Sio
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Dann ist doch alles gesagt. Ich hoffe es klärt sich alles zum Guten...
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teekompressor schrieb:Ich glaube, Du verwechselst da etwas. Der Inhalt Deines Links trifft hier nicht zu.
Der Gewährleistungsauschluss ist bei Privatverkäufen elementar. Er muss nur auch formuliert werden.
Das Recht auf Nacherfüllung ergibt sich aus dem Gewährleistungsanspruch.
Sollte der private Verkäufer aber sein Recht in anspruch genommen haben, beim Verkauf des gebrauchten Telefons die Gewährleistung auszuschließen, hätte der TE deutlich schlechtere Karten. Denn wie Dodger richtig sagt, ist der Unterschied auf den ersten Blick kaum auszumachen. Dem Kunden wird ja selbst von Samsung suggeriert, es handle sich um ein identisches Produkt. Da dürfte es schwierig sein, dem Verkäufer Arglist/Betrugsabsicht zu unterstellen/Beweisen.
mlversi schrieb:Ich hoffe es auch. Habe mal diese Seite ausgedruckt Direktes Duell: Performance & Benchmarks - Test: Samsung Galaxy S2 i9100 gegen Galaxy S2 i9100G - CHIP Handy Welt
sollte vielleicht etwas helfen
Ist ja schöne... Hast du die Verpackung und die Rechnung bei übergabe des Gerätes nicht verglichen? Falls nein... selber schuld. Sorry aber wenn ich einen Artikel gebraucht Kaufe achte ich doch noch eher auf solche sachen.auf dem das handy als i9100 steht.
also ich denke es ist machbar nur die große frage dabei ist: Kann er mir überhaupt noch ein Samsung Galaxy S2 ohne G besorgen?
Oc3an schrieb:...Kann ja trotzdem mal an Amazon schreiben, wenn sich genügend Kunden bei denen melden, vielleicht ändern Sie ja doch etwas an der Bezeichnung...
teekompressor schrieb:Amazon schreibt in der "Bezeichnung", dass sie das i9100 verkaufen. Kunden berichten, dass sie das i9100 erhalten. Was sollen die jetzt ändern?
Oc3an schrieb:Der vorletzte Satz stimmt nicht. Viele Kunden berichten, dass sie eben das I9100G bekommen haben...
Bei einem 100-Euro Handy wäre es mir ja völlig egal, aber nicht bei einem 370-Euro Handy