Achtung: Das SGS2 gibt's als GT-I9100 und als GT-I9100G!

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das meinte ich aber.
also ist alles "ok" mit der ovp.
alles andere hätte mich auch gewundert, aber man weiß ja nie...
 
Gibt es den irgendwelche Bugs beim GT-I9100G die ich dem Händler vorführen kann damit die Rücknahme einfacher wird ?

Jan
 
Musik hackt im Deep Sleep, Benchmark usw. Schau mal in unserem unterforum da findet du genung Freds dazu :thumbup:

Gesendet von meinem GT-I9100G mit der Android-Hilfe.de App
 
Okay danke habe mal geschaut aber da habe ich nichts genaues gefunden wie ich den Bug anwende also ich muss mein Handy starten, Kopfhörer rein stecken, Musik starten und den den Bildschirm sperren oder ?

Jan
 
Es ist schwierig deb Fehler vorzuführen, manchmal taucht er auf oder auch nicht. Der eine ist extrem davon betroffen der andere wiederrum nicht. Man muss aber ehrlich sagen das seit LB1 der Bug nicht mehr auftritt. Zumindest ist da bei mir so. Den Hype um das G kann ich auch nicht nachvollziehn, das Handy rennt perfekt.

Gesendet von meinem GT-I9100G mit der Android-Hilfe.de App
 
Naja aber im Benchmark vergleich zwischen dem GT-I9100 und dem GT-I9100G sind es manchmal knappe 1000 Punkte unterschied :o. Und man kann mit dem GT-I9100 viel mehr machen was flashen und so was angeht.

Wann oder wie tritt der Bug den auf vlt kann ich dem Händler das den zeigen weil das würde die Rücknahme Aktion sehr erleichtern. Wäre nett wenn mir jemand den Bug erklären könnte.

Jan
 
DieDroidler schrieb:
Und man kann mit dem GT-I9100 viel mehr machen was flashen und so was angeht.
Dies ist aber kein Mangelgrund, da vom Hersteller nicht unterstützt.
 
Ja, deswegen brauche ich Bugs die ich dem Verkäufer/Händler vorführen kann. Wenn das mit der Rechnung noch nicht reichen sollte. Da ja ein falsches Produkt verkauft wurde.

Jan
 
Soo jetzt sitzt ich mal wieder vor einer "normalen" Tastatur :thumbsup:


Also, dieser Hype das G ist ja so scheiße ich will umtausch wääh und so weiter geht mir langsam etwas gegen den Strich.

Es ist bewiesen das unsere SII was etwas anders ist als andere mit dem richtigen Kernel und ROM locker die Benchmarkergebnisse erzielt wie das normale SII.

ICS wird auch in den nächsten 1-2 Wochen ausgerollt, alle Bugs werden behoben
und hoffentlich auch die Taktrate vom CPU verbessert, weil der verbaute Chip Satz ebenfalls locker die 1,2 Ghz taket.

Ehrlich gesagt wirst du beim Händler auf Granit beißen, du bist in der Verpflichtung die Ware beim kauf oder Erhalt zu prüfen, tust du dies nicht und heulst dann erst später bleibt dir nur der Rechtsweg. Nach 14 Tagen bzw. 4 Wochen muss ein Mangel vorliegen der bei Lieferung / Erhalt vorhanden war. Nach 6 Monaten musst du beweisen das ein Mangel vorliegt! Mit Garantie kenn ich mich aus ^^

Frage: Wo hast du das Handy gekauft, wie alt ist es?

Gib mir Infos und ich sag mit welchen § und Rechten du den Verkäufer umstimmen kannst :thumbup:
 
EL3CTRiC schrieb:
Soo jetzt sitzt ich mal wieder vor einer "normalen" Tastatur :thumbsup:
Also, dieser Hype das G ist ja so scheiße ich will umtausch wääh und so weiter geht mir langsam etwas gegen den Strich.
Einziger Nachteil sind die wenigen CustomRoms. Das würde mich persönlich auch stören.
ICS wird auch in den nächsten 1-2 Wochen ausgerollt, alle Bugs werden behoben
und hoffentlich auch die Taktrate vom CPU verbessert, weil der verbaute Chip Satz ebenfalls locker die 1,2 Ghz taket.
Der taktet auch jetzt schon mit 1,2 Ghz. Denn sonst wäre dies ein Fehler in der Produktbeschreibung und damit ein Mangel.
Ehrlich gesagt wirst du beim Händler auf Granit beißen, du bist in der Verpflichtung die Ware beim kauf oder Erhalt zu prüfen, tust du dies nicht und heulst dann erst später bleibt dir nur der Rechtsweg. Nach 14 Tagen bzw. 4 Wochen muss ein Mangel vorliegen der bei Lieferung / Erhalt vorhanden war. Nach 6 Monaten musst du beweisen das ein Mangel vorliegt! Mit Garantie kenn ich mich aus ^^
Du scheinst mir das bisschen was zu verwechseln. Bei Onlinebestellungen hat man ein 14tägiges Rückgaberecht (bei Kauf im Laden nicht).
Dann hat man 2 Jahre Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, das der Mangel nicht beim Kauf schon vorhanden war.
Auf der Rechnung steht ein i9100, ausgehändigt/geliefert wurde aber ein i9100G. Dies ist somit ein Mangel/Falschlieferung und wird an sich durch die Gewährleistung abgedeckt. da der Mangel eindeutig nachweisbar bereits beim Kauf vorlag, hat er an sich bis zu 2 Jahren Zeit es zu reklamieren.

Wenn der Händler sich aber weigert und auf den Hersteller verweist, welcher sagt, es gäbe keine Leistungsunterschiede, wird es schwierig.
Ob ein Richter einem da Recht gibt ist schwer zu sagen.

Garantie ist hier aussen vor, die hat damit rein gar nix zutun.

Frage: Wo hast du das Handy gekauft, wie alt ist es?
Spielt keine Rolle, da es jünger als 2 Jahre ist und der Mangel eindeutig belegbar bereits beim Kauf vorlag.

Gib mir Infos und ich sag mit welchen § und Rechten du den Verkäufer umstimmen kannst :thumbup:
Erstmal freundlich den Händler auf die Fehllieferung hinweisen und auf Austausch hoffen. Bei Verweigerung kann man noch versuchen etwas Druck mit Paragraphen auszuüben. Hilft das auch nicht -> Pech gehabt.
 
cp2306 schrieb:
Du scheinst mir das bisschen was zu verwechseln. Bei Onlinebestellungen hat man ein 14tägiges Rückgaberecht (bei Kauf im Laden nicht).
Dann hat man 2 Jahre Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, das der Mangel nicht beim Kauf schon vorhanden war.
Auf der Rechnung steht ein i9100, ausgehändigt/geliefert wurde aber ein i9100G. Dies ist somit ein Mangel/Falschlieferung und wird an sich durch die Gewährleistung abgedeckt. da der Mangel eindeutig nachweisbar bereits beim Kauf vorlag, hat er an sich bis zu 2 Jahren Zeit es zu reklamieren.

Wenn der Händler sich aber weigert und auf den Hersteller verweist, welcher sagt, es gäbe keine Leistungsunterschiede, wird es schwierig.
Ob ein Richter einem da Recht gibt ist schwer zu sagen.

Garantie ist hier aussen vor, die hat damit rein gar nix zutun.


Spielt keine Rolle, da es jünger als 2 Jahre ist und der Mangel eindeutig belegbar bereits beim Kauf vorlag.
.

Ich gehe davon aus das es von einem Online Händler gekauft wurde ^^

Glaub mir, selbst wenn auf der Rechnung SII9100 steht kann man es nach 4 Wochen nicht mehr als Fehllieferung reklamieren. Der KÄUFER ist in der Verpflichtung die Ware bei Erhalt zu prüfen.

Beispiel: Du kaufst dir eine Anbauwand, Sie wird am 1.2.12 geliefert, du baust Sie aber erst am 1.4.12 auf. Und stellst dann fest das Sie dir gar nicht gefällt, Pech gehabt.

Genau verhält es sich auch mit 9100G, es liegt kein Mangel vor! Die Gerätebezeichnung ist kein Grund für eine Reklamation solange man nicht beweisen kann das die Leistungen nicht genauso gut sind wie beim Ur-SII hast du keine Chance.

Ebenfalls hast du auch beim Kauf im Laden ein Rückgaberecht von 14 Tagen, wir leben in Deutschland :)

Und innerhalb der 2 Jahre kannst du auch nicht jeden Mückenschiss reklamieren irgendwann lehnt der Händler ab und verweist auf den Hersteller.

Nach 6 Monaten musst du beweisen das der Mangel bei Lieferung bzw. Kauf bestand. Kannst du dies nicht beweisen hast du Pech gehabt.

Sei mir nicht böse habe ich jetzt keine Lust das Garantierecht aufzuschreiben^^

Ich habe jeden Tag damit zu tun :)
 
  • Danke
Reaktionen: DieDroidler
Da das Gerät nach Aussage in Post #509 schon seit 3 Monaten in Gebrauch ist, wird ein so später Bezug auf die Falschlieferung kaum noch Aussicht auf Erfolg haben.
Solch ein Mangel muss unverzüglich und nicht erst nach so langer Zeit dem Verkäufer gemeldet werden!
Wenn der Händler jetzt nicht mehr tauschen will ist er im Recht.
Frist verpasst = Pech gehabt
 
Okay.

Also das GT-I9100G wurde in einem richtigen Shop gekauft. Ich werde dort morgen anrufen und dem Händler versuchen zu schildern das es sich hier um den falschen Artikel handelt, den sowohl in der Rechnung als auch auf dem kleinen Sticker der auf dem Karton geklebt ist steht nicht I9100G sondern I9100. Aber auf dem Karton unten links steht unten links GT-I9100G. Ich denke mal das der Shop noch gar nicht wusste das es zwei Versionen des S2`s gibt. So war es ja auch erst der fall bei amazon.

Preis: 439 Euro (GT-I9100 Preis oder?)
Kaufdatum: 09.03.12

Es ist ja erst aufgefallen wie mein Opa das S2 mit mir gegen mein S getauscht hatte. ich meine mein Opa kann das ja nicht wissen das es zwei Versionen gibt. Ich weiß es auch erst seit 3 Tagen. Und das werde ich dem Händler auch sagen.

LG Jan
 
EL3CTRiC schrieb:
Ich gehe davon aus das es von einem Online Händler gekauft wurde ^^
Wurde es aber nicht :)

Glaub mir, selbst wenn auf der Rechnung SII9100 steht kann man es nach 4 Wochen nicht mehr als Fehllieferung reklamieren. Der KÄUFER ist in der Verpflichtung die Ware bei Erhalt zu prüfen.
Reklamieren kann man immer, ob der Händler es akzeptiert ist was anders.
Nehmen wir an es ginge vor Gericht. Der Richter wird natürlich die berechtigte Frage stellen, warum einem das erst nach 3 Monaten auffällt.
Die Zeitspanne ist natürlich nicht gerade vorteilhaft für den Käufer.

Beispiel: Du kaufst dir eine Anbauwand, Sie wird am 1.2.12 geliefert, du baust Sie aber erst am 1.4.12 auf. Und stellst dann fest das Sie dir gar nicht gefällt, Pech gehabt.
Da geht es aber um Nichtgefallen und nicht um einen Mangel.
Wenn sie einen Mangel hat, könnte man es auch nach 5 Monaten noch reklamieren. Sogar eine Falschlieferung (rot statt braun bspw) könnte man erst dann reklamieren, sofern man das begründen könnte (bspw weil man in die neue Wohnung erst am 1.4. konnte und es vorher verpackt stehenlassen hat o.ä.). Da würde man mit aller Wahrscheinlichkeit Recht bekommen.

Ist aber natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich. Wer ein Auto in Rot bestellt und in Blau bekommt und erst nach mehreren Monaten reklamiert, wird wohl auch schlechte Karte haben.


Genau verhält es sich auch mit 9100G, es liegt kein Mangel vor! Die Gerätebezeichnung ist kein Grund für eine Reklamation solange man nicht beweisen kann das die Leistungen nicht genauso gut sind wie beim Ur-SII hast du keine Chance.
Das ist der Punkt über den man sich streiten kann. An sich ist es nur eine neue Revision des Geräts, aber mit etwas anderer Bezeichnung.
Je nach Richter und Argumentation könnte das vor Gericht so und so ausgehen und wäre daher sehr riskant.
Hinzukommt, das es leistungsmässig fast identisch ist und es lediglich Probleme mit CustomRoms gibt (was der Richter sicher nicht gelten lassen wird).

Ebenfalls hast du auch beim Kauf im Laden ein Rückgaberecht von 14 Tagen, wir leben in Deutschland :)
In Deutschland hat man dieses Recht beim Ladenkauf definitiv nicht! Manche Geschäfte (bspw Mediamarkt/Saturn) bieten das aber freiwillig an.

Und innerhalb der 2 Jahre kannst du auch nicht jeden Mückenschiss reklamieren irgendwann lehnt der Händler ab und verweist auf den Hersteller.
Das ist richtig. Gerade nach den ersten 6 Monaten wird gerne verweigert.

Nach 6 Monaten musst du beweisen das der Mangel bei Lieferung bzw. Kauf bestand. Kannst du dies nicht beweisen hast du Pech gehabt.
Da die Lieferung ein G ist, auf der Rechnung aber nichts von G steht, kann man das aber ohne weiteres beweisen.

Sei mir nicht böse habe ich jetzt keine Lust das Garantierecht aufzuschreiben^^
Das wäre auch überflüssig, da das ganze mit Garantie nichts zutun hat und auch nicht darunter fällt (da das Gerät intakt ist und es kein Garantiefall ist).


Preis: 439 Euro (GT-I9100 Preis oder?)
Der Preis beider Geräte ist an sich identisch und schwangt auch gerne mal.
Mittlerweile bekommt man es (egal ob G oder nicht) für unter 400€.
 
  • Danke
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Man kann das ganze auch abkürzen :)

Eine Reklamation wie diese ist eine reine Kulanzentscheidung vom Händler.

Ansonsten bleibt nur der Gang zum Gericht wobei das bei einem Handy für ca. 400€ recht unnötig wäre ohne Rechtschutz :lol:
 
  • Danke
Reaktionen: cp2306
Richtig man kann es so auch abkürzen :)

Auch mit Rechtsschutz stellt sich die Frage ob diese das übernimmt, denn jeder Anwalt wird sagen, das die Chancen eher gering sind.
 
Moin Leute,

ich habe heute mal eine E-Mail rausgeschickt (noch keine Antwort), aber konnte es den doch nicht abwarten und habe direkt beim Händler angerufen.

Wie ich ihr sagte das es ein Fehler sei das auf der Rechnung SAM I 9100 GAL S II 16GB BLACK steht anstatt SAM I 9100G GAL SII 16GB BLACK steht obwohl es das G Modell ist meinte sie "Äha das ist aber alles richtig in unserem System so" ich sagte "Ja, aber es ist ja nicht das GT-I9100 was verkauft wurde sondern das GT-I9100G" da meinte die "Öh joa das ist beides das gleiche ich weiß das es zwei Versionen gibt" und den wurde es mir zu blöd und habe auf gelegt.

Mal abwarten was die Antwort der E-Mail bringt -.-

LG Jan
 
DieDroidler schrieb:
Moin Leute,

und den wurde es mir zu blöd und habe auf gelegt.

Mal abwarten was die Antwort der E-Mail bringt -.-

LG Jan

auf diese Art kommt man bestimmt zu einer Lösung :thumbsup:

vielleicht iss denen deine eMail nun auch zu blöd und sie legen sie auf (...den Papierkorb)
 
Wo hin hast du die Email den geschickt?

Gesendet von meinem GT-I9100G mit der Android-Hilfe.de App
 
Hi habe die Mail an Expert geschickt.


Edit: Die haben mich heute morgen angerufen und meinten das sie sich schnellstmöglich um eine Lösung bemühen werden so das alles zu meine zufrieden heit ist.

Lg Jan
 
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