[ Display ] Probleme Banding/Schärfe/Farben etc. Sammelthread

Na wenn ihr das so glaubt. lasss ich das euer ding sein. ich hab es im uebrigen bisher jedesmal so umgesetzt. Egal op laptop oder sonstiges. viellricht solltet ihr euch nochmal uebrr eure tatsarchlichen rechte informieren ;-)
 
Dann hattest vielleicht einfach nur Glück. Der Händler kann nämlich erstmal auf Nachbesserung bestehen, wenn ein direkter Umtausch nicht zumutbar wäre.

Du kannst ja mal den § sagen, wo das steht, dass ich innerhalb von einem halben Jahr umtauschen kann

Geweaselt mit meinem S2. Easy.
 
^^ locker bleiben: irgendwo in der Mitte liegt wohl die Wahrheit. ;)

Alle hier anwesenden User mit einem abgeschlossen Jurastudium heben bitte die Hand, alle anderen folgen mir bitte an die Coffee Bar :D


MfG

Nightly
 
Ich geh mit an die bar. ende jetzt hier. in foren wird genug gezickt und da soll nochmal jemand sagen weiber sind zicken :thumbsup:
 
Star21
thumbsup.gif
 
  • Danke
Reaktionen: Star21
Ich wollte nur wissen wo das im Gesetz steht, damit ich mich künftig darauf beziehen kann. ;)

Geweaselt mit meinem S2. Easy.
 
Servus!

Mein Display stellt Flächen irgendwie sehr komisch dar.
Wie ihr auf den Screens seht, sind die Flächen "abgehackt" also eben nicht als homogene Fläche.

Das selbe sehe ich, wenn ich beim Kontakt den Balken nach links oder rechts schiebe... nur senkrechte Balken und keine einheitliche Fläche... woran liegt das?

Auf den Bildern unten, sieht man es im Himmel!

Kann mir da jemand helfen??? Normal scheint es mir nicht...
 

Anhänge

  • SC20120223-134144.png
    SC20120223-134144.png
    62,1 KB · Aufrufe: 194
  • SC20120223-135538.png
    SC20120223-135538.png
    37,7 KB · Aufrufe: 191
  • SC20120223-134138.png
    SC20120223-134138.png
    72,9 KB · Aufrufe: 193
Ist das normal, dass das so heftig ist? Ich denke ihr sehr was ich meine...für so ne Optik will ich nicht soviel Geld ausgeben haben...das ist unzufriedenstellend...
 

Anhänge

  • SC20120223-135538.png
    SC20120223-135538.png
    37,7 KB · Aufrufe: 211
  • SC20120223-134144.png
    SC20120223-134144.png
    62,1 KB · Aufrufe: 228
  • SC20120223-134138.png
    SC20120223-134138.png
    72,9 KB · Aufrufe: 234
  • SC20120223-222503.png
    SC20120223-222503.png
    104 KB · Aufrufe: 232
Zuletzt bearbeitet:
Man wird als Nachweis keinen Paragraphen posten können, denn es gibt keinen. Der Bestandteil von Garantie und Gewährleistung ist täglich Brot und darauf baut meine ganze Arbeit auf, daher kann ich mit Fug und Recht sagen, dass das was hier mit dem Umtauschsrecht behauptet wird einfach falsch ist!

Viele Hersteller und Händler machen es bei verlangen, dies ist aber entweder Kulanz oder weil es dem Händler oder Hersteller schlicht günstiger kommt das Gerät zu tauschen als es zu reparieren. Das hat aber nichts im geringsten mit dem zu tun, dass es einem rechtlich zusteht. Ein Händler kann 3 mal nachbessern bevor er verpflichtet ist die Ware zu tauschen oder zurückzunehmen!

Das mit dem 6 Monaten hängt im Zusammenhang mit was mit der Beweisumkehr zu tun die ersten 6 Monate muss der Käufer nicht nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Ab dem 7 Monat liegt die Beweislast nicht mehr beim Verkäufer sondern beim Käufer!

Wie gesagt DAS ist Rechtliche Grundlage! Wenn der Händler mehr bietet, dann ist das im Sinne der Kundenzufriedenheit.
 
  • Danke
Reaktionen: Frozenthunder
Wenn wir schon bei den Rechten der Gewährleistung sind: gab es da nicht mal etwas über die Dauer einer Nachbesserung? Ich kann mich an 14 Tage erinnern, was ja nicht immer eingehalten werden kann. Wäre auch interessant zu wissen, ab wann man die Lautstärke seinem Gegenüber anheben sollte! :D

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
 
Sach mal schlaft ihr hier alle mit einem BGB unter dem Kopfkissen? :scared:

Ich war froh, dass ich das BGB nach der Ausbildung nicht mehr jeden Tag in der Hand halten mußte.
 
@fotia: Naja, es gibt schon eine gesetzliche Grundlage zur Gewährleistung mit Paragraph. Allerdings steht dort alles so, wie du es kurz zusammen gefasst hat.
§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln und folgende. ;)
 
  • Danke
Reaktionen: flosch1980
flosch1980 schrieb:
Sach mal schlaft ihr hier alle mit einem BGB unter dem Kopfkissen? :scared:

Ich war froh, dass ich das BGB nach der Ausbildung nicht mehr jeden Tag in der Hand halten mußte.

Wenn man im technischen Kundenservice arbeitet muss man das leider, denn es gibt immer wieder Leute die meinen es besser zu wissen.

@Donald natürlich gibt es einen Paragraphen zur Gewährleistung. Aber da steht nix von dem behaupteten dein. Weder in einem unterparagraphen noch in einem Artikel. Dies wollte ich damit gesagt haben

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
 
  • Danke
Reaktionen: Frozenthunder
BGB - Einzelnorm

Solltest vielleicht wirklich noch einmal deine Unterlagen der Ausbildung durchgehen. Da steht es eindeutig drin. " Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ...".
 
Auch wenn's hoffnungslos off-topic ist.

Nach §439 Absatz 1 hat der Käufer sehr wohl die Wahl zwischen Nachlieferung und Nachbesserung. Der Verkäufer kann die Nachlieferung jedoch aufgrund von Unverhältnismäßigkeit ablehnen.
Was nun eine Unverhältnismäßigkeit darstellt ist natürlich diskutabel. Ich denke hier z.B. an eine Waschmaschine, bei der nur eine Schraube getauscht werden müsste.
Bei Handys fällt mir - abgesehen von Lieferschwierigkeiten - kein sinnvoller Grund für eine Ablehnung ein.
In der Praxis ist das natürlich Banane, da - wenn der Verkäufer sich querstellt - die Nachbesserung sicherlich fixer vonstatten geht als der Rechtsweg. :)

(Und ja, ich hab mich extra für diese Klugscheisserei angemeldet :rolleyes2:)
 
Somit kann der Verkäufer darauf beharren, dass er erst einmal Nachbessern möchte.
 
Hey, ich hab' bei mir auch genau so einen Punkt im oberen, linken Displayviertel.
Ich hab', nachdem ich es mir gekauft hatte, mit dem Samsung-Service geschrieben und die haben mir gesagt, ich koenne es zu ihnen schicken, sie wuerden das Display tauschen.
Da ich damals jedoch keine Lust & keine Zeit hatte, um die 3-4 Wochen zu warten, ehe ich das Geraet wiederhaben wuerde, hab' ich es gelassen. Noch dazu wurde ueber die Service-Werkstaetten von Samsung in der Naehe (30-50km Entfernung) nur schlechtes berichtet.

Nun war ich vor Kurzem in einem ansaessigen "Handyshop" wo u.A. dran steht "Garantiereparaturen fuer ... Samsung ... & Co. ... Hier!".
Denkt ihr, ich koennte auch zu denen gehen und die wuerden das Display auf Garantie tauschen? Rechnung von Oktober 2011 hab' ich hier liegen.
Ich hab' nur keine Lust so lange auf's Geraet zu warten, also koennten die doch, da sie sowieso hier um die Ecke sind, das Display bestellen - wenn nicht vorraetig - und ich es dann an 'nem bestimmten Tag dahin bringen und dann Nachmittags / Abends wieder abholen?!

Alles natuerlich nur insofern ich noch "Anspruch" darauf geltend machen kann?!

MfG
Benny.

EDIT: Noch dazu hab' ich gehoert, dass es fuer's SGS2 wohl auch LCD-, anstelle von OLED-Displays geben soll ("China"-Ware oder so?!). Ich nehme an, dass das dann schlechter waere?! Woran wuerde man das dann erkennen, falls es kein so serioeser Laden waere, wie angenommen?
 
Am einfachsten ist es wohl wenn du einfach in den laden gehst oder dort anrufst und genau die fragen stellst.
Wenn der laden einen Vertrag mit Samsung hat für Garantie Reparaturen wird es wohl gehen aber zu der Wartezeit kann nur der laden selber etwas sagen.

Gesendet von Gertrud (SGS2)
 
Hallo leute, bin neu im Foum und habe das Samsung Galaxy S2 als erstes smartphone nun is mein problem. ich habe das handy ers seid 3 tagen bisher keine Apps draufgeladen und vorsichtig benutzt ist nicht runtergefallen oder sons sowas. Nun mein problem ist:

immer wen ich Telefoniere und Display dunkel geht und durch den Sensor wieder Display angeht kommt für ne mili sekunde ein weißes strich senktrecht durch und verschwindet wieder. dasselbe auch wen ich tastensperre habe und auf den knopf drücke unterm Bildschirm.




Ich hoffe ihr könnt mir helfen
 

Ähnliche Themen

L
  • luni688
Antworten
11
Aufrufe
9.540
Nick Knight
Nick Knight
S
Antworten
10
Aufrufe
2.269
stafford31
S
D
  • DjDoubleS2211
Antworten
1
Aufrufe
2.315
Nick Knight
Nick Knight
Zurück
Oben Unten