Achtung: Das SGS2 gibt's als GT-I9100 und als GT-I9100G!

  • 811 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Dann ist doch alles gesagt. Ich hoffe es klärt sich alles zum Guten...
 
teekompressor schrieb:
Ich glaube, Du verwechselst da etwas. Der Inhalt Deines Links trifft hier nicht zu.

Der Gewährleistungsauschluss ist bei Privatverkäufen elementar. Er muss nur auch formuliert werden.

Das Recht auf Nacherfüllung ergibt sich aus dem Gewährleistungsanspruch.
Sollte der private Verkäufer aber sein Recht in anspruch genommen haben, beim Verkauf des gebrauchten Telefons die Gewährleistung auszuschließen, hätte der TE deutlich schlechtere Karten. Denn wie Dodger richtig sagt, ist der Unterschied auf den ersten Blick kaum auszumachen. Dem Kunden wird ja selbst von Samsung suggeriert, es handle sich um ein identisches Produkt. Da dürfte es schwierig sein, dem Verkäufer Arglist/Betrugsabsicht zu unterstellen/Beweisen.

Ich glaube eher du verwechselt hier etwas.
Na klar ich schließe die Garantie aus und kann jeden scheiß verkaufen.

Und das Recht ergibt sich damit das Geschäft erfüllt wird und nicht wegen der Gewährleistung.

Gesendet von meinem LT26i
 
mlversi schrieb:

Du solltest vielleicht nicht gleich am Anfang Dein ganzes Pulver verschießen ;)

Aber ehrlich gesagt, sehe ich für Dein Vorhaben trotz aller Theorie kaum Erfolgsaussichten, wenn Du z.B. keinen Screenshot vom ursprünglichen ebay-Kleinanzeigentext hast. Der erfolgsversprechendste Weg scheint mir in der Tat die Abtretungserklärung zu den Gewährleistungsanprüchen vom Vorbesitzer an Dich. Ich würde mir den Aufwand allerdings sparen, und es als Lehrgeld verbuchen.

@LuckyStrike: Jetzt fängst Du mit "Garantie" an...:crying:
Bei allem Respekt, aber Du musst doch mal an den Punkt kommen, an dem Du feststellst, dass Du auf einem Gebiet ausnahmsweise kein Fachmann bist.

Gruß,
teekompressor
 
Ok, habe auch keine Lust mehr zu diskutieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay Leute ich danke euch schon mal habt mir auf jeden fall weiter geholfen ;-)
 
also aus eigener erfahrung: man kann theoretisch gesehen mit der rechnung sogar zum händler nach münster. ich würde aber vorher mal anrufen bei dem. wenn er sagt "alles klar", was sehr wohl passieren kann, dann originalzustand wieder herstellen. und mit der rechnung hin.

denn: du hast die rechnung und evtl. auch einen kaufvertrag von dem ebay-typen. aber ist auch nicht wichtig. original-rechnung zählt. dann kannst das mit dem kauf von dem anderen ja erklären. und eine rechnung kriegt man nicht mal eben so. und natürlich ist auch richtig, dass wenn ein falscher artikel (ist in dem fall auch wenn nur ein G fehlt) der kaufvertrag dementsprechend nichtig ist, weil du nicht die ware bekommen hast, die "gefordert" wurde. hab die dinger früher selbst verkauft (ja offiziell) und man kann sich als verkäufer nur absichern, wenn man irgendwas in die AGB stellt. aber nicht in solchen fällen. sowas betrifft rückgaberecht, etc. wenn du ein gerät kaufst, willst du DAS gerät. und nicht ein anderes. egal ob nur G hinter oder XYZ.

aber mal nebenbei, weil ich hier neulinge gesehen habe die fragen wie das mit china-ics kommt und hier fragen: in diesem thread geht´s um den kauf eines telefons. alles was flashen betrifft ist hier ganz eifach nach zu lesen und gibt anleitungen, FAQ, etc. deswegen bitte ich die leute, bitte die entsprechenden fragen zu so etwas nicht hier zu stellen. wir erklären und helfen gerne, aber es soll schon übersichtlich bleiben und nicht andere themen mit in solche beiträge rein fliessen, sonst verlieren wir hier schnell den überblick. danke.

und wie gesagt: ich würde den händler anrufen, ihm sagen hast gerät gekauft und auch auf rechnung steht falsches gerät, etc. soweit ich irgendwo gelesen habe werden eh mittlerweile wieder nur die s2 ausgeliefert und nicht mehr die G, weil da dauernd probleme sind. versuch macht klug. war schon immer so.
 
Oh Mann, und dann auch noch sowas von in steingemeißelt...:scared:
Lol, bin hier raus.
Machts gut.
 
Worum geht's Dir eigentlich mlversi? Und wer scheint als Rechnungsempfänger auf; Du oder jemand anderer?


Betreffend der allfälligen Nichtigkeit des Vertrages wären noch mal mindestens zwei wichtige Dinge anzumerken:

Eine vorsätzliche Täuschung des Käufers durch den Verkäufer wäre ein relativ erfolgreicher Anfechtungsgrund, aber das wird nicht so ganz einfach nachzuweisen sein, zumal gerade um diese Zeit selbst zig seriöse Händler lange Zeit nicht geringelt hatten, dass sie ihrerseits von Samsung de facto getäuscht wurden, indem man auf das "Nachfolgemodell" viel zu wenig bis gar nicht hingewiesen hatte und so tat, also sei es ohnedies ein SGS2, obwohl's in Wirklichkeit das SGS2-G war.

Und dann gibt's da schon auch noch so was wie "Sorgfalt" des Käufers. Der hat nämlich bei der Übernahme der Ware schon auch darauf zu achten, was man ihm da in die Hand drückt. Schließlich steht auf der Schachtel deutlich ein G drauf, selbiges blitzt einem auch entgegen wenn man das Ding startet, usw. Bei einer Reaktionszeit von über einem Viertel Jahr würde ich da keinen Aufstand mehr proben. Da halte ich, schon der persönlichen Blamage wegen, schön brav die Klappe und werde künftig mal ordentlicher hingucken und dem Geiz-ist-komplett-dämlich-Knülch in mir mal ordentlich ein's überbraten, wenn er mal wieder zu "lustig" drauf ist.


Betreffend die Version der (Gesamt)Software muss ich mich allerdings schon etwas wundern. Dass irgendjemand in Deutschland bei einer Vertragsverlängerung tatsächlich ein Modell mit einem nicht europäischen Product Code in die Hand gedrückt bekommen haben sollte, kann ich eigentlich gar nicht glauben. Daher solltest Du mal zwei Anrufe tätigen (einmal *#1234# und *2767*4387264636#; davon nur die zweite Zeile) und deren Ergebnis hier posten. Dann sehen wir mal weiter.

Sollten Deine diesbezüglichen Angaben allerdings stimmen, ist irgendwas an dieser Rechnung vermutlich gröber faul. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine solche gefälscht wurde, um ein - na sagen wir mal - gefundenes Gerät einfacher weiterverkaufen zu können.

Ach ja, und Du solltest vielleicht auch gleich mal einen dritten Anruf tätigen (*#06#) und dessen Ergebnis mit dem Etikett Deines Gerätes aber auch der Rechnung vergleichen. Stimmen diese Angaben nicht überein, poste mal die ersten sieben Ziffern.


Wie auch immer, wenn Dich die derzeitige (Gesamt)Software stört, flash Dir einfach was drauf, was Du haben möchtest. Dann ist wenigstens diesbezüglich mal Ruhe im Karton.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Danke
Reaktionen: Diomoron
auf dem das handy als i9100 steht.
Ist ja schöne... Hast du die Verpackung und die Rechnung bei übergabe des Gerätes nicht verglichen? Falls nein... selber schuld. Sorry aber wenn ich einen Artikel gebraucht Kaufe achte ich doch noch eher auf solche sachen.



also ich denke es ist machbar nur die große frage dabei ist: Kann er mir überhaupt noch ein Samsung Galaxy S2 ohne G besorgen?

LOL Sorry aber was hast du für das Telefon bezahlt?
Meinst du wirklich das eine Private Person jetzt los geht und dir ein i9100 ohne G Kauft, weil DU es nicht bei übergabe gesehen hast?

Als Verkäufer würde ich dir vllt. 20 - 25€ entgegen kommen aber mehr auch nicht.
 
Hallo,

habe mir heute morgen bei Amazon das S2 in schwarz bestellt. Laut Kundenmeinungen werden dort aktuell auch Modelle "ohne G" ausgeliefert. Da ich sehr lange auf das Geld gespart habe, möchte ich schon das Modell "ohne G" haben. Bin sehr gespannt, welche Version am Dienstag in meiner Packstation liegt.

Falls es ein I9100G ist, kann ich die ungeöffnete OVP ja problemlos an Amazon zurück senden. Kann man es dann nochmal bei Amazon bestellen? Oder wisst ihr, wo es das Modell "ohne G" aktuell noch zu kaufen gibt? Bei Cyberport gibts das noch, aber hat recht gemischte Kundenbewertungen, was Service angeht, oder?

Gruß, Ocean :confused2:
 
Habe schon 2 x bei cyberport gekauft und auch 1x zurück gegeben.
Ich persönlich kann den Shop nur empfehlen.

Bei Amazon steht das mit dem G manchmal bei der Produktbeschreibung.

Vielleicht hast Du ja Glück. :thumbup:

Saminchen
 
also wir kennen auch nicht die einzelnen "verkaufsstellen". ob´s das G oder nicht ist, kannst du ja leicht erkennen, wenn du auf den karton guckst. das hast ja bestimmt gelesen hier.

und ein paar hatten wohl auch schon sowas mit amazon. musst mal in dem bereich nach amazon suchen und dir das dann durch lesen. vielleicht findest da dann hilfe. aber solang das telefon nicht da ist, kannst ja eh nur vermuten. trotzdem würde ich an deiner stelle wie gesagt in unserem G bereich mal nach amazon suchen und dann gucken, ob du das richtige für dich findest. normal solltest da irgendwo dann das thema mit zurück schicken und so finden.
 
Meine Glaskugel sagt dazu: "Warte doch einfach ab".
Du kannst bei Amazon so oft bestellen, wie Du willst.
Nebenbei, nicht nur auf Kundenaussagen setzen, sondern auf die Artikelbeschreibung: "...Samsung i9100G wird zu Samsung i9100
...", allerdings scheint dies nicht auf die weiße Version zuzutreffen. Irgendwann werden die es auch noch lernen.

Welchen Service benötigt man denn von Cyberport?
 
Danke euch :)

Ihr habt Recht, ich warte jetzt erst mal bis Dienstag ab. Kann ja trotzdem mal an Amazon schreiben, wenn sich genügend Kunden bei denen melden, vielleicht ändern Sie ja doch etwas an der Bezeichnung.

So lange ärgere ich mich hier noch mit meinem Zweithandy Galaxy-Mini herum, das hat das schlechteste Display, was ich je gesehen habe^^
 
Oc3an schrieb:
...Kann ja trotzdem mal an Amazon schreiben, wenn sich genügend Kunden bei denen melden, vielleicht ändern Sie ja doch etwas an der Bezeichnung...

Amazon schreibt in der "Bezeichnung", dass sie das i9100 verkaufen. Kunden berichten, dass sie das i9100 erhalten. Was sollen die jetzt ändern?
 
teekompressor schrieb:
Amazon schreibt in der "Bezeichnung", dass sie das i9100 verkaufen. Kunden berichten, dass sie das i9100 erhalten. Was sollen die jetzt ändern?

Der vorletzte Satz stimmt nicht. Viele Kunden berichten, dass sie eben das I9100G bekommen haben...

Bei einem 100-Euro Handy wäre es mir ja völlig egal, aber nicht bei einem 370-Euro Handy ;)
 
Oc3an schrieb:
Der vorletzte Satz stimmt nicht. Viele Kunden berichten, dass sie eben das I9100G bekommen haben...

Bei einem 100-Euro Handy wäre es mir ja völlig egal, aber nicht bei einem 370-Euro Handy ;)

Selbst wenn es so wäre, wäre es egal, wieviel das Handy kostet, weil sie grundsätzlich die vereinbarte Ware liefern müssen. Aber das ist ein anderes Thema. Fakt ist - man lese die letzten Rezensionen und die (neue) Artikelbeschreibung - dass das S2 in schwarz zuletzt fast ausnahmslos in der i9100 Version ausgeliefert wurde. Ausnahme bilden hier das weiße Modell und einige wahrscheinlich als Rückläufer via Warehouse Deals erworbene Exemplare.

Aber eh müßig, da der Kauf völlig risikolos ist wegen der Möglichkeit des Widerrufs, den dazu geschenkten zwei Wochen vom Fluss, und eben der Artikelbeschreibung, aus der ganz klar hervorgeht, dass ein i9100 angeboten wird.

Schönes WE,
teekompressor
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
wenn man ein gebrachtes S2 erwerben möchte ist es da sinnvoll das S2 ohne G zu bevorzugen? Mein Gedanke ist dabei, das es ja nur noch das S2G gibt dieses in absehbarer Zeit mehr verkauft wird und von den Custom Roms Entwickler bevorzugt wird.
Gruß Uwe
 
Das S2G wird wohl kaum irgendwamm von iegendwem bevorzugt werden.

...vom SII getapatalked...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen

S
Antworten
2
Aufrufe
6.144
Sebastianxyz
S
D
  • Domml
Antworten
2
Aufrufe
2.085
DAD214
DAD214
L
Antworten
1
Aufrufe
1.903
DAD214
DAD214
Zurück
Oben Unten