Kein Garantieschaden!?

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IchBinNico

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Hey Leute,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe vor zwei wochen mein handy einschicken müssen. Ich habe es vor einem dreivierteljahr gekauft, also müsste die Herstellergarantie noch vorhanden sein. Schäden sind: 1. Vibration geht nur wenn ich Kopfhörer in den Anschluss reinstecke und ich das Kabel nach rechts drücke. 2. Ist ein Plättchen im USB port locker; daher lädt das Gerät nur teilweise. Ich habe das Handy un-gerooted, jedoch war noch der Bootloader offen sowie der Kernel Speedmod installiert.

Nunja, heute bekomme ich die Nachricht dass ich 165 Euronen bezahlen soll, weil mein Gerät eine "Softwaremanipulation" besäße.

Müsste das Gerät nicht trotzdem repariert werden? Es sind doch Hardwareschäden vorhanden, die nichts mit der Software zutun haben!?

Nun meine Frage an euch, was kann ich tun?
 
Wenn Samsung meint, dass das öffnen des Bootloaders die Garantie erlöschen lässt, ist das deren gutes Recht. Denn die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Anders sieht es mit Gewährleistung aus, diese MUSS gegeben werden. Da du aber schon über 6 Monate drüber bist, musst du nun beweisen, dass der Schaden nichts mit dem öffnen des Bootloaders und rooten zu tun hat.

Klar ist eindeutig, aber wenn es dir verwehrt wird, kannst du nichts machen.
 
he leute... das gt-i9100 hat nen offenen bootloader... da muss man nichts öffnen...
 
Wie soll ich das denn beweisen? Normalerweise erkennt doch jeder dass die Defekte nichts mit der Software zutun haben!
 
Mhh, auf Kulanz hoffen bei Samsung oder im schlimmstenfall einen Gutachter hinzuziehen. Nur dann zahlst du auch mal schnell die 165€.

Der ursprüngliche Beitrag von 14:50 Uhr wurde um 14:51 Uhr ergänzt:

IchBinNico schrieb:
Wie soll ich das denn beweisen? Normalerweise erkennt doch jeder dass die Defekte nichts mit der Software zutun haben!

Samsung könnte argumentieren, dass Schaden 1 durch eine Softwaremanipulation entstanden sein kann (Dauervibration ^^) und deshalb die Platine getauscht werden muss. (damit wird dann auch Schaden 2 gelöst)

Der ursprüngliche Beitrag von 14:51 Uhr wurde um 14:52 Uhr ergänzt:

btw. welcher Dienstleister?
 
Mag ja sein das die Defekte nix mit der Software zu tun haben, wenn Samsung und/oder die Werkstatt aber feststellt, dass das Gerät nicht innerhalb seiner vorgeschriebenen Spezifikationen läuft (heisst Originalsoftware und ungepatched!), dann KANN die Reparatur verweigert werden. Egal was das Gerät hat.
 
Der ursprüngliche Beitrag von 14:51 Uhr wurde um 14:52 Uhr ergänzt:
btw. welcher Dienstleister?
Ich habe es bei MediaMarkt abgegeben, weil ich es dort gekauft habe... mehr weiß ich noch nicht.
Gibt es nicht noch irgendeine Möglichkeit? 165 Euro sind viel Geld für mich...
 
Zuletzt bearbeitet:
hast du mal einen kernel geflasht? bzw eine custom rom?
 
Das wäre zum Beispiel eine Modifikation... In diesem Fall ein Custom Kernel.
 
Nicht ganz klassische A-Karte, da ja evtl. selbst verschuldet.
Wenn der Hersteller die Art der vorgenommenen Softwaremanipulation im Garantievertrag ausschließt, ist da nichts zu machen.

Auch vom Händler hast Du (außer Kulanz) nichts zu erwarten, da nach sechs Monaten eben nicht angenommen wird, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Nur für solche Schäden haftet der Händler aus der Gewährleistung.

Du müsstest gegenüber dem Händler also nicht beweisen, dass Flashen & Co. zu keinem Hardwareschaden führen, sondern dass das Gerät schon beim Kauf defekt war. Das ist schlicht nicht möglich.

Besser versuchen, es selbst zu reparieren. Z.B. auf ibäh billig Gerät mit gebrochenem Display als Teilespender ersteigern, usw...
 
  • Danke
Reaktionen: IchBinNico
Falls es jemanden interessiert, ich habe das gesamte Gerät in einer kleinen Werkstatt für 39 Euro repariert bekommen :cool2: Ich kann nur empfehlen, sich dort einen Kostenvoranschlag geben zu lassen!
 
  • Danke
Reaktionen: Melkor und DanX
;) Dann hoffe ich dass nichts mehr größeres passiert - ob da noch die Garantie besteht...
 

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