Achtung: Das SGS2 gibt's als GT-I9100 und als GT-I9100G!

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Stellt sich aber die Frage, wo das Gerät in Wirklichkeit herkommt...
 
FireS24208 schrieb:
Sind denn beide imei Nr. Gleich oder verschieden?

Lg

Gesendet von meinem GT-I9100 mit der Android-Hilfe.de App

Ja die Imei nummern sind gleich.

Sio schrieb:
Schlechte Karten würde ich sagen. Zumal keine Firmware von Europa. Gewährleistung wird hier nicht ganz greifen. Rückgaberecht wohl auch nicht. Du kannst nur auf Kulanz des Verkäufers hoffen..

Naja Europäische Firmware kann man drauf machen. Wobei die ICS auch Original ist. Halt nur aus China aber über Kies.


LuckyStrike schrieb:
Natürlich besteht eine Chance.
Es wurde schließlich ein anderes Gerät verkauft.



Gesendet von meinem LT26i

Problem wahrscheinlich wird nur sein das es vielleicht das i9100 nicht mehr gibt oder?
 
teekompressor schrieb:
Kauf von Privat?
Gewährleistung(sausschluss)?
Rechnung von wem für wen?
Welches Gerät war Gegenstand der Anzeige?
Ohne die Beantwortung der o.g. Fragen ist eine konkrete Aussage nicht möglich.
 
Sio schrieb:
Stellt sich aber die Frage, wo das Gerät in Wirklichkeit herkommt...

Naja die Rechnung die dabei ist ist von einem Händler aus Münster und das Handy wurde mit einem Vertrag dort gekauft
 
mlversi schrieb:
Ja die Imei nummern sind gleich.



Naja Europäische Firmware kann man drauf machen. Wobei die ICS auch Original ist. Halt nur aus China aber über Kies.




Problem wahrscheinlich wird nur sein das es vielleicht das i9100 nicht mehr gibt
oder?

Aber ist es nicht so, dass man ein Update aus China mit einer Kies Version für Deutschland nicht vollziehen kann... Muss die Kiesversion wohl auch aus China sein :confused2:
 
teekompressor schrieb:
Kauf von Privat?
Gewährleistung(sausschluss)?
Rechnung von wem für wen?
Welches Gerät war Gegenstand der Anzeige?
Warum soll Gerät "neu" sein, wenn sogar schon geflasht wurde und es min. vier Monate in Gebrauch ist?

Ja keuf von Privat aber mit Händler Rechnung.

Gewährleistung: Geltend beim Händler zu machen oder was genau willst du wissen?

Gegenstand der Anzeige: Habe nur die rechnung da steht i9100 drauf.

Neu im sinne von Neuwertig. Sorry bin da eher nicht so kleinlich wenn es nur 2 Wochen benutzt wurde sage ich meist neu wenn nichts dran ist ;-)

Der ursprüngliche Beitrag von 09:44 Uhr wurde um 09:45 Uhr ergänzt:

Sio schrieb:
Aber ist es nicht so, dass man ein Update aus China mit einer Kies Version für Deutschland nicht vollziehen kann... Muss die Kiesversion wohl auch aus China sein :confused2:

Das ist richtig rein normal über Kies ist es nicht möglich aber wenn ich das ROM aus china einfach installiere ist es ja auch noch offiziell
 
mlversi schrieb:
...Gegenstand der Anzeige: Habe nur die rechnung da steht i9100 drauf.

Dein Vertragspartner ist die Person, von der Du das Gerät gekauft hast. Deshalb ist halt wichtig, was in der "Kleinanzeige" tatsächlich angeboten wurde.
 
Natürlich.
Wenn ich dir einen BMW 330 verkaufe, dies in Wirklichkeit aber nur ein 328 ist, so ist das Geschäft nichtig.

Es kommt halt drauf an was bei der Auktion stand



Gesendet von meinem LT26i
 
teekompressor schrieb:
Dein Vertragspartner ist die Person, von der Du das Gerät gekauft hast. Deshalb ist halt wichtig, was in der "Kleinanzeige" tatsächlich angeboten wurde.

Ja das Glaube ich dir allerdings ist er, bei ebay kleinanzeigen, nicht mein Reklamations Partner sonder eher der von dem die Rechnung ist.
Ich will ja auch nicht das Handy zurück geben und mein Geld wieder haben sonder das richtige bekommen.

Der ursprüngliche Beitrag von 09:49 Uhr wurde um 09:51 Uhr ergänzt:

LuckyStrike schrieb:
Natürlich.
Wenn ich dir einen BMW 330 verkaufe, dies in Wirklichkeit aber nur ein 328 ist, so ist das Geschäft nichtig.



Gesendet von meinem LT26i

Fast so sage ich es auch. Ich sage wenn ich mir einen 330 kaufe der nen Turbo hat und nen 330 ohne bekomme aber auf der rechnung der normale steht der aslo nen turbo hat muss ich den doch bekommen.
 
mlversi schrieb:
Ja das Glaube ich dir allerdings ist er, bei ebay kleinanzeigen, nicht mein Reklamations Partner sonder eher der von dem die Rechnung ist.
Ich will ja auch nicht das Handy zurück geben und mein Geld wieder haben sonder das richtige bekommen.

Nein, weil die Gewährleistungsansprüche nicht einfach übertragbar sind. Diese sind Gegenstand des Kaufvertrags zwischen dem Vorbesitzer und dem Händler gewesen. Die Rechnung hilft Dir nur noch bei einer Garantieabwicklung mit dem Hersteller.

Wenn nun der Erstbesitzer (von dem Du es erworben hast), seinerseits die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, kannst Du gegen ihn Ansprüche geltend machen, falls er ein i9100 angeboten hat.

Falls auf der Rechnung kein Käufername vermerkt ist, kannst Du natürlich versuchen, als Erstbesitzer beim Händler aufzukreuzen.
Eine andere möglichkeit wäre die Abtretung der Gewährleistungsansprüche des ersten Käufers an Dich.

Das i9100 ist fast überall wieder verfügbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich denke es ist machbar nur die große frage dabei ist: Kann er mir überhaupt noch ein Samsung Galaxy S2 ohne G besorgen?
 
mlversi schrieb:
also ich denke es ist machbar nur die große frage dabei ist: Kann er mir überhaupt noch ein Samsung Galaxy S2 ohne G besorgen?

Wie gesagt, das i9100 ist gut verfügbar. Das wird aber leider Dein geringstes Problem sein. Siehe mein Edit oben...
 
@teekompressor

Das hier hat nichts mit Gewährleistung zu tun

Gesendet von meinem LT26i
 
LuckyStrike schrieb:
@teekompressor

Das hier hat nichts mit Gewährleistung zu tun

Gesendet von meinem LT26i

Womit denn sonst?
 
Das Geschäft ist von vornherein nichtig
Natürlich nur, wenn es wirklich als 9100 angeboten wurde


Gesendet von meinem LT26i
 
LuckyStrike schrieb:
Das Geschäft ist von vornherein nichtig

Gesendet von meinem LT26i

Du bist vom Fach?
Dann erklär uns Hobbyjuristen doch, wie Du zu dieser Annahme kommst :)

Der ursprüngliche Beitrag von 10:14 Uhr wurde um 10:31 Uhr ergänzt:

Der ursprüngliche Beitrag von 10:31 Uhr wurde um 10:32 Uhr ergänzt:

Mal im Ernst, habe eigentlich schon alles Wesentliche geschrieben.
Nicht was auf der Rechnung steht, sondern einzig und alleine das, was zwischen dem TE und dem Verkäufer vereinbart wurde, ist von Belang.

Hat der Verkäufer in der Anzeige ein i9100 angeboten, muss er auch erst mal grundsätzlich ein solches liefern. Tut er das nicht und liefert z.B. ein völlig anderes Gerät, liegt ein Sachmangel im Sinne der Gewährleistung vor. Der Käufer hat nun das Recht auf Nachbesserung. Der Kaufvertrag über das vereinbarte Gerät ist aber dadurch absolut NICHT nichtig, sondern natürlich weiterhin gültig!
 
  • Danke
Reaktionen: Ruzlo
...so gesehen hat "teekompressor" wohl doch Recht. Der Verkäufer sollte das Gerät zurücknehmen. Ob er nun das auf der Rechnung angegebene Gerät liefern kann steht auf einem anderen Blatt. Geld zurück und schau dich nach einem seriösen Händler um .
 
Das i9100g is letztendlich auch ein i9100....
Die meisten Leute werden den Unterschied eh nicht kennen. An nen altes i9100 zu kommen geht so garantiert nicht...
 
http://www.rechtslexikon-online.de/Nichtigkeit_von_Rechtsgeschaeften.html

Ich habe auch nirgends geschrieben, das er keinen Anspruch darauf hat.
Ich habe schließlich geschrieben das seine Chancen gut sind.

Du hast schließlich mit dem Gewährleistungsausschuss angefangen.
Der hier keine Rolle spielt.

Er hat auch keine Gewährleistung, sondern das recht auf Nacherfüllung.

@Dodger 333er Gold ist auch Gold

Gesendet von meinem LT26i
 
Zuletzt bearbeitet:
LuckyStrike schrieb:
Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

Ich habe auch nirgends geschrieben, das er keinen Anspruch darauf hat.
Ich habe schließlich geschrieben das seine Chancen gut sind.

Du hast schließlich mit dem Gewährleistungsausschuss angefangen.
Der hier keine Rolle spielt.

Er hat auch keine Gewährleistung, sondern das recht auf Nacherfüllung.

@Dodger 333er Gold ist auch Gold

Gesendet von meinem LT26i

Ich glaube, Du verwechselst da etwas. Der Inhalt Deines Links trifft hier nicht zu.

Der Gewährleistungsauschluss ist bei Privatverkäufen elementar. Er muss nur auch formuliert werden.

Das Recht auf Nacherfüllung ergibt sich aus dem Gewährleistungsanspruch.
Sollte der private Verkäufer aber sein Recht in anspruch genommen haben, beim Verkauf des gebrauchten Telefons die Gewährleistung auszuschließen, hätte der TE deutlich schlechtere Karten. Denn wie Dodger richtig sagt, ist der Unterschied auf den ersten Blick kaum auszumachen. Dem Kunden wird ja selbst von Samsung suggeriert, es handle sich um ein identisches Produkt. Da dürfte es schwierig sein, dem Verkäufer Arglist/Betrugsabsicht zu unterstellen/Beweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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