Protokolliert Samsung Galaxy S II

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JuniorJack00

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Hallo

ich habe folgende Frage:

Ich muss mein Handy zur Reparatur einschicken.
Nun hatte ich eine Custom Rom drauf und haber diese wieder gelöscht und mit Odin die Originalfirmware wieder aufgespielt.

Protokolliert das Samsung S II im Hintergrund wieoft ich das Handy bereits geflashed habe ?

Oder kann das Samsung nicht nachvollziehen ?

Und wenn ja, kann man irgendwie dieses "Protokoll" löschen oder zurücksetzen ?

Danke schon mal im Voraus ! :)
 
Wo gibts den alten Bootloader
habe ne jig hier aber der BL ist zu neu
Um nichts zu bricken, würde ich gerne wissen welche BL ich nehmen muss.
 
Welcher Firmware nutzt du denn?
 
Dann schickt deins mal ein mit einem Couterstand > 0.
Bei dem Link geht es um Gewärleistung (Verkäufer) und nicht Garantie (Hersteller)
 
  • Danke
Reaktionen: beicuxhaven
Die Frage ist, wo schickt er es hin, Händler oder Hersteller :biggrin:
 
Flashe die Original Firmware und setz den Counter zurück auf "0", dann gibt es auch keine Probleme mit der Garantie. Der Artikel über die EU Richtlinien stammt von Bild, und auf Bild sollte man sich nicht verlassen.
 
Mit Deinem 1.Satz gehe ich noch konform, weils im Extremfall die sichere Variante ist.
Dein 2. Satz gefällt mir nicht ganz, weil Du damit meine Quelle in Frage stellst.
Falls es Dich beruhigt, es gibt auch etwas offizielles ;)

EU-Richtlinie stärkt Verbraucherrechte
Dass die Gewährleistungsansprüche durch Rooten und Flashen nicht automatisch erlöschen, stellt jetzt noch einmal das juristische Team der Free Software Foundation Europe in einer Stellungnahme fest. Grundlage ist die EU-Richtlinie 1999/44/CE, die festlegt, dass weiterhin ein Gewährleistungsanspruch des Nutzers besteht, auch wenn das Gerät durch Rooten oder Verändern der Software verändert wurde.


Ich denke die Frage des TE wurde erschöpfend beantwortet :smile:
 
Ich kenne den Unterschied. Es ging mir nur um die Quelle(nangabe).
Aber das ist OT und brauchen wir nicht weiter vertiefen.
 
Alles klar :)

...gesendet aus dem Zoo...

i9100 - CM X.I
 
haselchen schrieb:
Mit Deinem 1.Satz gehe ich noch konform, weils im Extremfall die sichere Variante ist.
Dein 2. Satz gefällt mir nicht ganz, weil Du damit meine Quelle in Frage stellst.
Falls es Dich beruhigt, es gibt auch etwas offizielles ;)

EU-Richtlinie stärkt Verbraucherrechte
Dass die Gewährleistungsansprüche durch Rooten und Flashen nicht automatisch erlöschen, stellt jetzt noch einmal das juristische Team der Free Software Foundation Europe in einer Stellungnahme fest. Grundlage ist die EU-Richtlinie 1999/44/CE, die festlegt, dass weiterhin ein Gewährleistungsanspruch des Nutzers besteht, auch wenn das Gerät durch Rooten oder Verändern der Software verändert wurde.


Ich denke die Frage des TE wurde erschöpfend beantwortet :smile:

Dann nehme ich meinen 2. Satz zurück ;-)
 
haselchen schrieb:
Mit Deinem 1.Satz gehe ich noch konform, weils im Extremfall die sichere Variante ist.
Dein 2. Satz gefällt mir nicht ganz, weil Du damit meine Quelle in Frage stellst.
Falls es Dich beruhigt, es gibt auch etwas offizielles ;)

EU-Richtlinie stärkt Verbraucherrechte
Dass die Gewährleistungsansprüche durch Rooten und Flashen nicht automatisch erlöschen, stellt jetzt noch einmal das juristische Team der Free Software Foundation Europe in einer Stellungnahme fest. Grundlage ist die EU-Richtlinie 1999/44/CE, die festlegt, dass weiterhin ein Gewährleistungsanspruch des Nutzers besteht, auch wenn das Gerät durch Rooten oder Verändern der Software verändert wurde.


Ich denke die Frage des TE wurde erschöpfend beantwortet :smile:

Man sollte folgendes bedenken:

Vorteil der Garantie-Nutzung statt Gewährleistung: Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten tritt nur ein, wenn dies in den Garantiebedingungen ausdrücklich so bestimmt ist. Habe ich bei meinen Geräten noch nicht erlebt.

Nachteil gegenüber Gewährleistung: Der Hersteller kann die (immerhin freiwillige) Garantie frei gestalten. Dagegen ist die Gewährleistung gesetzlich festgelegt.

Das ganze ist hier eigentlich OT
 
Zu dem eigentlich Thema wurde alles gesagt. Solange hier kein Rechtsanwalt einen Thread für Rechtsberatung auf macht, bitte ich euch von weiterem OT abzusehen oder dies per PM zu regeln. DANKE
 

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