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AndroidenMick
Stamm-User
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Ok, das stimmt, das wäre eine Alternative gewesen.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
Oder alternativ nach bereits vorhandenen suchen und sich dort einlesen, @AndroidenMick.Schwammkopf schrieb:einen neuen Beitrag öffnen
Sicher hast du ihn selber angesprochen.honeyx schrieb:ich habe es allgemein gehalten und nicht dich persönlich angesprochen,
Damit hat du sein Post gemeint.honeyx schrieb:Oh man schon der erste Post von wegen Mehrwert
Ganz so einfach ist das nicht. Wenn ein Defekt durch das Rooten entstanden ist (z.b. ein bootloop oder sonst irgendein Fehler) dann kann der Händler die Gewährleistung ablehnen und jaaa das ist sogar per EU-Verordnung so.honeyx schrieb:Die Gewährleistung bleibt aber bestehen.
Die Antwort ergibt überhaupt keinen Sinn.honeyx schrieb:Bootloop ist noch kein Defekt. Ausserdem sind die Händler verpflichtet jedes einzelne Gerät vor dem Verkauf ausgiebig zu überprüfen. Dann stell dir einfach die Frage, ob dein Karton mit dem S23Ultra geöffnet kam oder noch mit Siegel drauf. Wenn nicht geöffnet und nicht überprüft, trägt der Händler das Risiko. Dann muss er beweisen, dass er das Handy mit einem Zaubertrick aus dem Karton herausgeholt hat und geprüft hat, ohne das Siegel afgebrochen zu haben. Im Übrigen ist das off Topic.
honeyx schrieb:dem Händler die Verletzung seiner Sorgfaltspflicht nachweisen