Samsung Galaxy Note8 - vorsätzlich falsche Rechnungen für alle Vorbesteller im Samsung E-Shop?

  • 80 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
B

buell47

Stamm-User
232
Habt ihr mal auf eure Rechnung geguckt und bemerkt wie Samsung diese vermutlich vorsätzlich falsch ausstellt?

Zumindest liegt die Vermutung nahe, da Samsung sich weigert mir eine korrigierte und korrekte Rechnung auszustellen.

Um nicht alles erneut zu erklären, füge ich meine E-Mail an Samsung hier an:

-------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich am 06.11.2017 telefonisch auf die freundliche Weise nicht zum Ziel gekommen bin und mehr oder weniger abgewimmelt wurde, gebe ich Ihnen noch einmal schriftlich die Gelegenheit die Rechnung korrekt auszustellen.

Am 26.08.2017 habe ich das Note8 zum Preis von 999,00 € und einem Corporate Gutschein von 15% vorbestellt.

Auf Ihrer Website wurde zu diesem Zeitpunkt mit Zugabe einer GRATIS „DeX Station EE-MG950“ für Vorbesteller geworben, die ich auch erhalten habe.

Allerdings ist Ihre Rechnung, welche ich mir jetzt erst angesehen habe, nicht korrekt.

1. das Note8 ist mit einem Preis von 731,99 € brutto aufgeführt, anstatt 999,00 € abzgl. ausgewiesenem 15% Corporate Rabatt

2. die GRATIS DeX Station EE-MG950 wird ebenfalls mit 117,16 € brutto aufgeführt

Nochmal, ich habe ein Note8 für 849,00 € (inkl. 15% Corporate Rabatt) erworben und als Vorbesteller eine GRATIS DeX Station erwartet!

Es ist nicht korrekt, das Sie den Preis, den die DeX Station normalerweise gekostet hätte, einfach von Gerätewert des Note8 abziehen, um dann am Ende auf die 849,00 € zu gelangen.

Die Art der Rechnungsstellung hat diverse Nachteile für den Kunden, einer davon ist, das meine Versicherung bei Verlust oder einem Totalschaden nur den tatsächlichen Neupreis / Kaufpreis i. H. v. 731,00 € ersetzen wird und nicht 999,00 € und auch nicht 849,00 €, die das Gerät ja tatsächlich gekostet hat. Die anderen Nachteile möchte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht erörtern.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir eine korrigierte Rechnung bis zum 14.11.2017 zukommen zu lassen.

· Das Note8 muss den korrekten Preis von 999,00 aufweisen

· der Rabatt i. H. v. 15% muss ausgewiesen werden

· die DeX Station EE-MG950 muss als GRATIS Artikel ausgewiesen werden, also 0,00 €

Um unnötigen Schriftwechsel zu vermeiden, möchte ich Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass ich eine negative Antwort nicht akzeptieren werde.

Entweder das Gerät geht dann zurück (hat ja genügend Mängel) oder ich leite entsprechenden Maßnahmen (Anwalt, Verbraucherschutz) ein.

Ich denke aber, das Ihnen klar sein sollte, das man den Wert eines beworbenen Gratisartikels nicht einfach von dem gekauften Artikel runterrechnen kann, nur damit am Ende der richtige Preis heraus kommt.

Auch Interessiert mich nicht, ob und warum Ihr System eine andere Rechnungsstellung nicht zulässt!

MfG

-----------

Was ich Samsung noch nicht vorgeworfen habe ist, dass wenn es aufgrund von wiederholten defekten zu einer Rückgabe innerhalb der Garantiezeit kommen sollte, muss Samsung lediglich den Kaufpreis laut Rechnung des Gerätes erstatten, welcher aber wie bei mir nur noch 731 € beträgt, anstatt 849 €.
Wer keinen Corporate Gutschein in Höhe von 15 % hatte, bekommt nur 849€ anstatt 999 € erstattet.

Für mich sieht es so aus als ob Samsung sich hier ein Hintertürchen aufgehalten hat, denn die Rückgabequote ist bei diesem beta-Modell garantiert relativ hoch innerhalb der Garantiezeit und die Ersparnis von 117 bis 150 € ist nicht zu verachten.

Ich habe zumindestens in meinen 48 Jahren so eine Rechnung noch nie gesehen, wo der Wert eines Gratis Artikels vom gekauften Artikel abgezogen wird. Gerade wo die Dex Station bereits jetzt schon für 59 € zu haben ist und die UVP von Samsung total überhöht gewesen ist.
Jetzt ist auch verständlich warum dieses Stück Plastik einen Wert von 159 € haben soll.

Wie seht ihr das?
d0304f3e529f112476d7b2cd8708247b.jpg
 
  • Danke
Reaktionen: Beutelbär
Völlig einverstanden, die Rechnung sollte den Sachverhalt korrekt wiedergeben.
So, wie du es schilderst, kann eine Rückgabe oder ein Diebstahl dem Käufer zum Nachteil werden ...
Bin gespannt, wie Samsung reagiert. Lass es uns bitte wissen.
 
Hi,

mit dem Vorwurf der vorsätzlich falschen Rechnungsstellung würde ich mal mindestens die Antwort von Samsung bzw den Ablauf der von Dur gesetzten Frist abwarten. Es kann ja durchaus sein, dass der- oder diejenige am Telefon schlicht der falsche Ansprechpartner war.
Inhaltlich hast Du natürlich Recht, sofern im Kleingedruckten nichts anderes festgelegt war.

Schönen Gruß
Andi
 
Samsung hatte bereits gestern reagiert auf die Mail.
Nur darf ich ja die Antwort hier nicht veröffentlichen.

Wurde kurz und bündig abgelehnt mit der Begründung, daß eine einmal ausgestellte Rechnung im Nachgang ich mehr geändert werden kann und eine Rückgabe nicht mehr möglich ist, da das 14-tägige Widerrufsrecht abgelaufen ist.

Fertig!

Ich habe daraufhin eine Beschwerde an voc@samsung.de eingereicht.

Ich gehe aber davon aus, daß dort die gleiche Antwort kommt.

Das ist schon Betrug im großen Stil.

Ich überlege mir gerade, wer sowas öffentlich machen kann?
Schöner Artikel für die Presse? [emoji848]
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Andi_K
Würde ich versuchen! Ist eigentlich eine Frechheit! Schade, dass ich es nicht vor meiner Bestellung gelesen habe! Ich hätte mir nicht nochmal ein Samsung-Gerät bestellt. Ist auch nur wegen dem Stift, sonst wäre es mit Sicherheit was Anderes geworden.
 
  • Danke
Reaktionen: buell47
Mal unabhängig von der Rechnung. Wieso ist es ein Beta Gerät ? Oder habe ich etwas verpasst
 
Das sollte jetzt hier bitte nicht das Thema werden, aber ich finde ständig Dinge die nicht funktionieren, das möchte ich jetzt aber hier nicht erörtern.
 
  • Danke
Reaktionen: störte
Hatte mich nur gewundert
 
Wenn an der Sache mit deiner Rechnung wirklich was drann ist ab zu einem Anwalt und nicht hier im Forum rumnöllen.... Deine Aussage zum Thema Beta Gerät finde ich unhaltbar, auch deine nicht darauf eingehen läst es in einem komischen Licht dastehen.

P.S.: Dein Screenshot sieht nach einer Einzelbestellung von 2 Artikeln aus, die kostenlose Zugabe sollte da doch gar nicht erscheinen???
 
Was ist denn falsch daran, dass er hier fragt ob andere auch eine falsche Rechnung erhalten haben?
Und was ist falsch daran, dass er im Sinne der Foren-Regeln beim Thema bleibt, und Fragen die nichts mit dem Thema des Threads zu tun haben hier nicht näher erörtern möchte?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: buell47
Die technische Probleme sind hier OT, es geht hier einzig und allein um die Rechnung. Ist das so schwer zu verstehen dass ich nicht den Thread zum diskutieren für Mängel nutzen möchte.

Warum lässt das meine Geschichte in einem komischen Licht stehen?
Bitte nicht antworten, ist nur eine rhetorische Frage. [emoji23]
 
das einzig Störende ist das 'vorsätzlich' im Titel.

Das ist eine Unterstellung, die erst mal bewiesen werden muss.
Es ist schlichtweg auch möglich, dass da jemand bei Samsung das Ganze nicht durchdacht hat oder steuerliche Aspekte bei 'Geschenken' reinspielen.

Aber der Threaderöffner hat Samsung darauf aufmerksam gemacht und es bleibt abzuwarten, ob diese etwas fragwürdige Rechnungsstellung in Zukunft geändert wird. Selbstverständlich sollte es auch möglich sein, jemandem, der die Rechnungsstellung beanstandet, eine korrigierte Rechnung auszustellen, insbesondere, weil sich am Rechnungsbetrag ja nichts ändert.
 
  • Danke
Reaktionen: Andi_K
Wenn die sich telefonisch und per E-Mail sträuben die falsche Rechnung zu ändern, kann man schon langsam von vorsätzlich sprechen.

Der Titel ist ja außerdem mit einem Fragezeichen versehen, ich rede von "Vermutung" und "es sieht fast so aus". [emoji4]
Ist ja keine klare Anschuldigung.
 
buell47 schrieb:
Wenn die sich telefonisch und per E-Mail sträuben die falsche Rechnung zu ändern, kann man schon langsam von vorsätzlich sprechen.

Oder einfach das Sie es a) nicht besser wissen oder b) eben nicht die richtigen Ansprechpartner sind. Eine einmal ausgestellte Rechnung kann und darf nicht geändert werden sondern Sie können lediglich eine Korrektur Rechnung erstellen. Einen dazu berechtigen Ansprechpartner zu finden wird schlichtweg unmöglich sein. Alle Hotlines und Mail Kontakte sind Agenturen die mit der Rechnungsstellung nicht wirklich was am Hut haben.
 
Eine Korrektur heißt ja nicht, sie sollen auf meiner Rechnung rumkritzeln, sondern meine Rechnung stornieren und mir eine korrekte Rechnung zu stellen. Zumindest mache ich es immer so wenn mal etwas schief gegangen ist. [emoji16]
 
Ich habe gerade mal nachgesehen:
Meine Rechnung ist auch so (falsch) ausgestellt.
War mir damals gar nicht so aufgefallen, weil ich vor lauter Vorfreude auf das Note nicht darauf geachtet habe.
Aber jetzt wo ich es weiß, stört mich das schon (bin selber Buchhalter).
 
  • Danke
Reaktionen: buell47
Ist sicher bei jedem so. Bei mir das gleiche
 
Alle die keine Handyversicherung haben oder sich sicher sind, dass sie das Gerät nicht innerhalb der Garantiefrist eventuell doch mal zurück geben wollen wegen und unabstellbarer Fehler, kann das auch egal sein.
 
Eingeschriebener Brief an die Direktion wirkt manchmal Wunder.
Die Abwimmler vom Dienst, die du telefonisch erreichen kannst, haben weder das buchhalterische Wissen noch die Kompetenz, dir weiterhelfen zu können.
Ansonsten wird's auch in D einen Verbraucherschutz geben, an den du dich wenden kannst. Schliesslich handelt es sich um ein Problem, von dem offensichtlich alle, die im Samsung Shop von einer Aktion Gebrauch machten, betroffen sind.
 
  • Danke
Reaktionen: buell47
Also ich habe das mal bei mir auch angeschaut... da ist es das selbe. Nur... Ob das jetzt betrug ist.... wenn ich für 9 Euro im Laden nenn Hammer kaufe, steht da ja auch inkl. Mehrwertsteuer. Und mit Rabatt Sin es halt dann nur 713,57 exklusiver Mehrwertsteuer. Sprich... 849,15. Und das steht doch auch so auf der Rechnung.
 

Ähnliche Themen

Vertigo2xlc
Antworten
7
Aufrufe
773
Vertigo2xlc
Vertigo2xlc
R
Antworten
7
Aufrufe
1.622
Regenschirm2
R
marcelbtc
Antworten
1
Aufrufe
1.756
maik005
maik005
Zurück
Oben Unten