Verarbeitung vom S23 Ultra (Display & Gehäuse)

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@MaTzElUxE Man kauft ja auch ein Mercedes, da ist 0 Spaltmaß😂😂😂🤣🤣.
Sind die neueren Elon cars nicht besser geworden. 😁
Vileicht wird es ja besser wenn die Elon cars in Deutschland gemacht werden😂
 
@handyprayer danke für deine Info... 🤔
 
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@FakhroSule Ist scheinbar von Charge zu Charge unterschiedlich.
 
@Bernd1986 Die Form des Drückers hat sich auf jeden Fall geändert. S22U oval, S23U eckiger. Vielleicht kommt dadurch der Eindruck zustande.
 
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@Bernd1986 Die Pens sind auch nicht kompatibel, der vom S22u passt nicht ins S23u aber der vom S23u passte in beide. Sonst hätte ich den vom S22 behalten in dem nix klappert.

Ansonsten wo mehr Staub rein kommt kommt auch mehr Wasser raus. Muss ja immer dran denken das S-Pen Fach aufzumachen damit der mir nicht wegschimmelt, nachdem das Gerät im Wasser war.
 
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Verdammter schrieb:
Moin, sagt mal, habt ihr auch auf der rechten Seite das Problem, dass das Display dort ca. 1 - 1,5mm dunkler ist ?
Wenn ich korrekt im rechten Winkel draufschaue, dann ist auch bei mir der rechte Rand leicht dunkler als der linke. Ich verbuche das aber als "Randerscheinung" des Edge-Displays, da der leicht dunklere Streifen sofort heller wird, wenn ich das Handy rechts etwas anhebe.
 
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Sch** Jungs, Popcorn ist alle, jetzt gibt's Nüsse. Und ich dachte schon der Sonntag Abend wird wieder langweilig!

Dieser Thread klingt nach ner Ansammlung von Leuten die von Konkurrenz-Unternehmen auf Honorar basis in dieses Forum geschickt wurden, um negatives über das S23 U zu schreiben und sich echt anstrengend mussten..

Wenn ich diese Dramatik so lese habe ich den Eindruck das wir schon nicht mehr von Spaltmaße sondern Spaltmasse reden. Die hat vielleicht erst diese hohle Resonanz des Klopfens verursacht und den rechten oberen Bildbereich so verstrahlt das ein schwarzes Loch zurück geblieben ist. Während das Problem mit den Ringen um die Kamera vielleicht von Außerirdischen... Wer weis, vielleicht gar keine Ringe sondern Kornkreise. Bei einem Galaxy Model muss man mit allem rechnen.

So die Nüsse sind jetzt auch alle. Ich gehe schlafen.
 

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djatcan schrieb:
Ich gehe schlafen.
Ja, mach das bitte. Und wenn dir morgen wieder nichts zum Thema einfällt, beschäftigst dich halt anderweitig :)
 
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symphatico schrieb:
Ich schau mir jedes Smartphone an wenn ich es in die Hand nehme wenn da wo eine Beschädigung ist oder das Display defekt sieht man das und es geht retour. Nur nicht vergessen du bekommst dann nur mehr 256 GB statt 512 für den gezahlten Preis wenn du es zurückgibst daher besser Schaden beheben da Garantie. bzw Gewährleistung.
Das ist ja eine wilde Geschichte. Im Falle einer Beschädigung bei einem neu gekauften Gerät hat der Kunde das Recht auf ein neues Gerät. Grundlage hierfür ist die sogenannte Vertragsnacherfüllung, zu der der Verkäufer verpflichtet ist. Gegenstand des Vertrags bleibt gleich, also auch die Konditionen. Kunde hat demnach Anspruch auf das gleiche Gerät.
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Tuffikakao schrieb:
Was, warum das denn ? Wo steht das ?
Ist nicht richtig.
 
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Bleibt bitte sachlich, bleibt beim Thema und spart euch unnötige Kommentare,
 
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KurtKnaller schrieb:
Das ist ja eine wilde Geschichte. Im Falle einer Beschädigung bei einem neu gekauften Gerät hat der Kunde das Recht auf ein neues Gerät.
Nein, hat er nicht. Und von Beschädigung kann ja wohl auch keine Rede sein. Wenn ein gekaufter Gegenstand einen Mangel hat, hat der Verkäufer bzw Hersteller erstmal das Recht auf Nachbesserung. Das muss nicht zwangsläufig ein neues Gerät sein.
 
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Falsch...
Der Käufer darf das entscheiden.
Also @KurtKnaller hat da völlig recht.

Ich spreche auch aus eigener Erfahrung, war deswegen schon 2 mal beim Anwalt, habe natürlich auch recht bekommen.
 

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@Tuffikakao
" Der Käufer hat allerdings nicht die absolut freie Wahl. Er kann nämlich nur das verlangen, was verhältnismäßig ist; also im Regelfall nur das, was für den Verkäufer ökonomisch bzw. finanziell vertretbar ist. Wählt zum Beispiel der Käufer die teuere, nicht unbedingt erforderliche Neulieferung, kann der Verkäufer dennoch die preiswertere Nachbesserung wählen. "
Quelle
 
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@Flitz Piepe
Der Artikel ist von 2017 😁
Aber wenn du das so meinst ,ist das völlig in Ordnung 👍
 
@Tuffikakao
Meine Meinung tut hier nix zur Sache. Die beziehen sich beide (dein Bild und mein Artikel) auf den selben Paragraphen. Du darfst mir gerne beweisen, dass das Gesetz seit 2017 geändert wurde!
 
Flitz Piepe schrieb:
Bitte,gern geschehen. 😁
Sage aber jetzt nichts mehr dazu. Jeder so wie er glaubt. 🙂👍
 

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Flitz Piepe schrieb:
Nein, hat er nicht. Und von Beschädigung kann ja wohl auch keine Rede sein. Wenn ein gekaufter Gegenstand einen Mangel hat, hat der Verkäufer bzw Hersteller erstmal das Recht auf Nachbesserung. Das muss nicht zwangsläufig ein neues Gerät sein.
Deine Argumentation hat auch Mängel. ;) Erstens habe ich das "Beschädigung" direkt dem Zitat entnommen, auf welches ich mich bezogen habe. Natürlich ist Mangel der passende Oberbegriff.
Zweitens hast Du Dich mit der Sachlage offensichtlich nicht beschäftigt, weil Du hier von "Verkäufer bzw Hersteller" sprichst. Es geht im Kaufrecht um den Vertragspartner, welcher der Adressat für Nacherfüllungsbegehren ist.

Zu Deiner Quelle: Es handelt sich ja um ein Medium, welches sich als Zielgruppe an die Industrie richtet. Wenn Du die angeführten Beispiele auch gelesen hättest, dann solltest Du erkannt haben, dass die geschilderten Sachverhalte andere sind. Beispiel: Der Verkäufer wird vor dem Begehren des Kunden in Schutz genommen, eine Schraube händisch nachfräsen zu müssen, wenn er diese einfach nachliefern kann.

Im Consumerbereich ist die Sachlage anders als im Investitionbereich. Auch bei Kraftfahrzeugen wird der Käufer nicht bei einem Mangel nach 11 Monaten ein neues Auto verlangen können, sondern hat selbstverständlich die Nachbesserung zu akzeptieren.

Bei einem S23U fallen alle diese Bedenken weg. Weder muss der Kunde akzeptieren, lange auf sein Handy verzichten zu müssen noch muss er hinnehmen, dass sein teuer erstandenes Schmuckstück von einem mehr oder weniger begabten Handyhandwerker erst einmal maximal invasiv zerlegt wird, um möglicherweise repariert zu werden. Er kann - und das ist unstrittig - die Lieferung eines neuen Gerätes verlangen.

Das Gesetz, lieber @Flitz Piepe , wurde tatsächlich noch 2021 geändert. Der Gesetzgeber hat das Nacherfüllungsrecht des Verbrauchers noch einmal gestärkt.
 
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"Ein Zögern bei der Nacherfüllung auf Verkäuferseite kann also unangenehme Folgen haben, die v.a. dann unnötig ärgerlich und aufwendig sind, wenn es um kleine Mängel bei höherwertigen Sachen geht, z.B. bei der Reparatur eines kleinen Kratzers bei einem Neuwagen. Hier kann der Käufer den gesamten Kaufvertrag zur Rückabwicklung bringen."

Bedeutet es, dass bei "kleinen" Mangel/Mängeln ich direkt vom Kaufvertrag zurücktreten kann!?
 
@Tuffikakao
Hast du auch gesehen, dass sich nur Fristen ändern? Wäre schön, wenn du nicht immer nur aus dem Zusammenhang gerissene Screenshots posten würdest.
 

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