K
Kwalke
Ambitioniertes Mitglied
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KillerEngine schrieb:wie befürchtet möchte mein händler das eine woche alte galaxy s2 nun reparieren und nicht austauschen.
laut BGB habe ich ja das recht, entweder nachlieferung oder -besserung zu verlangen. der händler kann eine nachlieferung (neugerät) ablehnen, wenn eine unverhältnismäßigkeit zwischen den reperaturkosten gegenüber dem autausch gegen ein neues gerät besteht.
beispiel wäre, bei einem neuwagen, dessen rückspiegel abgefallen ist, auf nachlieferung eines neuen autos zu plädieren. dies wäre unverhältnismäßig.
wie sich das im falle eines smartphones bei defekter elektronik / display verhält, vermag ich leider nicht zu beurteilen. kennt sich da jemand mit aus?
werde die morgen mal anrufen.
Diese Frage kann man nicht SICHER beantworten. Ich persönlich halte einen Austausch für verhältnismässig und würde auch darauf bestehen und zur Not mit Anwalt drohen. Ich glaube nicht, dass man von Dir nach einer Woche verlangen kann, auf das Handy für längere Zeit wegen Reparatur zu verzichten.
Falls Du diesen Schritt befürchtet, solltest Du auf jedenfall dem Händler mitteilen, (möglichst schriftlich bzw. unter Zeugen) dass Du nach erster erfolgloser Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten wirst. Ansonsten musst Du auch noch eine zweite Nachbesserung dulden.
Ich würde auf Austausch bestehen und zur Not auch gerichtlich durchsetzen.
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