Aktualisierung der (Gesamt)Software ohne Kies und Odin

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J

jens4fun

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Hallo,
ich habe ein ein 2 Monate altes i9070, bei dem die USB-Verbindung nicht funktioniert (laden geht). Der Händler nimmt es nicht zurück und Samsung sagt das fällt nicht in die Garantiebedingungen. Es ist innen an der Buchse etwas gebrochen - angeblich Fehlbedienung/Gewalteinwirkung. Ich nehme an, dass das war von Anfang an, so eine Sch...
Nun meine Frage - das Handy hat somit ein "normales" ungerootetes Android 2.3.6 drauf. Bekomme ich das 4.1 Update auch ohne Odin installiert? :crying:

Vielen Dank
 
Ich würde es wenn es soweit ist über WLan machen, Einstellung - Telefoninfo - Software-Aktualisierung,
oder mit Kies air müßte es auch gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
jens4fun schrieb:
Hallo,
ich habe ein ein 2 Monate altes i9070, bei dem die USB-Verbindung nicht funktioniert (laden geht). Der Händler nimmt es nicht zurück und Samsung sagt das fällt nicht in die Garantiebedingungen. Es ist innen an der Buchse etwas gebrochen - angeblich Fehlbedienung/Gewalteinwirkung. Ich nehme an, dass das war von Anfang an, so eine Sch...
Nun meine Frage - das Handy hat somit ein "normales" ungerootetes Android 2.3.6 drauf. Bekomme ich das 4.1 Update auch ohne Odin installiert? :crying:

Vielen Dank

Nur zur Info, die ersten 6 Monate muss der Händler Dir beweisen, dass der Schaden von Dir verursacht wurde. Also ich würde hartnäckig bleiben.
 
@jens 4fun,

ich hatte das gleiche Problem wie du. Die Lösung war das mir für Kies und Odin der entspr. USB Treiber fehlte. Überprüfe das doch mal in der Systemsteuerung.

Gruß Trend
 
Hallo allerseits und vielen Dank für die Tipps.

@Bishop2.3.4 Leider läßt es sich nicht über "Einstellung - Telefoninfo - Software-Aktualisierung" einspielen - da wird nichts gefunden.

@karlmoerk Ich habe es versucht - via Samsung und Händler, leider kein Erfolg. Ich hatte noch Fotos vom Schaden bekommen, es ist ein Fähnchen in der USB Buchse umgeknickt... Ich nehme an das war von Anfang an - es war aber im Übrigen ein auch ein Vorführgerät, bin zu spät drauf gekommen.

Eigentlich läuft das 2.3er Android ja gut, aber andererseits fühle ich mich auch eingermassen verarscht...
Hat noch jemand eine Idee, ohne vorheriges rooten geht auch keine Installation mit CWM nicht, oder?

Gruß Jens
 
CWM und root kannst du installieren, aber es bringt dir nicht viel.
Lieber nichts verändern und darauf warten bis es das update auf jelly bean per OTA verfügbar ist.

Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk 2
 
jens4fun schrieb:
Ich habe es versucht - via Samsung und Händler, leider kein Erfolg. Ich hatte noch Fotos vom Schaden bekommen, es ist ein Fähnchen in der USB Buchse umgeknickt... Ich nehme an das war von Anfang an - es war aber im Übrigen ein auch ein Vorführgerät, bin zu spät drauf gekommen.
Sorry versteh ich nicht, selbst wenn der Händler dir ein Vorführgerät verkauft und das Gerät somit als Gebraucht verkauft, muss der Händler 1 Jahr Garantie mitgeben. Ein umgeknicktes Fähnchen in der USB Buchse ist ja kein verschulden des Käufers, daher muss die Herstellergarantie auf jedenfall greifen.
Wie @karlmoerk schon gesagt hat "hartnäckig bleiben" Offensichtlich gibst du zu schnell auf und lässt dich vom Händler und Hersteller übers Ohr hauen. Auch wenn durch das Gebrauchsgegenstand die Gewährleistung ausgeschlossen wird, wird jedoch die Garantie beim Händler/Hersteller nicht ausgeschlossen.
Ich glaube du erkennst hier deine Rechtslage nicht.
Wenn ich ein Vorführgerät kaufe, muss dies beim Kauf dem Käufer auch schriftlich im Kaufvertrag Mitgeteilt werden, auch alle evetuelle Beschädigungen müssen schriftlich stehen. Wenn er dir jedoch im nachhinein Fotos mit der Beschädigung zeigt, ist es Wurscht wenn du annimmst das es von Anfang an war. So etwas nennt man Arglistige Täuschung.
Wenn du also das Gerät ohne wissen des defektes an der USB-Buchse gekauft hast, dann steht dir nach §437 Nr.1 BGB, §439 BGB ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Sollte der Händler weiterhin die Beseitigung des Mangels ignorieren, kannst du den Händler wegen Arglistiger Täuschung §123 BGB verklagen.
 
eigentlich lasse ich mich nicht so schnell abkochen :crying: ich bin ein Onlinekäufer der 1. Generation, aber die Diskussionen, die ich wegen diesem Handy in erster Linie mit Samsung geführt hatte, haben mich jedweden Glauben an Service verlieren lassen.
Ich werde das Thema wohl noch mal aufwärmen - es ist das Handy meines Sohns, den hat es bisher nicht gestört - sonst hätte ich die Sache warscheinlich auch nicht so schnell bei Seite gepackt...

Der ursprüngliche Beitrag von 22:05 Uhr wurde um 22:07 Uhr ergänzt:

Danke nochmals, ich gehe die Sache an und werden euch auf dem Laufenden halten!
 
J.Bean schrieb:
..muss der Händler 1 Jahr Garantie mitgeben.

Auch wenn durch das Gebrauchsgegenstand die Gewährleistung ausgeschlossen wird, wird jedoch die Garantie beim Händler/Hersteller nicht ausgeschlossen.

Verwechselst Du hier nicht etwas?
Garantie....Händler????
Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller.
Was hat der Händler damit zu tun?

Auch wenn es sich um ein gebrauchtes Gerät handelt (und es nicht ausdrücklich im Vertrag vermerkt wurde / verkürtzte Gew. oder ausgeschlossene Gew.), steht der Händler in der Nachbesserungspflicht.

Knall ihm das Teil auf den Tisch und bestehe darauf, das nachgebessert wird und das der Defekt schon von Anfang an bestand.
Der Händler ist hier in der Beweispflicht.
 

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