Personalausweis über eSE auf Galaxy S20 FE?

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@braindealer also ist die Paketabholung mittels Bildkopie auf Smartphone zulässig?

Wegen Covid 19 gab ich den Ausweis nicht her, sondern zeigte ihn nur vor. Die Post allerdings gab nicht nach, meinte zu dem Fall, den PA in eine Abscanvorrichtung zu müssen, was sie dann auch getan hat. Vielleicht war es wegen einem Post-Ident-Verfahren, kann mich nicht erinnern. Mittlerweile genügt das Vorzeigen. Aber ob die auch eine Abbildung auf dem Smartphone akzeptieren? Solche Fotos lassen sich eben immer besser manipulieren ...
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kompliziertes Thema
 
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schnischnaschnappi schrieb:
Du weiß aber schon, dass das bis vor kurzem noch eine Anstiftung zur Straftat gewesen war ... Erst seit 1 oder 2 Jahren ist die Kopieanfertigung des eigenen Personalausweises zulässig für eigene Zwecke, oder so ähnlich. Hab ich zumindest gelesen bei ner Auseinandersetzung zwischen Inhaber und Behörde, die willkürlich Kopien machen wollte.
Ein Verstoß gegen das PAuswG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet. Das ist etwas ganz anderes als eine Straftat laut StGB.
2017 wurde die Passage geändert und davor war es Banken, Ämtern usw. durch eine Ausnahmeregelung gestattet, mit meiner Erlaubnis eine Kopie für die Akten anzufertigen.
 
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Paket abholen mit Ausweiskopie auf dem Smartphone ist nicht verboten. Es kommt auch auf die interne Regelung bei dem Paketshop an.
Es kommt auch immer auf die gesetzliche Regelung an.
 
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@braindealer Natürlich ist das nicht verboten. Fragt dich jemand nach deinem PA und er akzeptiert das, was auch immer du ihm da vorlegst, ist die Sache erst mal gegessen. Bei Banken oder behördlichen Kontrollen würde es sicherlich nicht funktionieren, wenn du nur ein Foto vorlegst. :)
 
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@BOotnoOB Natürlich ist bei (polizei-) und sonstigen behördlichen Kontrollen auch die Ausweiskopie hilfreich zur Prozessvereinfachung. Hingegen ist es nicht mehr die Pflicht eines Einzelnen, den Personalausweis im Original dabei zu haben, es genügt die Bestimmbarkeit des ausweisdokumentlichen Aufenthaltsortes, den man dann zur Not anfahren könnte. Mit der S20er Reihe wäre das Smartphone sicherer als eine bloße Ausweiskopie, würde die genutzte Technik den Legitimitätsnachweis graduell anheben.

Das Bild billiger Kriminalfilme, bei fehlendem Ausweisdokument mit auf die Wache zu müssen, das um die Identität festzustellen, könnte von weniger transparent handelnden, weniger wissenden, weniger kompetenten, weniger konkret und überhaupt nicht undeutbaren (polizei-)behördlich (Ein-)/ Angestellten dazu missbraucht werden, der eigenen Person eine höhere als die Position des Gesetzes zu verschaffen ... (--> Einstellung wesensfremder Fachkräfte für behördliche Aufgabenhoheit, bei zuvielen Fragen droht immer die Kündigung/ Existenzverlust) ...
 
schnischnaschnappi schrieb:
Hingegen ist es nicht mehr die Pflicht eines Einzelnen, den Personalausweis im Original dabei zu haben, es genügt die Bestimmbarkeit des ausweisdokumentlichen Aufenthaltsortes, den man dann zur Not anfahren könnte.
seit wann denn sowas?
 
@maik005 weiß nicht, is eben so.
 
@schnischnaschnappi
aso ...
du weißt es nicht, aber sagst es eben so :thumbsup:
 
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@maik005 ja weil ich das gelesen habe und weil mich das interessiert hatte, weil das wichtig ist.

Personalausweis mitführen: Ist das Pflicht?
Nein. Die Pflicht, ein Ausweisdokument zu besitzen, ist nicht zu verwechseln mit der Pflicht zum Mitführen des Dokumentes. Das bedeutet: Jeder Deutsche ist dazu berechtigt, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen, ohne ein Identifikationspapier mit sich führen zu müssen.

weiterführende Verlinkung für Sinnhaftigkeit, sich ausweisen zu können:

VGH: Mitnahme auf das Polizeirevier zur Personenfeststellung trotz Personalausweis rechtswidrig
Festhalten auf Polizeirevier bei bereits festgestellter Identität stellt Eingriff in persönliche Freiheit dar
Wenn sich ein Bürger mit gültigen Personalausweis ausweisen kann und an dessen Echtheit keine konkreten Zweifel bestehen, dann darf die Polizei diesen nicht zum Zweck der Personenfeststellung auf das Polizeirevier mitnehmen und dort für die Dauer der Überprüfung der Personalien festhalten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
...
Festhalten auf Polizeirevier war rechtwidrig
Die so genannte Sistierung der Klägerin, d.h. ihre Mitnahme auf das Polizeirevier und das Festhalten dort, sei jedoch rechtswidrig gewesen. Die das Recht auf Freiheit der Person einschränkende Sistierung sei nur zulässig, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden könne. Der mit der Sistierung verbundene Eingriff in die persönliche Freiheit dürfe nur erfolgen, wenn dies zur Feststellung der Identität unerlässlich sei.
 
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@BOotnoOB Vielleicht wäre es besser noch zu warten, denn die Smartphones müssen einfach besser werden für derart gesetzesrelevante und bundesdatenschutzkonforme Handlings. Ich verabschiede mich von der Galaxy S20 - Reihe mit dem heutigen Tag ohne Wehmut.
 
@schnischnaschnappi Die Handys müssen besser werden?? Nein, ganz bestimmt nicht! In D sehe ich in Bezug darauf, v.a. bei Ämtern, ganz andere Schwachstellen. 😂 Ich nutze doch schon für alle Bankgeschäfte und für die Zahlung per Kreditkarte mein Smartphone. Also sehe ich hier technisch kein Problem auch den PA zu digitalisieren.

Inzwischen ist Android so gut verschlüsselt, dass selbst Forensiker der Kriminaltechnik sich die Zähne daran ausbeißen, um alle Daten zu extrahieren. Sobald also dein Display gesperrt ist, kommt da so schnell keiner mehr dran.
 
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@BOotnoOB Naja, ich bin ja jetzt nicht soooo forensisch kriminalistisch unterwegs beim Ausweisen oder beim Einkauf und denke da eher an nen integrierbaren chip, sodass sich die ganze Gruppe von 10-20 Leuten mit nur einem Smartphone ausweisen können, z. B. aber egal ... Thema S20FE Ausweis für mich erledigt.
 
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schnischnaschnappi schrieb:
Naja, ich bin ja jetzt nicht soooo forensisch kriminalistisch unterwegs beim Ausweisen
Das war auch nicht meine Aussage, sondern nur ein Beispiel, wie gut die grundlegende Verschlüsselung bei Android schon ist. Abseits eines speziellen Chips innerhalb des Gerätes.

Die eID-Funktion ist auch nicht dazu gedacht, um sich vor Ort in der Öffentlichkeit auszuweisen. Sie soll eine Identifizierung online ermöglichen.
 
schnischnaschnappi schrieb:
denke da eher an nen integrierbaren chip, sodass sich die ganze Gruppe von 10-20 Leuten mit nur einem Smartphone ausweisen können
Wieso sollte man sowas wollen?
 
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@maik005 Vielleicht weil man der Polizei nicht unbedingt freiwillig das Handi zeigen will?
 
@schnischnaschnappi Aber dafür gibt es doch den Personalausweis?!? 🤔 🤣 Diese Funktion auf einem Smartphone wäre damit ad absurdum geführt!
 
@BOotnoOB ... mit einem PA-Tracker könnte man aber die Daten auf irgendein Smartphone übermitteln, das einem nicht selbst gehört. Gerade wenn man in ner Gruppe von 20 Leuten ist z. B., würde ein Smartphone reichen. Ich denke da an einen Gruppenausflug mit nur einem Gruppenhandy.
Man will sich doch nur ausweisen, und das sollte dann auch mit einem Handi gehen, das man selbst nicht besitzt. Sonst kommt die Polizei auf den Gedanken, nach der Ausweiskontrolle eine Handikontrolle zu machen, dann mit auf die Wache wegen SocialMedia-Einträge (Stichwort: USA-Einreise wird verweigert trotz Visum wg. Facebook-Einträgen, Twitter-Einträgen usw., gibt man nicht freiwillig seinen Account preis, wird sofort verweigert, ansonsten nur "vielleicht").

By the way: Heute PostIdent bei der Post, musste meinen Ausweis hergeben, der wurde in ein technisches Gerät zum Datenauslesen gelegt ... ich fragte ob eine Kopie ausreicht, sie meinten: Nein, wegen dem Gerät ... ich fragte ob sie denn das neue Personalausweisgesetz kennt (Stichwort: Verhältnismäßigkeit beim Auslesen, könnte ja auch wie früher händisch eingetippt werden), da kam dann gleich ne zweite Person, aber genauso wenig bis Null Ahnung. Aber ich wollte das PostIdent ja haben, also gab ich nach.
Lustig, dass die Übermittlung der Vertragsdaten per Brief kostenlos ist, aber die Post trotzdem Geld verlangt, weil die Auftraggeber bei den neuen Bedingungen noch nicht hinterhergekommen sind. Naja, 95cent Briefporto ...
 
Zuletzt bearbeitet:
@schnischnaschnappi Ich verstehe schon, was du meinst. Aber in der Praxis brauchst du sowas doch nicht. Überleg mal: Welche Gruppe von mehreren Leuten, die innerhalb D unterwegs sind, würde denn im Vorfeld alle Personalausweise auf einem Handy sammeln, falls sie rein zufällig mal wieder in eine Polizeikontrolle kommt? :)
 
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schnischnaschnappi schrieb:
@maik005 Vielleicht weil man der Polizei nicht unbedingt freiwillig das Handi zeigen will?
Das doch Unsinn.
Also echt.
Was du dir hier für Theorien zurecht legst.


schnischnaschnappi schrieb:
Heute PostIdent bei der Post, musste meinen Ausweis hergeben, der wurde in ein technisches Gerät zum Datenauslesen gelegt ...
Ja, das scannt den Ausweis, übernimmst die Daten und prüft parallel noch Sicherheitsmerkmale.
Natürlich reicht für Post Ident eine Kopie des Ausweises nicht aus, wie kommst du auf so eine Idee?
 
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