Teilnahme an Samsung Betaprogramm mit VD2-Firmware

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Ich kann es abtippen, ja:

"Lieber Herr XXX (mein Name),

wir haben dan von Ihnen geschilderten Sachverhalt geprüft.

Ihr Samsung Galaxy S23 Ultra hat kein Software-Branding von Vodafone, genauso wie alle von uns angebotenen Smartphone.

Die von Ihnen angeführten Punkte gehörten zum Netzanbieter-Setting. Diese ergeben sich aus der eingelegten SIM-Karte und werden benötigt, damit das Smartphone sich ins Netz einbuchen kann.

Legen Sie in Ihre Samsung eine SIM-Karte von einem anderen Anbieter ein, werden dessen Netzbetreiber-Settings aufgerufen und angezeigt. Dann steht bei Ihrem S23 Ultra unter Dienstanbieter dieser andere Anbieter. Auch unter Software-Version des Dienstanbieters in der Handysoftware finden Sie dann das Profil von diesem anderen Anbieter.

Es liegt also weder ein Sachmangel vor, noch gibt es Anspruch auf Nacherfüllung.

Unseres Wissens ist die BETA-Version für das Samsung Galaxy S 23 Ultra noch gar nicht frei gegeben von Samsung. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen direkt an Samsung und nutzen Sie die Samsung Members App. Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Vodafone-Team"
 
@MoervYO
ok, dann war das nur von kurzer Dauer.
Es gab eine kurze Zeit, da gab es bei o2 nur die DBT. Wurde sogar "groß" angekündigt.
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@AndroidenMick
das ist schon unmissverständlich, ja.
Da sollte mal jemand zur Fortbildung :thumbup:
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AndroidenMick schrieb:
Legen Sie in Ihre Samsung eine SIM-Karte von einem anderen Anbieter ein, werden dessen Netzbetreiber-Settings aufgerufen und angezeigt. Dann steht bei Ihrem S23 Ultra unter Dienstanbieter dieser andere Anbieter. Auch unter Software-Version des Dienstanbieters in der Handysoftware finden Sie dann das Profil von diesem anderen Anbieter.
da dies faktisch nicht zutrifft liegt auf Basis dieses Schreibens also doch ein Sachmangel vor.
 
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Ja, das sage ich doch die ganze Zeit und auf dieses Schreiben beziehe ich mich gegenüber Vodafone. Es kann nicht sein, dass die mir Geräte mit Branding rausschicken, wenngleich sie angeben, das deren Geräte über kein solches verfügen.

Ein Verkauf dieses Gerätes kommt nicht in Betracht, da das Eigentum bis zum Abschluss dieses Vertrags noch bei Vodafone liegt und mich dann wegen Hehlerei strafbar mache. Daher Rücktritt vom Kaufvertrag / fristlose Kündigung des Ratenplans, wenn ich nicht in nächster Zeit ein brandingfreies Gerät erhalte.

Und mal ganz nebenbei, dass die Telekom auch nur Geräte mit Branding herausgibt ist Unfug. Meine Mutter hat ein A54 5G zu einer Verlängerung ihres Vertrags direkt bei der Telekom erhalten und dieses hat kein Branding. Habe ich schon nachgeschaut.
 
Das kann ja sein, aber halt nicht ausschließllich mit Branding, es gibt auch brandingfreie Geräte bei der Telekom, meine Mutter hat ein solches.
 
@AndroidenMick
iPhones sind auch ohne Branding und?
Wir sind hier bei der S23 Serie, oder?
 
Ja, ich habe keinen im Umfeld, der auch ein solches Gerät von der Telekom oder O2 erhalten hat, daher kann ich dies nicht genauer prüfen. Ich werde dies auch nochmals an Samsung melden, zumal man mir dort erneut schreibt, dass ich mit meinem Modellcode an der Beta teilnehmen können sollte. Mein Modellcode, der Samsung angezeigt wird, lautet SM-S918BZKHEUB und der Modellcode, der in meinen Einstellungen angezeigt wird lautet hingegen SM-S918BZKHEUX, also wieder ein Unterschied. Dies war schon beim letzten S23 Ultra vor dem Austausch so. Ich kann nicht verstehen weswegen es hier einen Unterschied gibt, eigentlich müsste mir derselbe Code wie Samsung angezeigt werden.
 
Die Telekom ist nicht besser. Habe auch ein S23U mit DTM bekommen.
Aber die sind noch dreister, haben mir erst geschrieben auf Anfrage das ich kein Branding habe und es bei der Telekom so etwas seit Jahren nicht mehr gibt.
Nachdem ich einen Screen vom Samsung Support wegen der Beta mit dahin geschickt habe bekam ich schließlich zur Antwort, das sei kein Branding sondern nur eine kleine Softwaremodifikation damit die Geräte im Telekom Netz einwandfrei funktionieren. 😂
 
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Der Support von Samsung erklärte mir jedoch, dass nur Geräte mit "EUB" an der Beta teilnehmen können und keine Geräte mit "EUX". Dies wäre also prizipiell der Grund für meinen Ausschluss aus der Beta, allerdings wird, wie bereits beschrieben, Samsung ein anderer Code angezeigt und zwar der "richtige" und das irritiert mich. Bei meinem S23U müsste dasselbe stehen, wie beim Samsung Support.
 
@AndroidenMick
ist interessant.
Wenn doch die bekannte Voraussetzung ist, dass 3x EUX in den Einstellungen steht.

Das Chaos ist wirklich perfekt und wenn wir mal ehrlich sind, wer soll bei dem ganzen Mist noch durchblicken, wenn man sich nicht intensiv damit beschäftigt.
 
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AndroidenMick schrieb:
Legen Sie in Ihre Samsung eine SIM-Karte von einem anderen Anbieter ein, werden dessen Netzbetreiber-Settings aufgerufen und angezeigt.
Kompletter Blödsinn den Vodafone erzählt.
Habe selber ein Gerät von Vodafone hier, was aber mit einer O² Sim betrieben wird. Obwohl das S23plus noch nie eine Vodafone Sim gesehen hat, wird VD2 in der Firmware-Version angezeigt.

Und mein S23Ultra , frei gekauft hat die Vodafone Sim drin , aber in der Software ist nichts von VD2 zu sehen.
 
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AndroidenMick schrieb:
auf dieses Schreiben beziehe ich mich gegenüber Vodafone
Du kannst dich ja gerne auf das Schreiben beziehen. Ein Gericht wird dennoch zu gunsten von Vodafone entscheiden. Denn bei Vertragsschluss hat dir niemand schriftlich ein freies S23U zugesichert. Und das ist, was zählt. Du hast eine Offerte bekommen, bist den Vertrag eingegangen und was danach kommt ist für eben jenen Vertrag völlig unerheblich.

Deine Erwartungshaltung wurde nicht erfüllt, das hat hier nun jeder begriffen. Das zählt aber halt null und nix wenns um das Vertragsverhältnis geht. Du hattest 14 Tage Zeit, dich zu entscheiden. Sind die rum, haste Pech. Und nein, dein Hin und her geschreibe mit vodafone hat auf die 14 Tage keine aufschiebende Wirkung.

Ich bin kein jurist, aber so wirds laufen.
 
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Erstaunlich wie die es hinkriegen Leute zu verwirren, man könnte das Glatt abkaufen, wenn man sich nicht gut auskennen würde. Der eine sagt das, der andere Anbieter sagt das, dann sagt man ihnen das und es kommen plötzlich neue Antworten.
 
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Vielleicht sollte erstmal für alle der Begriff "Branding" genauer definiert werden? In früheren Zeiten waren das ganz klar eigene Firmwares und eventuell individuelle Bloatware je Provider.
Meines Wissens sollte es das so nicht mehr soextrem geben, ich hatte jetzt 4x inFolge DBT Geräte 2 davon von O2. Zumindest beim Note10+ war es so das auch von O2 anfangsDBT Geräte versendet wurden, das wechselte dann irgendwann. Ein Branding wie früher gibt es nicht mehr, es werden keine Hardwaremodifikationen mehr gemacht, auch Netlock gibt es eigentlich nicht mehr. Bleibt also die Frage was versteht der Provider unter Brandingfree und was der User...?
 
@Onslaught Habe ich irgendwo erwähnt, dass ich möchte, das meine Schreiben eine aufschiebende Wirkung des Widerrufsrechts entfalten sollen? Nein, das habe ich nicht und das ist mir auch bewusst.

Ich denke aber, wenn mir Vodafone schriftlich garantieren, dass mein Gerät über kein Netzbetreiberbranding verfügt, dass das dann auch eingehalten werden muss. Außerdem war bei Vertragsschluss überhaupt nichts darüber angegeben, weder das ein Branding besteht, noch das kein Branding existiert. Man hätte mich vielleicht einmal darüber aufklären sollen, denn nicht jeder ist damit einverstanden, wenn etwaige Software ohne das man dies beeinflussen kann, mitinstalliert wird und man Updates hierdurch erst später erhält. Ich habe beispielsweise das August-Update noch nicht erhalten, obwohl es bereits im Umlauf sein soll. Dies wäre bei einem freien Gerät durchaus anders. Das sind schon Auswirkungen, über die der Kunde informiert sein sollte.

Ich bleibe dabei, dass ich Vodafone mit dem Schreiben aus ihrem Hause konfrontiere und um Abhilfe bitte. Im absoluten "worst Case" Szenario dürfte sich dann ein Anwalt mit dem Sachverhalt befassen und Vodafone entsprechend kontaktieren, sollten die darauf nicht reagieren oder dies abermals ablehnen und dann auch meinen Rücktritt vom Kaufvertrag / fristlose Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung nicht akzeptieren.
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@new(butnot)bie Ich verstehe unter brandingfrei, dass bei der Ersteinrichtung keinerlei Netzbetreiber-Settings und keine Bloatware von etwaigen Anbietern mehr mitinstalliert wird, insbesondere dann nicht, wenn das Gerät zu dem Zeitpunkt weder mit physischer SIM-Karte, noch mit einem eSIM-Profil ausgestattet und nur per WLAN mit dem Netz verbunden ist und natürlich, dass ich wieder pünktlicher meine Updates erhalte. Ich denke, dass es hier keine zwei Meinungen geben dürfte und diese Definition wohl dies aussagt, was man gemeinhin als "brandingfrei" ansieht.
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Eine Frage brennt mir dennoch auf den Nägeln:
Warum haben sich Vodafone auf den Austausch des Gerätes im Rahmen der Sachmängelhaftung überhaupt eingelassen, wenn dieser Sachverhalt keinen Mangel darstellt? In dem Fall wäre der Austausch weiterhin abgelehnt worden. Es wurde aber getauscht und das ganz klar aufgrund meiner Mängelrüge. Daher hat Vodafone doch schon eingestanden dass es sich um einen Mangel handelt, sonst wäre, wie gesagt, der Austausch gar nicht vorgenommen worden.
 
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@AndroidenMick mein Gott, dich als Kunden möchte ich nicht haben. Es wurde dir doch mitgeteilt, das in deinen Vertrag davon nichts steht. Verkauf das Teil und kauf ein anderes oder leb damit.
 
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@stefan-do Das geht nicht, hier gilt noch ein Eigentumsvorbehalt zugunsten Vodafone, bis dass das Gerät komplett abgezahlt wurde. Siehe Verkaufsbedingungen von Vodafone, Punkt 1:

"A. Bedingungen für den Verkauf von Waren durch Vodafone
1. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Vodafone"

Sollte ich es jetzt verkaufen, wäre dies Hehlerei und damit würde ich mich strafbar machen. Das ich darauf absolut keine Lust habe, dürfte wohl jedem hier klar sein, oder? Also kann ich mir kein anderes, freies Gerät kaufen, solange dieser Ratenkaufvertrag noch läuft. Ich kann es mir nicht leisten mehrere Ratenkaufverträge zu bezahlen.

Ja, ich bin ein wenig penetrant, aber das liegt daran, dass ich erwarte, dass sich Vodafone an die Aussagen, die sie getroffen haben, auch halten. Ich habe immerhin auch Pflichten, an die ich mich zu halten habe, wie die fristgerechte Zahlung meiner Mobilfunkrechnungen. Der Berater, bei dem ich seinerzeit die Vertragsverlängerung beauftragte, hat mich natürlich nicht über das Bestehen eines Brandings informiert. Aus den danach folgenden Unterlagen zur VVL ging auch nichts dergleichen hervor. Würde ich das Gerät verkaufen, müsste ich dies in der Artikelbeschreibung angeben, das ich mich sonst auch wegen Täuschung angreifbar mache und der Käufer später das Recht hätte deswegen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies gilt natürlich ebenfalls für Vodafone.
 
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@AndroidenMick da kräht kein Hahn nach.


Wenn A nun das Handy an B veräußert, dann kann für den Fall, dass B nichts vom Eigentumsvorbehalt weiß, ein sogenannter gutgläubiger Erwerb eintreten. das bedeutet, dass B das Eigentum erwirbt, obwohl A nicht vollständig bezahlt hatte. Es ist aber notwendig, dass B nichts wußte. Nur der gute Glauben ist geschützt. Dann ist er aber geschützt
 
Ich bin mir sicher, bis das Drama durch ist hat Samsung Android 14 offiziell veröffentlicht .
 
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