Samsung Galaxy S2 nach Displaytausch schreibt das Display von selbst

EL3CTRiC schrieb:
Das ist auf jeden Fall hinterlegt. :)

Gesendet von meinem SII via Tapatalk on CM10

Ich kann es in den Garantiebedingungen nicht finden.
 
Steht was drin, ob das darauf schlagen mit einem Hammer die Garantie einschränkt?

:p:p:p:p:p:p:p:p

GeTapatalkt mit meinem Motorola-StarTAC :-D
 
In der Garantie steht mit Sicherheit drin das eigenverschulden ausgeschlossen wird.
Darunter zählt das öffnen vom Gerät, das flashen und auch das draufschlagen mit einem Hammer*gg


Gesendet von meinem GT-I9100G mit Tapatalk 2
 
mblaster4711 schrieb:
Steht was drin, ob das darauf schlagen mit einem Hammer die Garantie einschränkt? ...

Ja klar, man muss nur verstehen, dass derartige Handlungen durch die Klausel "...wenn andere Mängel als Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt werden..." bedacht sind :biggrin:

Lisa64 schrieb:
In der Garantie steht mit Sicherheit drin das eigenverschulden ausgeschlossen wird.
Darunter zählt das öffnen vom Gerät, das flashen und auch das draufschlagen mit einem Hammer...

Eigenverschulden von was? Was verschuldet man durch das Öffnen, wenn dabei nichts verändert wird, geschweige denn beschädigt?

Mit "Sicherheit" steht jedenfalls nur das drin, was drin steht. Dazu muss man es aber auch lesen: Garantiebedingungen von Samsung | Samsung Electronics GmbH

Wovon dort nichts steht, ist ein Garantieverlust durch bloßes Öffnen.
 
Hm.. Vom flashen steht auch nichts und trotzdem ist danach die Garantie futsch selbst wenn die neue Software läuft.
Wenn Schäden entstehen, wird der Hersteller es als eigenverschulden abstempeln. Man hat das Gerät geöffnet also ist wohl dabei was kaputt gegangen ;)
Kannst auch gern mal direkt den Samsung support anrufen und fragen ob du dein Gerät selbst öffnen darfst. Die werden dir(und da bin ich mir 100% sicher) sagen das deine Garantie damit hinfällig ist.
Der Durchschnittsbürger ist dafür nicht qualifiziert und hat an der Hardware nichts zu suchen.

Wieso sind PCs die man neu kauft meist verplomt? Richtig, damit keiner dran rumpfuschen kann und es am Ende auf den Hersteller schiebt wenns nicht mehr läuft ;)

Gesendet von der Raumstation ISS weil wir Astronauten sonst nichts zutun haben :D
 
Lisa64 schrieb:
Hm.. Vom flashen steht auch nichts und trotzdem ist danach die Garantie futsch selbst wenn die neue Software läuft.
Wenn Schäden entstehen, wird der Hersteller es als eigenverschulden abstempeln. Man hat das Gerät geöffnet also ist wohl dabei was kaputt gegangen ;)
Kannst auch gern mal direkt den Samsung support anrufen und fragen ob du dein Gerät selbst öffnen darfst. Die werden dir(und da bin ich mir 100% sicher) sagen das deine Garantie damit hinfällig ist.
Der Durchschnittsbürger ist dafür nicht qualifiziert und hat an der Hardware nichts zu suchen.

Wieso sind PCs die man neu kauft meist verplomt? Richtig, damit keiner dran rumpfuschen kann und es am Ende auf den Hersteller schiebt wenns nicht mehr läuft ;)

Gesendet von der Raumstation ISS weil wir Astronauten sonst nichts zutun haben :D

Alles Spekulation...
 
teekompressor schrieb:
Alles Spekulation...

Beweise mir das Gegenteil ;) Ich lerne gern dazu und ich entschuldige mich sofort bei dir wenn ich nicht recht habe :)

Edit: Hab den passenden Punkt gefunden ;)

resusu3u.jpg


Steht ziemlich mittig :) So viel zum Thema "Ich kann ja mein Gerät aus Langeweile zerlegen und hab weiter Garantie".

Gesendet von der Raumstation ISS weil wir Astronauten sonst nichts zutun haben :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Lisa64 schrieb:
Beweise mir das Gegenteil ;) ...

Ich kenne den Text und verstehe ihn sogar. Es besteht ein Unterschied zwischen dem Ausschluss einer Leistung (z.B. Reparatur oder Übernahme von Reparaturkosten)

und

dem Erlöschen/Verwirken eines Garantieanspruchs.

Den entscheidenden einleitenden Satz hast Du ja weggelassen: "...Die folgenden Punkte werden nicht durch die Garantie abgedeckt:..." bedeutet, dass sich daraus keine Ansprüche (Kostenerstattung, s.o.) an Samsung ableiten lassen.

Wohingegen sich der darauf folgende Absatz "...In folgenden Fällen werden von Samsung keine Garantieleistungen erbracht:..." mit den tatsächlichen Kriterien befasst, die die Garantie erlöschen lassen.

Auch wenn diese Erfahrung natürlich nicht das Verständnis für den jeweiligen Garantievertrag ersetzt, bin ich bisher nicht auf den Widerstand eines Herstellers gestoßen. Meine Neugierde hat mich so einige Geräte öffnen lassen, die später bei einem Defekt anstandslos repariert wurden.

Aber das kann ja jeder handhaben, verstehen, interpretieren oder glauben wie er möchte oder kann :biggrin:.

Gruß,
teekompressor
 
Das meinte ich ja. Die werden das Gerät nicht reparieren weil sie behaupten das es durchs zerlegen kaputt ging. Fertig aus.

Ich kann hier nur das Gegenteil in sachen Garantieleistung von mir geben. Ich war auch mal so neugierig. Leider wurden die Geräte danach nicht mehr angenommen als sie irgendwann kaputt gingen.
Das schlimmste jedoch war der PC damals.. Da war lediglich die verblomung ab(da war irgendwer mit dem Fuß dran gekommen und hatte sie abgerissen) und als die Grafikkarte irgendwann den Geist aufgab wurde der PC nicht mehr angenommen weil die verblombung ab war.

In der Regel sollte man die Geräte nicht aufmachen. Falls was kaputt ist schickt man es ehh ein.
Werd aber dennoch mal den Samsung Support anrufen und fragen :p Jetzt will ichs genau wissen xD

Gesendet von der Raumstation ISS weil wir Astronauten sonst nichts zutun haben :D
 
Wo willst Du es denn genauer finden, als in den Bestimmungen für den Garantievertrag selbst? Finde Dich damit ab, das bloße Öffnen des S2 hat kein Erlöschen der Garantie zur Folge, auch ist es dank fehlender Siegel und Plomben überhaupt nicht nachweisbar. Wir reden hier ja nicht über den Sinn des Öffnens. Ein Supportmitarbeiter, der nicht mal Garantie von Gewährleistung unterscheiden kann, fehlt hier noch:eek: Mein Fazit, wer aus Langeweile sein S2 zerlegen möchte, muss sich keine Sorgen um die Garantie machen, wenn er dabei fachmännisch vorgeht.
 
Nun gut... Beim Support geb ich dir wohl recht.
Es geht hier aber auch nicht darum ob man es raus bekommt oder nicht. Es geht darum ob es erlaubt ist oder nicht ;) Da sind wir nach wie vor noch nicht auf den gleichen Nenner gekommen^^

Gesendet von der Raumstation ISS weil wir Astronauten sonst nichts zutun haben :D
 
Ausschlaggebend ist allein der Garantievertrag. Dort ist es nicht "verboten". :)
 
Fremdeingriffe durch nicht authorisierte Personen sind verboten. Dies ist hier geschehen, schließlich wurde das Display getauscht. Die Garantie ist definitiv futsch.
Natürlich werden die es trotzdem reparieren, kostet halt etwas. Wahrscheinlich so 200-250€ für ein neues Display und Platine. Nach der Reperatur hat man auch wieder Garantie.

Verstehe sowieso nicht warum man das selbst reparieren will, wirklich billiger wirds dadurch auch nicht.
 
Der Absatz ist ja Geil:

Das Produkt wurde ...........oder Feuchtigkeit ausgesetzt.

Da die normale Raumluft zwischen 20% und 70% relative Luftfeuchte besitzt, ist die Garantie schon flöten gegangen als man das Gerät aus der Packung geholt hat. :eek:

GeTapatalkt mit meinem Motorola-StarTAC :-D
 
cp2306 schrieb:
Fremdeingriffe durch nicht authorisierte Personen sind verboten. Dies ist hier geschehen, schließlich wurde das Display getauscht.

Nicht verboten, sondern durch die Garantie nicht abgedeckt. Na ja, unsere kleine Diskussion drehte sich auch nicht ums Tauschen, sondern öffnen.
Der Tausch eines Displays geht eindeutig weiter. Ich weiß, sowieso alles OT, aber sonderlich interessant ist der Thread auch nicht. Denn warum das Display jetzt von Geisterhand schrieb und vorallem was, haben wir bisher nicht erfahren... :laugh:

mblaster4711 schrieb:
Der Absatz ist ja Geil:

Das Produkt wurde ...........oder Feuchtigkeit ausgesetzt.

Da die normale Raumluft zwischen 20% und 70% relative Luftfeuchte besitzt, ist die Garantie schon flöten gegangen als man das Gerät aus der Packung geholt hat. :eek:...

Die Platine des S2 scheint Feuchtigkeit geradezu magnetisch anzuziehen, bei den vielen abgelehnten Garantiereparaturen. Schätze mal, viel Blech statt Edelmetal.

Noch ein Grund, ein neues S2 erst mal zu öffnen und auf Korrosion ab Werk zu überprüfen :D. Liegt eine vor, wir eben keinerlei Garantie erbracht, auch nicht nach kostenpflichtigem Tausch einer Platine, sondern nur noch Gewährleistung auf die Reparatur (sechs Monate, bla bla). Trotzdem hat man aber (auch bei Korrosionsschäden) zumindest die ersten sechs Monate Gewährleistung aus dem Kaufvertrag!:thumbup:

So, Schluss jetzt :biggrin:
 
Ob die Gewährleistung auch gilt wenn ich das Handy ins Klo fallen lasse oder es mit ins Schwinnbad nehme um unterwasser Musik zu hören :x

Gesendet von der Raumstation ISS weil wir Astronauten sonst nichts zutun haben :D
 
Lisa64 schrieb:
Ob die Gewährleistung auch gilt wenn ich das Handy ins Klo fallen lasse oder es mit ins Schwinnbad nehme um unterwasser Musik zu hören :x

Gesendet von der Raumstation ISS weil wir Astronauten sonst nichts zutun haben :D

Der Händler müsste Dir zwar trotzdem beweisen, dass es erst nach Kauf baden gegangen ist, aber solange das Wasser noch raus läuft, dürfte ihm das nicht sonderlich schwer fallen.;)
 
Ach... da geh ich mit einem Föhn drüber dann passt das

Gesendet von der Raumstation ISS weil wir Astronauten sonst nichts zutun haben :D
 
Mach Dich doch nicht unglücklich! :)
 
Maaan das war doch nenn Scherz :D hab ehh keine Garantie mehr :( Handy geflasht und keinen Jig hier xD

Gesendet von der Raumstation ISS weil wir Astronauten sonst nichts zutun haben :D
 

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