Spontanes Herunterfahren & Überhitzung - Gewährleistung?

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FranzJoseph

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Hallo Community!
Nachdem mir kurz vor Weihnachten mein erstes Galaxy SII leider selbstverschuldet kaputt gegangen ist hab ich mir am 24.12.2012 ein neues zugelegt.
Genauso wie beim Alten, aber in größerem Ausmaß, treten bei dem Smartphone aber zwei (zusammenhängende?) Probleme auf;

Oft überhitzt das SII ziemlich, laut Akkutemperaturanzeige auf fast 50°C. Ich hab gehört, dass das mit der USB-Buchse zu tun haben könnte und diese einfach austauschbar ist.
Das für mich größere Problem sind aber die Abstürze; immer wieder, manchmal sogar 2,3x am Tag schaltet sich das Handy einfach ab. Das ist für mich mittlerweile unerträglich geworden, weil das auch oft in der Nacht passiert und dann der Wecker nicht läutet. Um das SII dann wieder hochfahren zu können muss ich erst den Akku kurz rausnehmen. Nach dem Anschalten nach so einem Absturz fehlen dann meistens ca 10-20% des Akkus (ich habe 2 Akku Anzeigen am Display, die eine zeigt gleich nach dem Hochfahren den aktuellen Stand an, die andere noch ein paar Sekunden die Alte, darum lässt sich das sehr gut vergleichen).

Ich habe das Handy wie gesagt zu Weihnachten gekauft, dh. vor noch nicht ganz 6 Monaten. Meines Wissens nach muss der Hersteller innerhalb der ersten 6 Monate bei Defekt nachweisen, dass das Gebrechen von mir verschuldet ist. Ich hatte aber ein ähnliches Problem mit meinem alten Sony Experia X10, da wurde mir (allerdings nach den 6 Monaten) ein Wasserschaden vorgeworfen, wobei ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen kann, dass kein solcher vorgelegen ist.

Drum frage ich mich bzw hiermit auch euch:
Kann ich vielleicht selbst den Schaden beheben?
Wie stehen die Chancen auf Gewährleistung seitens Samsung?
Ändern sich die Chancen, sollte ich erst nach den 6 Monate dazu kommen, das Handy einzuschicken?

Danke schonmal für die Hilfe :thumbsup:

/edit: Bis auf Apps (inkl. GO Launcher) ist das Gerät unangetastet, also nicht gerooted.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem heiss werden habe ich auch.
Habe festgestellt, dass das mit den mobilen Daten zusammenhängt.
Wenn du diese ausschaltest, dürfte das Handy wieder abkühlen bzw. nicht mehr so heiss werden (ausser beim Aufladen, da wird es teilweise auch heiss bei mir).
Ist auch nicht immer, d.h. du kannst schon das mobile Internet nutzen, nur halt nicht, wenn es denn mal heiss wird.
Vielleicht hilf dir das ja weiter und wenn ja, kannst du ja vielleicht auch damit leben. :)
Zu den Abstürzen kann ich nichts sagen, die habe ich auch, aber erst seit dem Update und noch keine Lösung gefunden.
 
Nachdem Dein Gerät noch nicht mal 6 Monate alt ist, kann ich Dir nur dringend empfehlen, nichts daran rumzubasteln, sondern es zur Reparatur bzw. Umtausch zurückzugeben.

Welche Android-Version ist den auf dem Gerät? Wurde in der Zeit seit dem Kauf mittlerweile ein Update eingespielt (mittels der Software "Kies" oder OTA [= direkt "over the air", z. B. per WLAN]?
Ruf mal an: *#1234# und poste das Ergebnis!
 
Dieses "S2 geht aus und nach Akku raus-rein fehlt einiges an Akku" ist das nicht ein SOD (sleep of death)?

GeTapatalkt mit meinem Motorola-StarTAC :-D
 
Das selbe Problem hat das s2 meiner Frau mittlerweile auch. Temperatur um die 70grad!!! Bei Akkuladen im ausgeschalteten Zustand kommt plötzlich ein Ausrufezeichen mit Thermometer... Was ist das bloß?
 
Anderen Akku mal testen. Ansonsten Werksreset. Hilft das auch nicht, dann einschicken.
 
Gewährleistung → Händler → Freude!
 
So lange du noch Garantie drauf hast wird Samsung,bzw ein reperatur-dienstleister von Samsung dir dein Handy reparieren...wenn du mit den aussagen kommst es hängt sich permanent auf,schaltet ab und zu aus und wird heiß,dann wird präventiv viel getauscht um den Kunden zufrieden zu stellen...wenn ein Feuchtigkeitsschäden festgestellt wird,dann hat es immer Hand und Fuß und wird auch detailliert fotografiert...ich habe eine Versicherung abgeschlossen die auch solche Schäden über nimmt,ist bei hochwertigen Handys immer sinnvoll...
 
Deshalb ja vor Ablauf von sechs Monaten ab Kauf im Rahmen der Gewährleistung an den Händler wenden. Hier spielt dann ein sog. Korrosionsschaden keine Rolle.
 
Weil der Hersteller in seinen Garantiebedingungen bei Vorhandensein einer noch so kleinen Korrosion jegliche Ansprüche ausschließen kann.

Der Händler kann dies aber nicht, solange er im Rahmen der Gewährleistung nachbessern und beweisen muss, dass die Korrosion bei Kauf nicht vorhanden war. Natürlich gilt dies nicht für Geräte, bei denen während der Reklamation noch das Wasser raus läuft ;-).

Die "Feuchtigkeitsschäden" treten nur seltsamerweise häufig isoliert auf, d.h. ohne Ansprechen der diversen Indikatoren.

Kurz, die Rechte gegenüber dem Händler (aus der Gewährleistung und unter Berücksichtigung der Beweislast) sind stärker als die Rechte gegenüber dem Hersteller aus der Garantie.
 
Es ist relativ simpel heraus zu finden wie ein feuchtigkeitsschaden entstanden ist,und das repariert leider niemand mehr...das geht aus jeden reperatur center unrepariert zurück...da kann auch der Händler nichts machen...
 
checkertyp schrieb:
Es ist relativ simpel heraus zu finden wie ein feuchtigkeitsschaden entstanden ist...

Na dann lies dich mal in den diversen Threads zu Feuchtigkeitsschäden ein. Da ist meist absolut nicht klar, wie die entstanden sind.

Weiterhin schuldet ein Händler ein mängelfreies Gerät. Wie er das hinbekommt, darf dem Kunden egal sein. Wenn es nicht reparabel ist, muss es halt getauscht werden.
 
Ich habe beruflich damit zutun Handys auf Garantie Leistung zu reparieren,somit kann ich auch verschiedene Wasserschäden deuten...ob man im regen telefoniert hat oder es wirklich ins Wasser gefallen ist lässt sich unterscheiden.kein Netzbetreiber wird es auf garantie reparieren lassen.der Händler wird dir auch kein neues gerät geben wenn du es nass machst.aber hier geht es ja weniger um Wasserschäden,sondern das es heiß wird und abstürzt und das wird auf Garantie Leistung repariert.
 
Es geht hier um die Gewährleistung. Der Umgang mit selbiger wurde im Forum auch schon oft diskutiert und bis zum ... erörtert. Man kann niemanden zu seinem "Glück" zwingen.

Aber ich werde ein mögliches Szenario, wie man es hundertfach hier im Forum vorfindet, noch einmal skizzieren.

Kundes S2 macht, wie z.B. vom TE beschrieben Mucken. Service findet eine kleine Korrosionsstelle auf dem Mainboard, Indikatoren sind jungfreulich. Diese Korrosionsstelle muss nicht mal ursächlich für die Probleme sein, trotzdem ist die Garantie hiermit erloschen. Das ist dann Pech, da der Kunde mit Kauf auch die Garantiebedingungen akzeptiert hat. Er hat somit keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Hersteller.

Liegt der Kauf aber weniger als sechs Monate zurück, kann Kunde von Händler im Rahmen der Gewährleistung Nachbesserung verlangen, weil davon ausgegangen wird, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Noch mal, ist das Telefon offensichtlich ins Klo gefallen o.ä. dürfte es auch für den Händler einfach sein, dies zu beweisen. Einfach wegen einer Korrosionstelle eine Nachbesserung ablehnen kann er aber nicht. Er kann sich auch nicht auf die Grantiebedingungen des Herstellers berufen, weil hier das BGB ausschlaggebend ist. Ist das Gerät irreparabel, muss er Ersatz liefern usw....

Soll jeder selbst entscheiden, welcher Weg unter Berücksichtigung des seit Kauf verstrichenen Zeitraums, für ihn der sinnvollste ist.

Zumindest vor Ablauf eines halben Jahres ist für mich bei jedem Problem der Händler und somit Vertragspartner verantwortlich. Erst nach Ablauf dieser Zeit interessiert mich die Herstellergarantie.

Die Zusammenstellung der einzelnen Vorschriften spare ich mir, verweise aber mal auf Gewährleistung , wo es ganz gut zusammengefasst ist.

An den Mod, keine Sorge, das war's.

:)
 

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