Taste im Stylus gebrochen!

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2beers schrieb:
Das bedeutet es selbstverständlich nicht - oder hast du ein Gutachten gesehen oder gar erstellt?
Entschuldige mal, wieso hyperventilierst du hier eigentlich so rum? Würdest du den Vorgang erst mal lesen, bevor du mich hier dumm anmachst? Der Fragesteller hat gefragt, was es bedeutet, wenn Samsung angibt "mechnischer Defekt, keine Garantie". Und das bedeutet genau das, was ich gesagt habe: Samsung geht davon aus, dass der User das Ding mechanisch kaputtgemacht hat. Ob das stimmt oder nicht und ob es dazu ein Gutachten gibt, habe ich überhaupt nicht angesprochen. Ich habe lediglich interpretiert, was Samsung BR-146 mitgeteilt hat.

Und wenn ich jetzt schon dabei bin: der Rest deiner Einlassungen ist auch höchstens von theoretischer Natur, von Nutzen für ein 20€ Teil sind sie nicht - außerdem stimmts nicht. Aber erst mal, was machst du denn, wenn sich Samsung stur stellt? Einen Sachverständigen (auf deine Kosten) beauftragen und Samsung dann verklagen? Lächerlich! Außerdem muss Samsung gar nichts beweisen, weil die Beweislast, die du erwähnst, die Gewährleistung betrifft und nicht die Garantie. Erstere muss aber der Händler leisten, nicht der Hersteller. Die Garantiezusage des Herstellers unterliegt vollkommen dessen Garantiebedingungen. Wenn also überhaupt, kann BR-146 den Händler auffordern, den Stift auszutauschen. Wenn der sich weigert und behauptet BR-146 hätte den Stift selbst kaputtgemacht, muss er beweisen, dass er das Teil in fehlerfreiem Zustand verkauft hat. Nach 6 Monaten träte eine Beweislastumkehr ein und der Kunde müsste nachweisen, dass das Teil bereits beim Kauf defekt war. Beides ist praktisch unmöglich, weshalb man die ersten 6 Monate als Kunde eben die besseren Karten hat. Das alles ist aber deutsches Recht und bindet nur den Verkäufer - der Hersteller hat mit all dem gar nichts zu tun, so wie BR-146! Der kauft nämlich nicht bei Samsung. Wo du außerdem das mit dem Hersteller und den anderen 18 Monaten her hast, wissen die Götter - der erste Satz in deinem Post ist schlicht falsch.
 
lt. Garantiebedingungen von Samsung

Garantiebedingungen von Samsung | Samsung Electronics GmbH

hat man sich an den jeweiligen Händler oder die Hotline zu wenden. Selbstverständlich dürfen sie prüfen, ob es ein Materialfehler ist oder der Fehler auf falsche Bedienung zurückzuführen ist. Beweispflicht liegt in den ersten sechs Monaten beim Händler, der nachweisen muss, dass das Gerät einschließlich des Zubehörs fehlerfrei war. Nach den sechs Monaten tritt die Umkehr der Beweislast an, wie hier bereits erklärt.
 
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