Probleme beim Anrufen & Echo

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KillerEngine schrieb:
wie befürchtet möchte mein händler das eine woche alte galaxy s2 nun reparieren und nicht austauschen.

laut BGB habe ich ja das recht, entweder nachlieferung oder -besserung zu verlangen. der händler kann eine nachlieferung (neugerät) ablehnen, wenn eine unverhältnismäßigkeit zwischen den reperaturkosten gegenüber dem autausch gegen ein neues gerät besteht.

beispiel wäre, bei einem neuwagen, dessen rückspiegel abgefallen ist, auf nachlieferung eines neuen autos zu plädieren. dies wäre unverhältnismäßig.

wie sich das im falle eines smartphones bei defekter elektronik / display verhält, vermag ich leider nicht zu beurteilen. kennt sich da jemand mit aus?

werde die morgen mal anrufen.

Diese Frage kann man nicht SICHER beantworten. Ich persönlich halte einen Austausch für verhältnismässig und würde auch darauf bestehen und zur Not mit Anwalt drohen. Ich glaube nicht, dass man von Dir nach einer Woche verlangen kann, auf das Handy für längere Zeit wegen Reparatur zu verzichten.

Falls Du diesen Schritt befürchtet, solltest Du auf jedenfall dem Händler mitteilen, (möglichst schriftlich bzw. unter Zeugen) dass Du nach erster erfolgloser Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten wirst. Ansonsten musst Du auch noch eine zweite Nachbesserung dulden.

Ich würde auf Austausch bestehen und zur Not auch gerichtlich durchsetzen.



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Donald_2k11 schrieb:
Ich denke die Reparatur bzw. der Austausch des Micros kostet deutlich weniger als ein neues Gerät.

Geweaselt mit meinem S2. Eeeasy!

Darauf kommt es aber nicht unbedingt an. Fast jede Reparatur ist guenstiger, als eine Neulieferung. Es geht auch darum, was dem Kunden zuzumuten. Und bei einem.

Der Händler kann das defekte Handy immerhin selbst beim Lieferanten reklamieren, je nach den Bedingungen, die er mit dem Lieferanten hat. Er könnte das Handy ja auch, wenn es repariert ist, wieder verkaufen.

Also ich bin mir ziemlich sicher, dass es verhältnismässig ist, auf Lieferung einer mangelfreien Sache zu bestehen.

@KillerEngine: Du kannst dem Händler ja auch anbieten, dass Du auf Rücktritt vom Vertrag nach erster erfolgloser Nachbesserung nicht bestehst, wenn er durch Austausch des Gerätes nachbessert :cool2:
 
Kwalke schrieb:
...
Ich würde auf Austausch bestehen und zur Not auch gerichtlich durchsetzen.
...

Das dauert dann aber schon länger, als das Gerät zur Reparatur zu schicken...

Vielleicht es erst einmal einfach nur mit einem netten Gespräch versuchen?!
 
Also mangelfreie Ware hast du ja Recht, aber der Händler hat eben auch das Recht auf Nachbesserung. Und ob da gleich Anwalt und Gericht so sinnvoll ist? Kostet ja auch Geld. Außerdem kann es bei dem neuen Gerät sein, dass dort auch der Fehler vorhanden ist oder ein anderer.
Was ist an einer Reparatur so schlimm? Das versteh ich nicht?! Ich hab jetzt auch Probleme mit dem Micro (zu leise, werde nur schlecht gehört) und frage bei einem offiziellen Samsung Partner vor Ort nach, ob die das reparieren können. Dort wurde auch vor einiger Zeit mein Display wegen Pixelfehler gewechselt und ich hatte es nach 1 1/2 Stunden wieder.

Wenn es bei einem Onlinehändler gekauft wurde, dann ist ja nach einer Woche der Austausch nach Fernabsatzgesetz möglich.

Ich finde es übertrieben gleich mit Anwalt und Gericht zu drohen. Dadurch verhärten sich die Fronten nur. Lieber freundlich sowie höflich bleiben und sachlich auf das Gesetz verweisen.

Geweaselt mit meinem S2. Eeeasy!
 
Vodafone scheint momentan Probleme mit dem tausch zu haben. Warte nun anderte halb Woche auf das tausch gerät.

Gesendet mit der Android-Hilfe.de-App
 
Donald_2k11 schrieb:
Also mangelfreie Ware hast du ja Recht, aber der Händler hat eben auch das Recht auf Nachbesserung. Und ob da gleich Anwalt und Gericht so sinnvoll ist? Kostet ja auch Geld. Außerdem kann es bei dem neuen Gerät sein, dass dort auch der Fehler vorhanden ist oder ein anderer.
Was ist an einer Reparatur so schlimm? Das versteh ich nicht?! Ich hab jetzt auch Probleme mit dem Micro (zu leise, werde nur schlecht gehört) und frage bei einem offiziellen Samsung Partner vor Ort nach, ob die das reparieren können. Dort wurde auch vor einiger Zeit mein Display wegen Pixelfehler gewechselt und ich hatte es nach 1 1/2 Stunden wieder.

Wenn es bei einem Onlinehändler gekauft wurde, dann ist ja nach einer Woche der Austausch nach Fernabsatzgesetz möglich.

Ich finde es übertrieben gleich mit Anwalt und Gericht zu drohen. Dadurch verhärten sich die Fronten nur. Lieber freundlich sowie höflich bleiben und sachlich auf das Gesetz verweisen.

Geweaselt mit meinem S2. Eeeasy!

Ich verstehe Dich. Nur darf man die Tatsachen nicht verdrehen. Der Kunde darf die Art der Nachbesserung selbst wählen. Der Händler macht aber nun die Probleme und weigert sich und verwehrt dem Kunden sein Recht. Das einzige, was der Kunde jetzt noch tun kann, um sein Recht durchzusetzen, ist klagen. Aber deswegen darf man jetzt dem Kunden nicht den schwarzen Peter zuschieben.

Was soll der Kunde denn machen? Immer nachgeben? Dann kommen wir genau da hin, wo wir jetzt schon fast sind. Wir werden doch schon gar nicht mehr als echter Endkunde von den Herstellern wahrgenommen. Wir sind doch mittlerweile alle Beta-Tester geworden, denen man halbfertige Sachen verkaufen kann. Wenn was ist, wird es anschließend repariert. Ist billiger , als vorher vernünftig zu testen und zu prüfen.



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Kwalke schrieb:
Ich verstehe Dich. Nur darf man die Tatsachen nicht verdrehen. Der Kunde darf die Art der Nachbesserung selbst wählen.
Das glaubst nur du. Prüfe erst mal die AGB des Händlers.
 
enots schrieb:
Das glaubst nur du. Prüfe erst mal die AGB des Händlers.
Erstmal ist zu prüfen, ob der Händler AGB's hat und ob diese im besagten Fall überhaupt Anwendung finden. Das ist nämlich oft nicht der Fall, z. B. wenn die AGB's nicht gut für den Käufer zu erkennen sind. (Das kommt öfter vor, als man denkt)
 
Kwalke schrieb:
Erstmal ist zu prüfen, ob der Händler AGB's hat und ob diese im besagten Fall überhaupt Anwendung finden. Das ist nämlich oft nicht der Fall, z. B. wenn die AGB's nicht gut für den Käufer zu erkennen sind. (Das kommt öfter vor, als man denkt)
Praktisch jeder professionell geführte Onlineshop hat eigene AGB und lässt die Kenntnisnahme der AGB beim Kauf per Häkchen bestätigen.

KillerEngine kann ja problemlos den Onlineshop nennen, dann kann sich das jeder selbst ansehen.
 
Kwalke schrieb:
Ich verstehe Dich. Nur darf man die Tatsachen nicht verdrehen. Der Kunde darf die Art der Nachbesserung selbst wählen. Der Händler macht aber nun die Probleme und weigert sich und verwehrt dem Kunden sein Recht. Das einzige, was der Kunde jetzt noch tun kann, um sein Recht durchzusetzen, ist klagen. Aber deswegen darf man jetzt dem Kunden nicht den schwarzen Peter zuschieben.

So weit ich das noch in Erinnerung habe, darf der Händler erstmal auf Nachbesserung bestehen. Ist halt immer abhängig davon wie die AGB aussieht. In der Regel sichern die sich aber ab.

Kwalke schrieb:
Was soll der Kunde denn machen? Immer nachgeben? Dann kommen wir genau da hin, wo wir jetzt schon fast sind. Wir werden doch schon gar nicht mehr als echter Endkunde von den Herstellern wahrgenommen. Wir sind doch mittlerweile alle Beta-Tester geworden, denen man halbfertige Sachen verkaufen kann. Wenn was ist, wird es anschließend repariert. Ist billiger , als vorher vernünftig zu testen und zu prüfen.
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Das mit dem Beta Tester liegt aber nicht an den Händlern, sondern Herstellern. Die Händler verkaufen ja nur die Produkte der Hersteller weiter. Da darf man jetzt nicht auf die Händler schimpfen, die können nämlich gar nichts dafür.

@enots: Wie schon gesagt, wenn es in einem Onlineshop gekauft wurde, greift bis 14 Tage nach Erhalt das Fernabsatzgesetz und hat ein Umtauschrecht. Gleiches gilt bei Telefon- oder Haustürgeschäften.
Hat er es lokal vor Ort in einem Geschäft gekauft, gibt es dieses 14tägige Umtauschrecht nicht.
 
Donald_2k11 schrieb:
@enots: Wie schon gesagt, wenn es in einem Onlineshop gekauft wurde, greift bis 14 Tage nach Erhalt das Fernabsatzgesetz und hat ein Umtauschrecht. Gleiches gilt bei Telefon- oder Haustürgeschäften.
Hat er es lokal vor Ort in einem Geschäft gekauft, gibt es dieses 14tägige Umtauschrecht nicht.
Blödsinn.

"Fernabsatzgesetz" heißt es schon lange nicht mehr!

Beim Online-Kauf kann er den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen aber er hat kein Umtauschrecht!
 
enots schrieb:
Blödsinn.

"Fernabsatzgesetz" heißt es schon lange nicht mehr!

Beim Online-Kauf kann er den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen aber er hat kein Umtauschrecht!

Naja....Blödsinn???

Also Blödsinn hat Donald nicht erzählt. Er hat sich mit den Begriffen vertan. Aber im Grunde hat er recht.....er meinte mit Umtausch sicherlich ein Rückgaberrecht bzw. ein Widerrufsrecht. Zumindest hatte ich es gleich so interpretiert :)

@Donald: Ich meinte, dass wir Verbraucher uns nicht alles bieten lassen sollten. Wenn sich alle Verbraucher mehr wehren wüden, müssten die Händler mehr aufpassen, somit auch letztendlich die Hersteller. Es soll ja z.B. Händler geben, die gewisse Gerätschaften nicht mehr anbieten, weil es damit immer wieder Reklamationen gibt. Das spürt dann auch der Hersteller.
 
soweit ich mich informiert habe, kann der händler zwar seine agb so schreiben wie er es möchte, aber nicht das allgemeine gewährleistungsrecht damit außer kraft setzen ;)

somit kann der kunde trotzdem wählen, egal was der händler in seinen agb dazu stehen hat (soweit mein stand).

sollte er die gewünschte form der nacherfüllung ablehnen, muss er dies begründen.

bei einem handy/smartphone scheint das allerdings schwierig zu werden (für den händler), siehe hier und hier.

ich schicke das gerät nun die tage zurück und dann wird das erstmal geprüft. mitarbeiter am telefon sagte mir, ich hätte generell ein recht auf ein neugerät, wenn ich den mangel nicht selbst zu verschulden hätte. das war aber nur jemand vom service, nicht der händler selbst, der den austausch vornehmen würde. habe im meinem schreiben auf meinen wunsch auf nachlieferung hingewiesen. also mal abwarten was passiert.

der shop ist handyflash.de
 
KillerEngine schrieb:
...der shop ist handyflash.de

Ganz klare Sache....innerhalb von 14 Tagen......Widerruf!!!!!!
 
Kwalke schrieb:
Ganz klare Sache....innerhalb von 14 Tagen......Widerruf!!!!!!

s. meine post (#112) auf S. 12... macht wenig sinn.
 
KillerEngine schrieb:
s. meine post (#112) auf S. 12... macht wenig sinn.

ok...dann würdest du auch den Vertrag rückabwickeln. Also bleibt nur auf dein Recht zu pochen oder Dich auf die Reparatur einzulassen. :unsure:
 
Naja. Ich werd meins nicht aufschrauben.

Geweaselt mit meinem S2. Eeeasy.
 
Donald_2k11 schrieb:
Naja. Ich werd meins nicht aufschrauben.

Geweaselt mit meinem S2. Eeeasy.

das bleibt ja jedem selbst überlassen. aber wenigstens gibt es jetzt definitiv ne lösung für den mist.
 

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