Ahh Eff
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- #561
So ist es leider nicht ganz.
Der Verkäufer hat nach geltendem Recht die Möglichkeit zu wandeln. Das heisst entweder Kaufpreiserstattung oder Austausch mit einem gleichwertigen Gerät. Dabei obliegt die Wahl der Option beim Verkäufer und die Wandlung muss "verhältnismässig" sein.
Hatte das selbe Problem aber der MM macht eigentlich keinrn Ärger. Gibt aber auch andere Händler.
Und auch das S2 gibts noch nicht mit JB.Jedenfalls nicht ab Werk.
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Der Verkäufer hat nach geltendem Recht die Möglichkeit zu wandeln. Das heisst entweder Kaufpreiserstattung oder Austausch mit einem gleichwertigen Gerät. Dabei obliegt die Wahl der Option beim Verkäufer und die Wandlung muss "verhältnismässig" sein.
Hatte das selbe Problem aber der MM macht eigentlich keinrn Ärger. Gibt aber auch andere Händler.
Und auch das S2 gibts noch nicht mit JB.Jedenfalls nicht ab Werk.
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