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ElSol
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Sag mal, hast du den Text der StVO überhaupt gelesen? Da ist nicht von telefonieren die Rede, sondern davon das Gerät an sich zu benutzen, egal was Du damit machst! Hättest Du das Urteil vom OLG Hamm mal angeschaut dann würdest Du mir glauben denn da wurde einer selbst in 2. Instanz verurteilt, weil er während der Fahrt nur auf die Uhr des Handys geschaut hat ... und das war ein OLG, könntest dann höchstens noch Dein Glück in Karlsruhe versuchen! ;-)
Die Benutzung des Autoradios ist nicht verboten, egal was Du damit machst ... mag vielleicht doof sein, ist aber so.
Die Benutzung des Autoradios ist nicht verboten, egal was Du damit machst ... mag vielleicht doof sein, ist aber so.