B
Bluecharge
Fortgeschrittenes Mitglied
- 47
@gerhut Genau, es ist ja nur die Frage was du willst. Gerät an den Händler einschicken ohne Aussicht auf Reparatur lohnt sich nur mit dem Ziel, wenn man am Ende sein Geld zurückhaben möchte. Dafür aber muss man den Weg gehen, sonst wird das nix.
Reparaturversuche des Händlers reicht dieser aber kostenmäßig an den Hersteller weiter (wenn er nicht selbst drauf sitzen bleiben will).
Wenn man es trotzdem behalten möchte, auch gut, aber dann muss man sich leider ggf. mit dem Kamerafehler arrangieren.
Bequem ist, es halt weiterzuverkaufen, aber dabei macht man sicherlich einen finanziellen Verlust und muss eventuell noch unangenehme Fragen des Käufers wegen der Kamera beantworten - am besten den Satz „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“ deutlich in der Verkaufsanzeige schreiben, damit ist man auf der sicheren Seite.
Reparaturversuche des Händlers reicht dieser aber kostenmäßig an den Hersteller weiter (wenn er nicht selbst drauf sitzen bleiben will).
Wenn man es trotzdem behalten möchte, auch gut, aber dann muss man sich leider ggf. mit dem Kamerafehler arrangieren.
Bequem ist, es halt weiterzuverkaufen, aber dabei macht man sicherlich einen finanziellen Verlust und muss eventuell noch unangenehme Fragen des Käufers wegen der Kamera beantworten - am besten den Satz „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“ deutlich in der Verkaufsanzeige schreiben, damit ist man auf der sicheren Seite.
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