Die BOKG2 (2.3.3) vom xx. yyy. 2011

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AndroidNoob23

Neues Mitglied
1
Hallo,
ich wohne in Österreich und hab ein S2 von T-Mobile Austria (mit Branding und ungeflasht) und hab gerade ein Update runtergeladen.
Daten sind nach dem Update:
Basisbandversion: I9100BOKG1
Kernel-Version: 2.6.35.7-I9100BOKG2-CL255512
Buildnummer: GINGERBREAD.BOKG2
Jetzt hab ich gedacht, endlich 2.3.4, aber es steht in den EInstellungen immer noch 2.3.3!! Ist KG2 nicht schon 2.3.4??
 
Die Frage hatten wir zur deutschen KG2 auch schon. Die Antwort findet sich schon länger im Forum, da es auch früher schon KG? Firmwares mit 2.3.3 gab.
 
  • Danke
Reaktionen: AndroidNoob23
AndroidNoob23, flash was Ordentliches mit Odin auf Dein Gerät (z.B. die XXKG6) und Ruhe ist im Kartoon. Und das Branding bist' dann auch endlich los. :) Bist ja als mündiger Bürger und Besitzer (D)eines SGS 2 nicht auf die "Almosen" Deines Providers angewiesen. ;)
 
aber die garantie verlierdste dann ...
 
Krischka schrieb:
aber die garantie verlierdste dann ...
Ich habe einige Fragen (und eine Aufgabe am Ende) und wenn Du alle ehrlich beantwortest, dann kommst Du von alleine drauf, auf was ich hinaus will...
1.) Hattest Du zuvor ein anderes Handy?
2.) Hattest Du mal eines, welches fast soviel oder mehr als das S2 gekostet hat?
3.) Wie viele Handys hattest Du in Deinem "Telefonleben"?
4.) Wieviel davon sind schon mal kaputt gegangen?
5.) Nach welcher Zeit sind diese defekt gewesen?
6.) Hast Du ein neues oder Ersatz bekommen?
7.) Wieviel % des Neupreises hast Du dennoch verloren?
8.) Rechne Punkt 7 über Punkt 1 bis 6 als Gesamtsumme und versuche 9 zu ermitteln:
9.) Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass Du mit dem S2 schlechter wegkommst, als Du in Punkt 7 und 8 ermittelt hast?

Viel Spaß beim Rechnen und danke für Deine ehrlichen 9 Antworten:scared: :thumbsup:
 
Lol was für ein Spam
 
Krischka schrieb:
Aber die Garantie verlierst'e dann ...
Glaub' mir, die sind so bl**e und beschäftigt bei dem Laden, und vor allem beim Servicecenter, dass es mit Verlaub keine S** interessiert, welche Betriebssystemunterversion Du da drauf hast (so lange da nicht von Bildschirm runtergrinst "Ich bin eine ganz ganz böse Anti-Branding-Version."). Lasst Euch also nicht ständig solchen Sch**** erzählen, von wegen "Wehe wenn Du Dein Eigentum auch tatsächlich in Besitz nimmst" usw.. Wir sind nicht mehr im Mittelalter, und selbst dort zog die Masche bei all jenen die ihre Birne benutzt hatten schon nicht mehr!

Ach ja, und auf Software gab's noch nie nicht eine Garantie von irgendjemanden. Folglich kann man diese auch gar nicht verlieren! Eine freiwillige Garantie, zusätzlich zur gesetzlich geregelten Gewährleistung, gibt's stets nur auf die Hardware!
 
Tja dann kannste eben auf die Hardwaregarantie scheißen, wenn die dahinterkommen, betonung liegt auf WENN. Eigentlich kann so gut wie gar nichts passieren wenn man, falls ein Defekt auftritt, noch vor dem Einschicken gut aufpasst und alles entsprechend umstellt. Jedoch kann (rein hypothetisch), wenn du Pech hast, deine Garantie komplett in den Ar*** gehen, wenn die das spitz bekommen (sei mal dahingestellt inwieweit die das kontrollieren).
Gibt schon Fälle (auch hier im Forum), wo Einzelnen die Garantie (oder Gewährleistung, kann das nie unterscheiden) genommen wurde --> Pech gehabt.
 
Nochmal, rechtlich kommen sie nicht durch damit, die Garantie auf die Hardware zu verweigern, bloß weil das Betriebssystem (auf das Dir ohnedies niemand jemals eine Garantie gibt, und für die es auch nur eine äußerst rudimentäre Gewährleistung gibt) "verändert" wurde. Immer vorausgesetzt natürlich, dass keine Software (z.B. in Folge des Übertaktens) schuld am Defekt der Hardware hat.


Ach ja für die Dummies:

Gewährleistung gibt's auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für Konsumenten.
Innerhalb der EU sind das 6 Monate "unbedingt" (hier muss der Produzent aktiv werden, will er die "Haftung" verweigern) und weitere 18 Monate "bedingt" (hier muss der Konsument aktiv (im Sinne von "Beweisen") werden, will er den Produzenten in die "Mangel" nehmen).

Wer jedoch kein Konsument im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist, z.B. weil er die Ware als Unternehmer / Selbstständiger kauft, hat natürlich auch keine Gewährleistungsansprüche nach dem Konsumentenschutzgesetz!​


Garantie gibt's auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung (~Vertrages).
Art, Umfang, Geltung (örtlich wie zeitlich) und ähnliches können die beiden Vertragspartner (also Produzent und Käufer; letzterer muss dabei nicht zwingend "Konsument" sein) dabei nach Lust und Laune vereinbaren.​


Ich weiß wirklich nicht, warum so viele das einfach nicht auf die Reihe bekommen können oder wollen.
 

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