Bereits fünfte Reparatur des Galaxy S21 - Was würdet Ihr tun?

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wizzard1337

wizzard1337

Neues Mitglied
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Halli Hallo.

im April 22 hatte ich das Problem, dass das Smartphone teilweise bei 40% Akku sich schon plötzlich ausgeschaltet hat sowie das keine SIM Karte erkannt wurde.
Somit ging das Handy zur w-s. - Reparatur auf Garantie.

Ich bekam das Handy zurück, soweit war alles in Ordnung, aber unten rechts zwischen dem Glas und der Rückschale war ein kleiner Spalt, wo man ein Papierblatt zwischen stecken konnte. Auch wenn man auf das Glas drückte, war Bewegung drin. Also m.M.n nicht richtig verklebt.
Damit fing alles an.

Handy Reklamiert und erneut eingeschickt, wegen dem Mangel.

Eine Woche später kam das Handy wieder und siehe da, es wurde nichts gemacht, Fehler besteht weiterhin.

Habe dann direkt über Samsung Kontakt aufgenommen und eingeschickt, diesmal ging das S21 nach Polen zu Reparatur.

Nach einer Woche kam das Handy wieder und siehe da, Display steht weiterhin ab :-(

Nun habe ich mich an den Verkäufer gewandt, einer großes Mobilfunkgeschäft im Netz "L..."

Der Kontakt war unterirdisch, immer ein anderer Mitarbeiter und immer die gleiche Standartantwort.

Nach langen hin und her habe ich das Handy zum Händler geschickt. Nach vielen Kontakt hin und her, konnte die Mitarbeiterin den Fehler erkennen.

Sie schickten es erneut zu W-S ein.

Handy kam wieder zu mir zurück und ja ihr könnt es euch denken... Fehler besteht weiterhin.

Dann wurde mir versprochen, dass das Smartphone reklamiert wird, nach meiner Anforderung auf einen kompletten Tausch des Gerätes, was mir wohl aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu steht, dass nach 3. Reparatur eine Wandlung rechtens ist.

Also Handy wieder zum Händler eingeschickt.

Ein Monat gewartet und heute traf es ein.

Ich voller vorfreude das Paket geöffnet, dass ich nun endlich ein neues Austauschgerät bekomme - NEIN, es war wieder bei Samsung zur "Reparatur" und der Fehler weiterhin...


Ich verzichte nun schon seit Mitte April auf das Smartphone und ich bin langsam sowas von wütend, weil mein Vertrag natürlich weiterläuft und bezahlt werden muss.


Vielleicht gibt es hier den ein oder anderen Nutzer, der mir eine Empfehlung geben kann, wie ich nun am besten vorgehen soll.

Direkt zum Anwalt und ein neues Gerät einklagen sowie Ausfallentschädigung?

Oder was würdet ihr machen?

Vielen Dank im voraus.
 
Vertrag kündigen wegen Nichterfüllung?
 
@omah
der Vertrag wird unabhängig vom Gerät sein.
 
Ja, das Gerät ist leider unabhänging vom Vertrag :-(
 
@juni Genau so sieht es aus. Insgesamt der 5. Rep. Versuch und davon 2 vom Händler wo ich das Gerät gekauft/erhalten habe.

Allerdings sagt der Händler nun, dass es laut dem Bericht einwandfrei repariert wurde und sie nichts mehr für mich tun können....
 
Hört sich eher so an, als ob sie nichts mehr für dich tun wollen. Ich würde es erstmal mit einem Einschreiben und Fristsetzung versuchen.
 
  • Danke
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Du hast leider einen häufigen Fehler begangen und bist erstmal über den Hersteller Support gegangen. Im ersten halben Jahr nach Kauf sollte IMMER der Händer der erste Ansprechpartner sein und die Gewährleistung genutzt werden (bei ab dem 01.01.22 gekauften Waren sogar im ersten ganzen Jahr, Stichwort Beweislastumkehr). Dann wären jetzt ggf. die 3 Reparaturversuche schon längst durch und du könntest auf Rückabwicklung bestehen. Bleib da hartnäckig wenn der Fehler weiterhin besteht!
 
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Normalerweise musst du im Rahmen der Gewährleistung nur 2 Versuche dulden (also zweimal tauschen/reparieren). Danach kannst du entweder vom Vertrag zurücktreten oder vom Recht auf Minderung gebrauch machen. In der Praxis kommen manchmal auch 3 Versuche vor.

Ich würde versuchen, das Gerät tauschen zu lassen oder besser: Vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückfordern - vom Händler!
 
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@Wechhe
lt. Gesetz sind es doch 3 Versuche, die der Verkäufer hat um das Produkt zu reparieren?
 
Laut Verbraucherzentrale sieht es so aus:

Alles zu Gewährleistung und Schadenersatz | Verbraucherzentrale.de.

Bei der Reparatur hat der Verkäufer nicht unbegrenzt Versuche. Das Gesetz sieht vor, dass Sie sie in der Regel höchstens zweimal dulden müssen, bevor Sie von Ihrem Recht auf Rücktritt oder Minderung Gebrauch machen können. In der Praxis kommt es aber auch auf den Einzelfall an. Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass Sie bei technisch komplizierten Geräten wie einem Computer bis zu drei Versuche akzeptieren müssen.

Ist die Ware besonders sperrig oder zerbrechlich, können Sie auf eine Reparatur vor Ort bestehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 23. Mai 2019 (Az. C-52/18) entschieden. Handelt es sich um Gegenstände, die Sie leicht selbst zur Post bringen können, kann der Verkäufer die Rücksendung verlangen. In allen Fällen muss der Händler die Kosten übernehmen

Wurde sich im Rahmen der Nacherfüllung für die Ersatzlieferung entschieden und ist der Mangel nochmal vorhanden, müssen Sie als Verbraucher:in in der Regel nur einen einzigen Versuch hinnehmen. Auch hier kommt es jedoch in der Praxis auf den konkreten Einzelfall an. Ist zum Beispiel ein ausgetauschtes Bügeleisen nochmal defekt, können Sie vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.

Ich würde da versuchen Druck zu machen und den Vertrag zu wandeln oder zumindest auf eine Ersatzlieferung (neues Gerät ohne Mängel) fordern - mit dem Hinweis auf den Rechtsrahmen und ganz wichig: Mit einer Fristsetzung! Auch wenn das im Jahre 2022 nicht mehr erforderlich ist, macht es trotzdem Druck und es hinterher einfacher mit Anwalt & co sein Recht durchzusetzen.
 
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buster98 schrieb:
Du hast leider einen häufigen Fehler begangen und bist erstmal über den Hersteller Support gegangen. Im ersten halben Jahr nach Kauf sollte IMMER der Händer der erste Ansprechpartner sein und die Gewährleistung genutzt werden (bei ab dem 01.01.22 gekauften Waren sogar im ersten ganzen Jahr, Stichwort Beweislastumkehr). Dann wären jetzt ggf. die 3 Reparaturversuche schon längst durch und du könntest auf Rückabwicklung bestehen. Bleib da hartnäckig wenn der Fehler weiterhin besteht!

Ja indirekt, bin auf die Händler Seite und hatte das dort gefunden und hab das dann so getan:

"Mein Gerät weist einen Defekt auf. Wie ist die weitere Vorgehensweise?

Bitte wenden Dich für Reparaturen grundsätzlich an eine vom Hersteller verifizierte Fachwerkstatt. Die LogiTel GmbH ist nicht berechtigt, Reparaturen an Ihrem Endgerät durchzuführen.
Zudem bitten wir zu beachten, dass eine kostenfreie Reparatur nur im gültigen Garantiefall vorgenommen werden kann. In der Regel bedeutet dies, dass Du ab Kauf 24 Monate (Apple: 12 Monate) die Herstellergarantie in Anspruch nehmen kannst. Der aktuelle Reparaturstatus ist auf der Homepage der entsprechenden Fachwerkstatt für Dich ersichtlich. Folgende Werkstätten stehen hier zur Auswahl:(bitte beachte hier die Angabe des Herstellers)
Samsung | Sony
Bitte fülle den Reparatur-Online-Auftrag auf folgender Seite aus: www.w-support.com und sende anschließend das Gerät mit allen benötigten Unterlagen an den Dienstleister."


@Wechhe Der Vertrag läuft ja seperat vom Handy. Das Handy kam 1€.

Wie fordert man dort Schadensersatz/minderung an bzw. den Vertrag kündigen wird ebenfalls schwer, weil Vodafone ja nichts dafür kann.

Oder gibts ja irgendein Gesetz, das man das vom Listenpreis berechnen kann.


Jedenfalls haben wir gestern nochmal klipp und klar alles fomuliert per Email mit Fristsetzung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, klar. Du hast einen Vertrag abgeschlossen, dessen Bestandteil ein Smartphone ist wofür du sogar Geld bezahlt hast. Somit hast du ein berechtigtes Interesse an einem mangelfreien Gerät und damit auch Gewährleistungsansprüche.
Weiter würde ich schlussfolgern, dass ein Mobilfunkvertrag mit einem Smartphone nichts mehr wert ist, sofern das Smartphone nicht dabei wäre. Du hättest diesen Vertrag also niemals ohne Smartphone abgeschlossen. Somit könntest du nach meinem Rechtsverständnis sogar den Mobilfunkvertrag zurückwandeln (minus der bereits genutzten Monate), sofern du kein mangelfreies Smartphone bekommst.
Wenn du nicht rechtschutzversichert bist, würde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden.

Ich hatte vor zig Jahren das gleiche Problem und habe dann irgendwann nach 4 Reparaturen ein mangelfreies Gerät bekommen. Seitdem: Teure Geräte immer bei ordentlichen Händlern kaufen.
 
@Wechhe
Vodafone ist da aber raus.
Wenn, muss er sich an den Händler wenden, bei dem er den Vertrag mit Smartphone gekauft hat.
 
Korrekt. Hauptansprechpartner ist immer der Vertragspartner. Wobei mit Vertrag der Kaufvertrag gemeint ist und damit der Händler.
Eventuell ist das aber so eine Gesetzeslücke mit dem 1-Euro Smartphone. Vielleicht machen die das ja deshalb, sodass falls was ist, du dann halt einen Euro wiederbekommst.
Falls das so sein sollte, gibt es natürlich wenig Druckmöglichkeiten. Aber da sollte die Verbraucherzentrale Auskunft geben können.
 
Wechhe schrieb:
Vielleicht machen die das ja deshalb, sodass falls was ist, du dann halt einen Euro wiederbekommst.
mit Sicherheit hätten sie damit keinen Erfolg und würden das auch nicht probieren.
Das Gerät kostet ja nur den symbolischen Euro, weil der Händler vom Mobilfunkanbieter eine große Provision fürden Vertragsabschluss bekommt.
 

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