teekompressor
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EL3CTRiC schrieb:Das ist auf jeden Fall hinterlegt.
Gesendet von meinem SII via Tapatalk on CM10
Ich kann es in den Garantiebedingungen nicht finden.
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EL3CTRiC schrieb:Das ist auf jeden Fall hinterlegt.
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mblaster4711 schrieb:Steht was drin, ob das darauf schlagen mit einem Hammer die Garantie einschränkt? ...
Lisa64 schrieb:In der Garantie steht mit Sicherheit drin das eigenverschulden ausgeschlossen wird.
Darunter zählt das öffnen vom Gerät, das flashen und auch das draufschlagen mit einem Hammer...
Lisa64 schrieb:Hm.. Vom flashen steht auch nichts und trotzdem ist danach die Garantie futsch selbst wenn die neue Software läuft.
Wenn Schäden entstehen, wird der Hersteller es als eigenverschulden abstempeln. Man hat das Gerät geöffnet also ist wohl dabei was kaputt gegangen
Kannst auch gern mal direkt den Samsung support anrufen und fragen ob du dein Gerät selbst öffnen darfst. Die werden dir(und da bin ich mir 100% sicher) sagen das deine Garantie damit hinfällig ist.
Der Durchschnittsbürger ist dafür nicht qualifiziert und hat an der Hardware nichts zu suchen.
Wieso sind PCs die man neu kauft meist verplomt? Richtig, damit keiner dran rumpfuschen kann und es am Ende auf den Hersteller schiebt wenns nicht mehr läuft
Gesendet von der Raumstation ISS weil wir Astronauten sonst nichts zutun haben
teekompressor schrieb:Alles Spekulation...
Lisa64 schrieb:Beweise mir das Gegenteil ...
cp2306 schrieb:Fremdeingriffe durch nicht authorisierte Personen sind verboten. Dies ist hier geschehen, schließlich wurde das Display getauscht.
mblaster4711 schrieb:Der Absatz ist ja Geil:
Das Produkt wurde ...........oder Feuchtigkeit ausgesetzt.
Da die normale Raumluft zwischen 20% und 70% relative Luftfeuchte besitzt, ist die Garantie schon flöten gegangen als man das Gerät aus der Packung geholt hat. ...
Lisa64 schrieb:Ob die Gewährleistung auch gilt wenn ich das Handy ins Klo fallen lasse oder es mit ins Schwinnbad nehme um unterwasser Musik zu hören :x
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