Galaxy S22 Ultra: IMEI steht auf der "Blacklisted", was tun?

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wavetime schrieb:
.....
Er hat gesehen, dass es sich um ein ausländisches Gerät handelt. (von wo konnte er nicht erkennen) (SM-S908U/DS)
Schön, wie du hier scheibchenweise mit Infos rumkommst. 😉
Das ist die brandingfreie US-Variante. Die funktioniert hier nur sehr eingeschränkt, da dort andere Frequenzbänder genutzt werden. Umflashen geht auch nicht.
 
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@wavetime Fakt ist, ein Eintrag in der Blacklist kann nur ein nachgewiesener Eigentümer vornehmen. Gründe dafür sind in der Regel ein Verlust. Die Wahrscheinlichkeit dass es sich um einen illegalen Verkauf handelt ist demnach groß. Alle Ebay Protokolle ausdrucken und sofort zu Polizei und Strafanzeige stellen. Leider bist du dann das Gerät und dein Geld erstmal los. Dein Geld kannst du vom Verkäufer (falls er welches hat) einklagen. Rechtsschutz hilft weiter.
 
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wavetime schrieb:
Bedeutet: Probleme bei Updates und keinerlei Garantie in Deutschland. Alles kostenpflichtig.
Damit bin ich raus.

Du hast doch nicht ernsthaft erwartet das du beim Privat Kauf ohne Rechnung Garantie von Samsung bekommst? Völlig egal aus welchem Land das Teil ist, du hättest so oder so keine Garantie von Samsung erhalten selbst wenn das Teil aus dem DE Markt stammen würde! Wer Samsungs freiwillige Herstellergarantie und / oder darüber hinaus die gesetzliche Händlergewehrleistung will sollte grundsätzlich im Heimatmarkt beim Händler mit Rechnung kaufen und dabei darauf achten das er keine B Warte / Retourware / und Gebrauchtware kauft.

Und das mit den Problemen bei Updates ist mal totaler Humbug. Samsung verteilt selbstverständlich länderspezifisch alle Updates auf alle Geräte.
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wavetime schrieb:
@Onkel Bandit
Ja klar. BKA ist schon auf dem Weg.

Du scheinst das witzig zu finden, aber daran ist eigentlich nichts witzig.

Bei Hehlerware geht nämlich die Sache trotz Zahlung rechtlich NICHT in deinen Besitzt über sondern der Besitz verbleibt beim beim Eigentümer. Heist, handelt es sich tatsächlich um Hehlerware und erlangen die Behörden hiervon Kenntnis, nehmen Sie es dir ab. Weil die dazu verpflichtet sind. Trotz dessen das du im guten Glaube dafür bezahlt hast. Deinem Geld kannst du dann zivilrechtlich auf eigene Kosten hinterherrennen und eintreiben. Viel Spaß dabei,

Handelt es sich wie vermutet um Hehlerware und du legst deine SIM dort ein, dann mag es etwas dauern aber die bekommst von der Kripo Besuch, und die verlangen in diesem Zusammenhang die sofortige Herausgabe der Sache.

Du solltest also zu sehen dass du das Gerät schleunigst wieder an den los wirst der es dir verkauft hat und dein Geld zurück haben bevor du die Sache los wirst.
 
Zuletzt bearbeitet:
djatcan schrieb:
Du hast doch nicht ernsthaft erwartet das du beim Privat Kauf ohne Rechnung Garantie von Samsung bekommst? .
Ach komm. Was soll das. Ernsthaft.
Ich hatte bei Samsung im Laufe der Jahre schon 2 Garantiefälle da wollten sie die Rechnung nichtmal sehen. Es reichte die Seriennummer bzw. dass das Gerät zum Zeitpunkt des Einschickens noch gar keine 2 Jahre auf dem Markt war. Also war auf jeden Fall noch Garantie drauf. (war bei meiner Active2 so)

Ich finde diese Aussagen die manchmal hier herausgehauen werden, als ob das mit absoluter Sicherheit so stimmen würde, oft sehr fragwürdig und irreführend.
 
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Ganz einfach, weil solche Sachen nun mal ernst sind.

Du magst dieses Glück gehabt haben. Aber Anspruch hast du darauf nicht! Denn deinen Anspruch musst du beweisen können. Und ohne Rechnung kannst du nun mal keine Anspruchsberechtigung nachweisen. Nur weil das zwei mal geklappt hat,l ist das keine Garantie das es ein drittes mal oder in Zukunft klappt ;-=)
 
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Bearbeitet von: kruemelgirl - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß kruemelgirl
@djatcan es reicht das Produktionsdatum für die Garantie.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@wavetime immer einen Fall aufmachen! Das wirkt sich auf das PP Konto des Verkäufers aus!
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@Chefingenieur soweit ich weiß gibt's die Sim Region Locks nicht mehr. Aber das hatte Samsung früher, das stimmt.
 
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XMX1337 schrieb:
@djatcan es reicht das Produktionsdatum für die Garantie.
@djatcan Genau das meinte ich mit "Aussagen raushauen".
 
Das man eine Rechnung, Quittung oder was auch immer braucht, um seine Gewährleistungs/Garantieansprüche geltend zu machen, ist so nicht richtig.
Es reicht z.B. auch ein Zeuge, der Bestätigt, dass ich die Ware bei Händler xy gekauft habe.
Wie sich das bei Privatkäufen verhält, weiß ich nicht.
 
Screenshot_20220903-110627~2.png

Ohne originalem Kaufnachweis hat man keinen Anspruch auf Garantie. Kann natürlich dennoch gewährt werden, muss aber nicht.
 
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@skycamefalling Die können in ihren AGB's schreiben was sie wollen. Rechtlich gilt: Ich brauche keinen Rechnung! Ein Nachweis, wie z.B. ein Zeuge, eine Überweisung usw. reichen vollkommen aus, die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
 
@handyprayer Nachdem eine Garantieleistung eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, kann dieser tun und bestimmen, was er mag. Wenn Samsung sagt, es gibt ohne Originalrechnung keine Garantieleistung, dann gibt es auch keine.

Du hast als Kunde nur das gesetzlich verankerte Recht auf Gewährleistung. Und die gibt's nur gegenüber einem gewerblichen Händler, auch dort wirst du ohne Kaufnachweis abblitzen, denn du könntest das Gerät ja auch wo anders gekauft haben.
 
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@skycamefalling es reicht das Produktionsdatum, abgesehen davon ist das Gerät nicht Mal 1 Jahr auf dem Markt.
 
@XMX1337 Was soll das? Die Samsung Garantie Bedingungen sind eindeutig formuliert! Und nur das gilt als sicher! Nicht das was du, der TE oder einige andere hier behaupten nur weil einzelne Samsung Mitarbeiter davon in der Vergangenheit vielleicht abgewichen sind. ☺

Galaxy S22 Ultra: IMEI steht auf der "Blacklisted", was tun?

Und in diesem Zusammenhang darf sich der TE seinen letzten Kommentar damit gerne selbst um die Ohren hauen. Samsung alleine legt fest was gilt, und hat das offensichtlich getan.
 
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@djatcan du kannst in den AGB sogar eine Todesurkunde finden, das ist alles egal.

Fakt ist, dass Produktionsdatum, Seriennummer etc ausreichen. Bei einem Produkt was nicht Mal 1 Jahr auf dem Markt ist, ist es egal
 
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@XMX1337 Nein Fakt ist was in den Garantie Bedingungen steht. Denn damit kann Samsung nämlich die Garantie Leistung auf den tatsächlichen Käufer beschränken und einen Second Hand Käufer ausschließen.

Das von dir ist eine Tatsachenbehauptung und kein Fakt
 
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75 Antworten/Beiträge zu einem Thema welches eigentlich bereits im ersten Dutzend Antworten durch war. 🤦‍♂️
 
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Leute was ist denn hier los?? Garantie / Gewährleistung sind hier nicht das Thema.
Der Threadersteller hat doch geschrieben das er das Gerät nicht behalten wird, damit ist das Thema erledigt und weitere Diskussionen erübrigen sich eigentlich.
Wer ein Gerät für eine solche Summe ohne Rechnung kauft ist selber schuld und soll sich nicht beschweren wenn es damit Probleme gibt. Geiz ist geil gilt eben nicht immer.
 
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horst_999 schrieb:
75 Antworten/Beiträge zu einem Thema welches eigentlich bereits im ersten Dutzend Antworten durch war. 🤦‍♂️
Wollte gerade das gleich schreiben!

Vor allem das hier:
wavetime schrieb:
Die 2. IMEI wird als im Ordnung angegeben.
@Powershooting
Leider hab ich nicht die Zeit bei Samsung nachzufragen.

In der Zeit, in der du hier herumschreibst, hättest du es schon 100x was unternehmen können.

Mal eine andere Frage, warum ist es ein Problem für dich einen Fall bei PP,Ebay oder Anzeige bei der Polizei zu machen?
Aktuell dreht sich doch nur die Frage darum ob du Garantie bekommst oder nicht.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

fabiosinus schrieb:
Leute was ist denn hier los?? Garantie / Gewährleistung sind hier nicht das Thema.
Der Threadersteller hat doch geschrieben das er das Gerät nicht behalten wird, damit ist das Thema erledigt und weitere Diskussionen erübrigen sich eigentlich.
Wer ein Gerät für eine solche Summe ohne Rechnung kauft ist selber schuld und soll sich nicht beschweren wenn es damit Probleme gibt. Geiz ist geil gilt eben nicht immer.
Nun ja muss jeder selbst wissen, was er kauft und wo er kauft. Habe persönlich auch schon für mehr Geld ohne Rechnung gekauft.
Es muss nicht immer das negative gesucht werden, nur wenn es ohne Rechnung ist
 
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@skycamefalling Die Rechtsprechung sieht leider anders aus. Wie gesagt, ein Unternehmen kann viel schreiben in seinen AGB's.
Jeder Rechtsanwalt und auch Gerichte werden dir bestätigen, dass auch wenn die Garantie eine freiwillige Leistung ist, ein Nachweis der gekauften Ware nicht ausschließlich durch eine Rechnung erbracht werden kann.
Auch die Gewährleistung gegenüber des Händlers muss man nicht durch eine Rechnung belegen. Natürlich wird man versuchen den Kunden abzuwimmeln, rechtlich reicht z.B. ein Zeuge, der den Kauf bestätigt. Dann muss nämlich der Händler beweisen, dass die Ware nicht von ihm ist.

Aber wir schweifen hier wieder weit vom Thema ab... ;-)
 
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sportspirit schrieb:
@wavetime Alle Ebay Protokolle ausdrucken und sofort zu Polizei und Strafanzeige stellen. Leider bist du dann das Gerät und dein Geld erstmal los. Dein Geld kannst du vom Verkäufer (falls er welches hat) einklagen. Rechtsschutz hilft weiter.
Würdest Du den komplizierten Weg selber wählen? Ich würde da eher den Fall melden und hätte dann zeitnah das Geld wieder.
 
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