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Gast
Ein Verkäufer kann zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung auch eine freiwillige Garantie anbieten.Angelecki schrieb:Dem Interessenten zu schreiben, dass Garantie über ihn als Händler besteht, ist dann für Leute die sich auskennen noch verunsichernder als das ganze Angebot so schon.
Nichts anderes machen MediaMarkt, Bauhaus (5-Jahres Garantie) und Co. ja auch.
Insoweit ist diese Aussage kein Fehler.
Die Artikelbeschreibung des Ebay-Inserats ist aber tatsächlich etwas verwirrend, weil sie nicht klar und teilw. auch widersprüchlich formuliert ist.
Der Ebay-Verkäufer "multicenter2015" betreibt einen kleinen Handyladen in Langenfeld.
Sein Facebook-Auftritt sieht soweit eigentlich OK aus.
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