Samsung Galaxy Note8 - vorsätzlich falsche Rechnungen für alle Vorbesteller im Samsung E-Shop?

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Moin Leute,

das ist ja echt keine gute Sache. Die Rechnung stimmt so ja nicht und dass Samsung keine neue ausstellen will/kann ist auch nicht wirklich schön. Ich habe mal eine News über das Thema verfasst.

Samsung Galaxy Note 8 - Falsche Rechnungen ausgestellt

MfG Malte
 
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Rechnen die meisten Versicherungen nicht sowieso den aktuellen Wert und nicht den Wert als man es gekauft hat?
Weiß nicht, ob das bei Smartphone Versicherungen anders ist.
 
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Korrekt, aber günstiger als 830€ ist es zur Zeit nicht erhältlich, sollte ein Totalschaden entstehen.
 
In der Sache richtig, im Ton vergriffen.

Ich bin durch die News meines Kollegen auf diesen Thread aufmerksam geworden und habe gerade selbst ne Viertelstunde gebraucht, um durchzusteigen wo genau der Fehler liegt, da die Angaben von Samsung in der Rechnung natürlich total schwammig formuliert sind, dies aber meiner Meinung nach hier auch nicht einfach erklärt ist.

Grundproblem: Samsung bewirbt einen Gratis-Bonus für Vorbesteller - DeX im Wert von XY€, weist aber hinterher auf der Rechnung diese Aktion nicht richtig aus. @buell47 hätte diese gerne mit 0€ angezeigt. Samsung hätte aber besser den korrekten Wert angeben sollen, um diesen dann im nächsten Schritt als "Aktionsrabatt" 1:1 abzuziehen. Andersherum könnte es bei der Versicherung (die hier ja mehrfach als Grund für den Ärger der falschen Rechnung angeführt wird) Probleme geben, eine defekte DeX im Wert von 0€ geltend zu machen.

Grundproblem 2: Samsung weist an keiner Stelle - zumindest nicht im hier abgedruckten Ausschnitt - die 15% Corporate Rabatt aus.

Hier werden also einmal ein relativer Wert (15%) und einmal ein Grundwert (DeX-Station 159,90€) irgendwo eingebaut, am Ende kommt dann noch die Mehrwertsteuer oben drauf, was zumindest im Fall der DeX außerdem zu 149€ statt 159€, wie anfangs eigentlich versprochen, führt und die Einzelposten der Rechnung sind kaum noch nachvollziehbar.

Was einen möglichen Versicherungsschaden angeht, so setze ich mal voraus, dass @buell47 im Falle eines defekten Note 8 natürlich nur den tatsächlich von ihm gezahlten Betrag geltend machen wollen würde, also 999€ - 15% Corporate Rabatt = 849,15€.

Es ist super, das hier bei uns zu thematisieren, zumal garantiert noch einige Andere betroffen sind. Bei solch einem Kauderwelsch hier dann Nutzer , die es auf Anhieb nicht verstehen und nachhaken direkt runterzumachen, finde ich allerdings total unnötig.
 
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Hi,

ich hab nochmal ein bisschen gegoogelt und hier: https://www.mehrwertpaket.com/galaxynote8-vorbestellen/tnb die Teilnahme-Bedingungen von Samsung für das Gerät gefunden.

Für Bestellungen im Samsung Online-Shop gilt demnach folgendes (Ziffer 3.3):
Aus dem Preis des Aktionsgerätes und der Zugabe wird im Warenkorb ein Gesamtpreis gebildet, der jedoch um den Preis für die Zugabe reduziert ist, so dass der zu zahlende Preis dem regulären Preis des Aktionsgerätes entspricht.

Wenn ich das richtig interpretiere, dann hätte Samsung zwar die Dex Station nicht mit 0 Euro auf die Rechnung schreiben müssen, aber dennoch das Gerät mit Original-Preis ausweisen und den gesamten Rechnungsbetrag um den Preis der Dex Station reduzieren müssen. Also so (ohne Berücksichtigung des Corporate Rabatts):

Note 8: 999,00
Dex Station: 159,90
Aktionsrabatt: -159,90
-------------------------------------
Gesamt: 999,00

Schönen Gruß
Andi
 
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@Andi_K Ich habe deine Rechnung mal übernommen, ist einfacher zu verstehen denke ich.
 
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Hmm, danke Andi_K für den Link zu den Teilnahme Bedingungen. Ich denke, damit sollte sich die ganze Hektik erübrigen. Wie's scheint, wollte Samsung mit dieser Rechnungsstellung sicherstellen, dass im Falle einer Rückabwicklung auch die DeX Station retourniert wird. Im Absatz 3.4 steht:
Bei endgültiger Kaufrückabwicklung des Aktionsgerätes innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum bzw. im Falle der Rückabwicklung des Abschlusses eines Vertrages mit einem Netzbetreiber ab dem Datum des Vertragsabschluss oder der Vertragsverlängerung, verpflichtet sich der Teilnehmer, eine etwaig gem. Ziffer 3.1 erhaltene Zugabe im Wege des versicherten Standardversandes auf Kosten von Samsung an die folgende Adresse zurück zu senden: marken mehrwert - brand added value AG, Julius Hatry Str. 1, 68163 Mannheim. Im Falle der Ziffer 3.3 ist die Zugabe bei Kaufrückabwicklung des Aktionsgerätes direkt mit dem Aktionsgerät im Rahmen des Standard-Retouren-Prozesses des Samsung Online Shops zurück zu senden. Sofern eine Rückgabe der Zugabe infolge Verlustes nicht möglich ist oder im Falle einer Beschädigung der Zugabe durch den Teilnehmer seitens Samsung abgelehnt wird, hat der Teilnehmer anstelle der Rückgabe Wertersatz im Höhe der Beschädigung, maximal in Höhe des UVPs von 159,90 € zu leisten. Die Abnutzung der Zugabe durch eine Inbetriebnahme sowie durch einen üblichen Gebrauch gelten nicht als Beschädigung.
By the way: Da bereits in den Teilnahmebedingungen, die alle Käufer akzeptiert haben, auf die etwas unverständliche Rechnungsstellung aufmerksam gemacht wurde, erübrigen sich wohl alle weiteren Aktionen. Da ich nicht im Shop bestellt habe, waren mir die Teilnahme Bedingungen nicht bekannt. Und ihr dürft davon ausgehen, dass die auf dem Schreibtisch eines Juristen entstanden sind, da wird es nicht viel Spielraum geben.
 
Wieso erübrigt?
Wäre die Rechnungsstellung wenigstens nach Ziffer 3.3 gemacht worden, wäre es auch okay, da der korrekte Preis für das Note8 eindeutig aufgeführt worden wäre. Somit keine Probleme bei Schadenersatzleistungen durch Versicherungen.

Oder verstehe ich da jetzt etwas falsch?
 
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In 3.3 ist reichlich Spielraum:
Aus dem Preis des Aktionsgerätes und der Zugabe wird im Warenkorb ein Gesamtpreis gebildet, der jedoch um den Preis für die Zugabe reduziert ist, so dass der zu zahlende Preis dem regulären Preis des 3 Aktionsgerätes entspricht
Es wird nicht detailliert spezifiziert, wie der Gesamtpreis "gebildet" wird ... Das wird dann in 3.4 angedeutet.

Wie auch immer, das wird Juristenfutter. Aus meiner Sicht sinnlos, da was lostreten zu wollen.
Aber du kannst es ja versuchen. Aber der richtige Zeitpunkt, da nachzuhaken, wäre zum Zeitpunkt der Bestellung gewesen, bevor du die Teilnahmebedingungen angenommen hast. Jetzt scheint es mir reichlich spät.

Aber das mit den Teilnahmebedingungen ist so eine Unsitte, die wir leider alle akzeptiert haben.
Oder hat schon mal jemand die 30 Seiten gelesen, die Apple einen bei einem iOS Update abnicken lässt?
 
Da hast du mit Sicherheit recht.

Für jeden einzelnen lohnt sich kein Rechtsstreit wegen 117€ oder 149€ und das auch nur in einem Schadensfall.

Dennoch bleibt es eine riesen sauerei.
 
hpk schrieb:
Es wird nicht detailliert spezifiziert, wie der Gesamtpreis "gebildet" wird
Einspruch, Euer Ehren (wenn wir uns hier schon in Juristerei üben, dann aber auch richtig ;-))

Aus dem Preis des Aktionsgerätes (A) und der Zugabe (Z) wird im Warenkorb ein Gesamtpreis (G) gebildet
Bedeutet: A + Z = G
Oder, umgestellt: G - Z = A

der jedoch um den Preis für die Zugabe (Z) reduziert ist, so dass der zu zahlende Preis dem regulären Preis (Ar) des Aktionsgerätes entspricht
Bedeutet: G - Z = Ar

Aus G - Z = A
und G - Z = Ar
folgt: A = Ar

Sprich: der im Warenkorb (und demnach auch auf der Rechnung) ausgewiesene Preis (A) muss gleich dem regulären Preis (Ar) des Aktionsgeräts sein. Und der liegt ohne Corporate Rabatt bei 999 Euro.

Schönen Gruß
Andi
 
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Danke, genau so sehe ich das auch und habe es auch so interpretiert.

Also bleibt es dabei, Samsung hat Mist gemacht, zumindest aus Sicht des Verbrauchers.
 
Naja ich intepretiere den Satz anderst:
Aus dem Preis des Aktionsgerätes und der Zugabe wird im Warenkorb ein Gesamtpreis gebildet, der jedoch um den Preis für die Zugabe reduziert ist, so dass der zu zahlende Preis dem regulären Preis des 3 Aktionsgerätes entspricht.

Das "jedoch" bedeutet für mich nicht A + Z = G sonder eben A -Z = G

Und "Preis des Aktionsgerät" müssen ja auch nicht die 999 Euro sein, sonder eben die eines Aktionsgerät welches schon reduziert ist.

Auf jeden Fall kann das juristisch so ausgelegt werden, das Samsung da nichts "falsches" gemacht hat.
 
Sorry, ich kann Deiner Rechnung nicht folgen.
Der reguläre Preis ist 999,00. Das wird auch Samsung nicht leugnen. Alles andere ergibt sich rechnerisch daraus.

Dass die Rechnung von Samsung juristisch korrekt ist mag durchaus sein. Ich werde mich hüten hier das Gegenteil zu behaupten. Meiner laienhaften Interpretation der obigen Klausel 3.3 nach ist sie es allerdings nicht.

Schönen Gruß
Andi
 
Anyway, vielleicht auch noch ein paar Gedanken, warum Samsung die Klauseln 3.3 und 3.4 eingebaut haben könnte ...

Vor einem Jahr gab es ja den Note7 GAU und Samsung musste die Rücknahme von mehr als einer Million Geräte abwickeln, einige davon in Deutschland.
Wie ihr in den Tausenden von Posts im Note7 Forum verfolgen könnte, gab es damals einige, die fanden es sehr cool, das Note7 zurückzusenden, die Gratisbeigabe (war's die VR Brille?) aber zu behalten. Samsung hat daraus seine Lehren gezogen und die Juristen haben die Teilnahme Bedingungen erweitert, damit das in Zukunft nicht mehr passieren kann.

Wenn jemand also heute ein Note8 zurückgeben will und es mit der DeX Station retourniert, bekommt er den vollen Betrag rückvergütet. Sollte er aber nur das Note8 retournieren und die DeX Station behalten wollen, wird ihm diese nicht rückvergütet. Aus meiner Sicht ist das kleinlich, aber es ist so und so ist es in den Teilnahme Bedingungen geregelt, die alle Käufer akzeptiert haben ...

Und was lernen wir daraus? "Gratis" tönt zwar gut, aber es gibt nicht's umsonst ...

That's all. Wie sagt ein arabisches Sprichwort so schön:
Die Kojoten heulen, die Karawane zieht weiter.

Ihr könnt jetzt weiter heulen, wenn ihr wollt ... ich ziehe weiter und bin dann mal raus hier :bored:
 
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So sehe ich es auch. War ja auch ein betroffener vom N7
 
Ich habe mein Note 8 bei Mediamarkt vorbestellt und am 15.9. gekauft. Auf meiner Rechnung stehen die 999 Euro vom Mediamarkt. Daraufhin habe ich mich bei Samsung registriert. Die verlangten von mir die Vorbestellung und die Rechnung. 2 Wochen später hatte ich die Dec.
 
Ja, betrifft ja auch nur die Vorbesteller die bis zum 15.9. direkt im Samsung E-Shop bestellt haben.
 
Jep, das ist die Ziffer 3.2 aus den obigen Teilnahmebedingungen. Die 3.3 gilt nur für diejenigen die über den Samsung Online Shop gekauft haben.

Schönen Gruß
Andi
 
ich denke, dass @hpk da ins Schwarze getroffen hat. Ich habe nämlich auch noch die doofe Brille bei mir rumliegen. Die musste ich nämlich nicht zurückschicken.
 

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