Unschärfeeffekt in Bildern mit der Kamera geschossen beim Galaxy S23 und S23 Plus

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@gerhut Genau, es ist ja nur die Frage was du willst. Gerät an den Händler einschicken ohne Aussicht auf Reparatur lohnt sich nur mit dem Ziel, wenn man am Ende sein Geld zurückhaben möchte. Dafür aber muss man den Weg gehen, sonst wird das nix.
Reparaturversuche des Händlers reicht dieser aber kostenmäßig an den Hersteller weiter (wenn er nicht selbst drauf sitzen bleiben will).

Wenn man es trotzdem behalten möchte, auch gut, aber dann muss man sich leider ggf. mit dem Kamerafehler arrangieren.
Bequem ist, es halt weiterzuverkaufen, aber dabei macht man sicherlich einen finanziellen Verlust und muss eventuell noch unangenehme Fragen des Käufers wegen der Kamera beantworten - am besten den Satz „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“ deutlich in der Verkaufsanzeige schreiben, damit ist man auf der sicheren Seite.
 
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Und das ist einer der Gründe warum ich grundsätzlich keine gebrauchten Smartphones kaufe.
 
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Also letztlich hat man ja nicht viele Möglichkeiten:
- Einschicken und hoffen dass es danach OK ist
- sich damit arrangieren und das so hinnehmen
- ggf. Rückabwicklung weil nicht reparabel (was ich ehrlich gesagt nicht hoffen will)
 
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Um hier mal mit dem Irrtum aufzuräumen, es müssten zunächst erst 2 Nachbesserungsversuche erfolgen, bevor eine Neuelieferung infrage käme. Dem ist nicht so, der Käufer hat ein Wahlrecht.
Nur wenn die Neulieferung im Vergleich zur Nachbesserung unverhältnismäßig ist, kann der Händler auf Nachbesserung bestehen, dann hat er 2 Versuche, § 440 BGB. Eine Unverhältnismäßigkeit ist aber nur in engen Grenzen anzunehmen, jedenfalls nicht schon dann, wenn eine Neulieferung teurer wäre als eine Reparatur. Gerade beim Smartphone ist es für den Käufer eher unverhältnismäßig, 4 Wochen auf ein repariertes Gerät zu warten, anstatt sofort ein neues Gerät zu erhalten.

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(4) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
 
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@andymusic Stimmt. Früher hatte der Händler bei Gewährleistung ja die Wahl zwischen Reparatur, Wertausgleich und Rücknahme sofern er das in seinen AGB stehen hatte.
Umso besser für den Kunden wie es jetzt ist.
 
Das ist korrekt - Man sollte die Sache nicht immer vorschnell als unverhältnismäßig abtun. Meistens legen einem die Händler hier Steine in den Weg
 
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@andymusic Recht haben und Recht bekommen sind in diesem Land besonders ausgeprägt.
 
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Na ja, wieviele Kunden könnte ich wegen der Aussenstände verklagen lassen - aber macht man das wirklich immer
 
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@schafxpp Das ist eben der Irrglaube, dass alles sofort über einen Anwalt und Klage laufen muss.
In den meisten Fällen tut es nach Fristsetzung ein gerichtliches Mahnverfahren - und das kann jeder, der keine Lust hat seinem Geld hinterherzulaufen, selbst online auf den Weg bringen.
Der Schuldner muss dann reagieren. Zahlen oder Widerspruch einlegen - bei letzterem muss er allerdings mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn er schuldpflichtig ist.
Das gilt natürlich sowohl für Händler als auch Kunden.
Gerichtliches Mahnverfahren einleiten: So kommen Sie an Ihr Geld | Verbraucherzentrale.de
Unglaublich, was dieses Google alles in Sekundenschnelle hergibt.
 
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Könntet Ihr zum Thema "Unschärfeeffekt" zurückkommen oder ggf. ein separates Thema "Verbraucherrecht" eröffnen?
 
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Ich bitte auch darum, wieder auf das eigentliche Thema zu wechseln.
 
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@Nagash
aber diese Diskussion gehört doch nun einmal zu dem Thema dazu.
Welche Rechte und Aussichten ich als Verbraucher bei diesem Mangel der Ware habe.
Insbesondere wenn Samsung da behauptet "da ist nichts"
 
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@maik005 wenn Samsung das behauptet, hat man schlechte Karten. So in etwa, liegt alles in der Toleranz. Wer will den Laden verklagen?
 
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@Cybeth Lesen ist wirklich nicht so deine Stärke, oder? Ich habe es nun oft genug erläutert. Das Gewährleistungsrecht hängt NICHT von der Zustimmung des Verkäufers ab, und schon gar nicht von der des Herstellers, sofern ein nachweisbarer Fehler vorliegt.
Ständige Wiederholung falscher Behauptungen helfen hier wirklich niemandem.
 
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@maik005 Mag sein, Problem ist nur das sämtliche Themen, wo es um Mängel geht, immer in diese Richtung ausarten und sich 15.000 Hobbyanwälte battlen und jeder es besser zu wissen meint. Das nervt halt.
 
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Ich habe grad mal im Saturn ein S23 und ein S23+ getestet und wie zu erwarten hatten natürlich beider die Bananenunschärfe in etwa gleich stark ausgeprägt.
Danach habe ich das gleiche mit 2 A54 gemacht und auch da war bei beiden die gleiche Unschärfe beim Fotografieren einea Textes wie bei den S Geschwistern.
Nicht das Samsung das wirklich als ok empfindet ...🙈😞
 
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Hatte heute Mal in der Familie ein A53 getestet. Alles knackscharf.
 
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@Bluecharge doch, ich lese sehr aufmerksam. Wenn Samsung sagt, es liegt kein Fehler vor, Linse bzw. Kameramodul liegt in der Toleranz, dann bist du am Zug, das Gegenteil zu beweisen. Das heißt, ein Gutachter muss den Fehler bestätigen. Das ist wie im Handwerk. Kunde behauptet Firma XYZ hat die Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt, Firma XYZ behauptet aber, die Arbeiten sind nach Kundenwunsch im Auftrag ausgeführt worden. Was bleibt, Kunde muss einen Gutachter beauftragen, um seine Ansprüche gelten zu machen. Das Ganze landet vor Gericht. Das Gericht erkennt das private Gutachten nicht an und beauftragt einen vom Gericht bestellten Sachverständigen. Der kommt zum gleichen Ergebnis. Ende vom Lied, Prozesse über Jahre und zum Schluss kommt ein verkappter Vergleich. Bis das Liedchen dann zu Ende gespielt worden ist, gibt es vermutlich das S40 zu kaufen + 10000 Euro Anwalts, Gutachter und Gerichtskosten. Außer Spesen nichts gewesen.

PS: Der Käufer muss beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Samsung muss den Mangel anerkennen, erst dann kann man eine Reparatur veranlassen. Erkennt Samsung den Mangel nicht an, gibt´s nichts außer dicke Backen.
 
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@komjin
Tja das kann gut möglich sein zumindest bis zu einem gewissen Grad. Mein A53 zeigt hier auch eine gewisse Bananenunschärfe und das Pixel 6Pro von meinem Kollegen sieht sogar schlimmer aus wie bei mir. Vielleicht auch ein schlechtes Exemplar, da laut Aussage von Anderen Ihr Pixel scharfe Bilder macht.
 
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@Cybeth
Genau so ist es. Da geb ich dir absolut Recht. Hab ich ja gestern auch schon geschrieben. Aber wollen nicht alle verstehen 😉
 
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