teekompressor
Dauer-User
- 1.415
Sorry, auch hier wieder, in dem Beitrag geht es um die Garantie des Herstellers.
Das hat mit Euren Fällen nichts zu tun. Der Händler kann sich auch nicht auf die Bedingungen des Herstellers herausreden, da ja idealerweise das BGB und nicht seine verwerfliche Auslegung des Kaufrechts ausschlaggebend ist. Ob der Händler auf einem kaputten Gerät sitzen bleibt, ist völlig uninteressant.
Ich kann jedem nur raten, lass Dich nicht veräppeln!
Das hat mit Euren Fällen nichts zu tun. Der Händler kann sich auch nicht auf die Bedingungen des Herstellers herausreden, da ja idealerweise das BGB und nicht seine verwerfliche Auslegung des Kaufrechts ausschlaggebend ist. Ob der Händler auf einem kaputten Gerät sitzen bleibt, ist völlig uninteressant.
Ich kann jedem nur raten, lass Dich nicht veräppeln!
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