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AndroidenMick
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Im Übrigen brauche ich noch keine Beweise liefern, dass dieser Mangel schon von Anfang an da war. In diesem Fall kann ich ohne Weiteres eine Nachbesserung fordern oder gegebenenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern diese nicht erfolgt. Erst ab dem siebten Monat nach dem Kauf muss ich belegen können, dass der Mangel nicht selbstverschuldet ist (zum Beispiel durch ein Foto mit dem Datum der Lieferung). Diese sogenannte Beweislastumkehr verlängert sich bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden, auf zwölf Monate.
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