djatcan
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@Flitz Piepe
Sehr wohl hat er das Recht auf ein neues, mängelfreies Gerät wenn er das wünscht!
Und nein es wurden auch nicht nur Fristen geändert sondern der Teil den ich dir mal fett schreibe wurde 2021 erst neu in das Gesetz hinzugefügt!!!
Bitte informiere dich erstmal richtig und LESE DAS GESETZ AUCH bevor du sowas verbreitest.
@KurtKnaller hat dir da ja auch schon ein paar zutreffende und fallspezifische Fakten aufgelistet im Bezug auf die Verhältnismäßigkeit so dass auch dieser Punkt jetzt besser für dich zu verstehen sein sollte
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Sehr wohl hat er das Recht auf ein neues, mängelfreies Gerät wenn er das wünscht!
Und nein es wurden auch nicht nur Fristen geändert sondern der Teil den ich dir mal fett schreibe wurde 2021 erst neu in das Gesetz hinzugefügt!!!
Bitte informiere dich erstmal richtig und LESE DAS GESETZ AUCH bevor du sowas verbreitest.
@KurtKnaller hat dir da ja auch schon ein paar zutreffende und fallspezifische Fakten aufgelistet im Bezug auf die Verhältnismäßigkeit so dass auch dieser Punkt jetzt besser für dich zu verstehen sein sollte
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
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