Garantiefall trotz Vorschaden?

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kewlz

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Guten Abend an alle,

ich wollte mal hier im Forum nachfragen, ob schon jemand Erfahrungen mit einem Garantiefall hatte, bei dem das Samsung Smartphone bereits eine Macke hatte die nichts mit dem Garantiefall zutun hat.

Im Detail geht es darum das mir mein Galaxy S1 i9000 bereits nach drei Wochen aus der Hand fiel und dabei eine Delle im verchromten Rand entstand. Jetzt 20 Monate später hat es folgende Mängel die nicht im Zusammenhang mit dem Sturz stehn:
1. Lautsprecher (hinterer) gibt seit 2 Monaten keinen Ton mehr von sich
2. Wecker geht machmal nicht aus. Akku muss dann rausgenommen werden.
3. Smartphone geht zeitweise aus unerklärlichen Gründen aus.

Es hat noch 3 MOnate Werksgarantie. Ich werde es nun einschicken. Hab ebend mal mit der Hotlinie telefoniert. Die sagten mir, dass das in so Fällen wohl schlecht aussieht für Ausbesserung/Austausch. Ich soll es aber trotzdem einschicken und der Techniker sieht es sich an.
Es ist wirklich so. Das Handy hat mit der Delle 1 1/2 Jahre einwandfrei funtioniert und jetzt geht es den Bach runter ohne Eigenverschulden.

Welche Erfahrungen habt ihr?
Wie muss ich vorgehn wenn sie den Garantiefall ablehnen?

MFG
 
Mein Galaxy S3 wurde trotz einer Delle im Rand anstandslos repariert. Denke da, dass Samsung sehr kulant ist bei sowas. Es kommt auch darauf an in welche Werkstatt es geschickt wird. Denn die Geräte werden von Werkstätten repariert die mit Samsung einen Vertrag haben wie z. B. W-Support.
 
kewlz schrieb:
Es ist wirklich so. Das Handy hat mit der Delle 1 1/2 Jahre einwandfrei funtioniert und jetzt geht es den Bach runter ohne Eigenverschulden.

Das nenne ich Glück ...

kewlz schrieb:
Wie muss ich vorgehn wenn sie den Garantiefall ablehnen?

Ich würde sagen zahlen oder ein neues Handy kaufen.

Wieso?
1. Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, bei der der Hersteller unter von ihm festgelegten Bedingungen von der Garantie zurücktreten kann. Ein derartiger Vor-Schaden ist ein triftiger Grund. Egal wie lange das Handy fehlerfrei funktioniert hat.

2. Die gesetzlich festgeschriebene Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer besteht noch. Allerdings musst du ab 6 Monate nach dem Kauf nachweisen, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt der Auslieferung bestand. Mit der Macke im Gehäuse dürfte das schwierig werden.
 

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