Diskussionen zur Rückgabe des Samsung Galaxy Note 7

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Noch eine andere These
Samsung verkündet strategisch einen Stop mit der Bitte das Gerät nicht mehr zu nutzen um Zeit zu gewinnen , was gar nicht so dumm wäre.
In der Zwischenzeit versucht man händeringend den Fehler zu finden oder den Betrug aufzudecken.
Auf jeden Fall gab es nach der Meldung von Samsung keinen neuen Fall und ich glaube nicht das 3 mio Nutzer sofort ihre Note7 ausgeschaltet haben.
Sollte beides nicht funktionieren ist man sowieso in der Rückrufaktion und keiner hat es gemerkt. Andersum ist eine Reaktivierung wieder möglich und der Schachzug wäre perfekt.
 
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Mit ein bisschen mehr Ruhe und Gelassenheit an die Situation ranzugehen, das müssen hier viele erst lernen, wie mir scheint. Oft sind es genau die selben, die ihr Gerät nicht früh genug haben konnten, die nun vollkommen in Panik nur schnell zurück geben wollen, obwohl sie doch ein super funktionierendes Gerät ihr Eigen nennen.
Da mache ich jedenfalls nicht mit. Meins funktioniert super, ich sehe vorerst keine Veranlassung übereilt zu handeln und es dann in ein paar Wochen zu bereuen, zu schnell zurück gegeben zu haben.
Wozu bitte die Eile Leute, habt ihr euch das eigentlich mal gefragt. Immer bei allem der erste sein wollen, muss nicht grundsätzlich klug sein. Manchmal werden die ersten die letzten sein.
Vielleicht gibt es auch einen Stichtag beim Produktionsdatum und die später gebauten sind sicher. Dies alles ist doch noch garnicht geklärt, also vielleicht mal alle tief Luft holen....

Grüße Mario
 
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@steuerboy, dieser Artikel bezieht sich auf einen russischen Artikel und ist nicht ganz korrekt übersetzt. In dem russischen Artikel ist nicht die Rede davon, dass die Note-Serie eingestellt werden soll, sondern dass höchstwahrscheinlich ein Rebranding erfolgt, also die Bezeichnung "Note" durch eine andere ersetzt wird.
 
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@Lebar495

Nichts anderes meinte ich auch damit, dass der Name Note als eigenständiges Modell verschwindet aus Imagegründen wegen negativer Verknüpfung und das unser Note 8 dann meinetwegen S8 Edge Elite oder Super heißen wird:D:thumbsup:
 
Bernd2012 schrieb:
Verstehe ich nicht ganz, aber Du hast es doch bei Ebay gekauft und er es verkauft. Wieso ist das bei Verträgen denn so, das die Smartphones den Providern gehören? Habe ich noch nie gehört.
Wenn der Verkäufer das Phone aus einem Neuvertrag oder aus einer Verlängerung hat gehört ihm das Telefon bei einigen Providern erst nach den 24 Monaten. Dann dürfte er es eigentlich erst verkaufen. Wenn man so will gibt der Provider eine Art Ratenzahlung (deswegen auch ne monatliche Zuzahlung) . Im Kleingedruckten von z.b. Vodafone steht das das Telefon bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vodafone bleibt.


Hab auf Nachfrage gerade ein neues "Angebot" von Vodafone bekommen.
Sie verzichten aus Kulanz auf die Zuzahlung von 110 Euro welche ich beim wechsel auf ein S7Edge eigentlich hätte zahlen sollen...
Ähm... nö:lol:
Sie können als Ausgleich gern 100 Euro gutschreiben. Dann wird vielleicht was draus...
 
Grad mit der Samsung Hotline telefoniert... Die spinnen doch! Laut dem an der Hotline steht noch nicht fest ob Samsung einem wirklich das Geld erstattet oder einem nur die Möglichkeit gibt ein anderes Gerät von Samsung zu kaufen.
 
Morpheus-dd schrieb:
Wenn der Verkäufer das Phone aus einem Neuvertrag oder aus einer Verlängerung hat gehört ihm das Telefon bei einigen Providern erst nach den 24 Monaten. Dann dürfte er es eigentlich erst verkaufen. Wenn man so will gibt der Provider eine Art Ratenzahlung (deswegen auch ne monatliche Zuzahlung) . Im Kleingedruckten von z.b. Vodafone steht das das Telefon bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vodafone bleibt.

heisst dann eigentlich er hätte fremdes Eigentum verkauft - wie ist es dann? Ist der Kauf bzw. Verkaug zulässig und rechtskräftig?
 
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@Robbery
Ohne das ich Anwalt bin - das ist Rechtlich nicht haltbar!
 
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Wow hier steckt ja wieder richtig leben drin.

Sind eigentlich inzwischen mehr als die 4 bekannten Austausch Geräte verdampft?

Und warum haben Sie es nun nicht mehr so eilig? Bis Dezember Zeit? Sicher weil sie eh raus sind weil man es ja ausschalten soll.

Zubehör hätte ich gern alles was jetzt nutzlos ist erstattet. Die induktiv Ladeschale sehe ich ein, weil man die ja auch für was anderes nutzen kann oder zum Beispiel extra Ladekabel. Aber Taschen Hüllen und Folie ... sollte drin sein.
 
Denke auch nicht das es Rechtlich haltbar ist, ich habe das Note auf Grund der Eigenschaften gekauft, sprich S-Pen usw.... Das würde nur funktionieren, wenn Samsung einen gleichwertigen Ersatz bringen kann, was sie nicht können, da es das einzige Gerät mit z.B. S-Pen ist. Dann kommt noch der interne Speicher hinzu, Iris-Scanner und die Liste ließe sich prima weiter schreiben.
 
Vor allem kann man doch Taschen usw. zurück senden an Amazon und dann die Rechnung an Samsung schicken und doppelt kassieren...wie wollen die das machen?:)
 
Das wäre lächerlich bis Anschlag und wird mit Sicherheit so nicht gemacht. Am besten man hält sich aktuell aus Chat und von der Hotline fern bis Samsung sich meldet. Macht euch nicht verrückt
 
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Einzig Problematisch sehe ich die Fälle - die ein Subventioniertes Gerät z.b. aus einer Vertragsverlängerung oder Neuabschluss gekauft haben!
Der Verkäufer zahlt das Gerät in Monatlichen Raten ab - wobei das Gerät bis zur Vollständigen Abzahlung Providereigentum bleibt!
Der Käufer wird wahrscheinlich arge Probleme bekommen und wird Vermutlich das Gerät an den Verkäufer zurück geben müssen!
Wenn das ganze nicht friedlich und einvernehmlich gelöst werden kann (Gerät an Verkäufer zurück Geld an Käufer zurück) bleibt nur der Zivilrechtliche Weg!
Der Verkäufer hätte das Gerät nicht verkaufen dürfen da er zwar Besitzer aber nicht Eigentümer ist!
 
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Morpheus-dd schrieb:
Wenn der Verkäufer das Phone aus einem Neuvertrag oder aus einer Verlängerung hat gehört ihm das Telefon bei einigen Providern erst nach den 24 Monaten. Dann dürfte er es eigentlich erst verkaufen. Wenn man so will gibt der Provider eine Art Ratenzahlung (deswegen auch ne monatliche Zuzahlung) . Im Kleingedruckten von z.b. Vodafone steht das das Telefon bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vodafone bleibt.

Na da bin ich mal froh das ich meins direkt von Samsung habe und es bei eBay gut losgeworden bin. Ärgerlich nur für den Käufer jetzt den Stress zu haben.
 
@Robbery
Hotline Mitarbeiter sind auch nur Menschen :lol:
Hast Du Dir den Namen notiert ?? Seine Aussage ist wie bereits erwähnt,rechtlich nicht vertretbar.
Das Recht auf dreimalige Ausbesserung schon, dann erst auf Wandlung unsererseits,aber dazu wird es ja nicht mehr kommen. Zumindest nicht beim Note 7 in diesem Fall.
 
Zusätzlich bin ich der Meinung - SAMSUNG will die Geräte vom Markt haben - dann müssen sie sich auch entsprechend anstrengen! BASTA
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das Samsung den Kaufvertrag einseitig aufheben kann (die Ware ist ja bereits geliefert) ohne entsprechend
das Einvernehmen des Vertragspartners zu haben - und das bekommen sie nur durch Geld gegen Ware! Aber natürlich bin ich kein Advokat - Vertragsrecht ist schon so eine Sache - wenn die mich "überreden" wollen müssen sie "bluten" - auch eine Entschädigung liesse sich mit Sicherheit rechtlich problemlos durchsetzen! Auch unsere Zeit ist kostbar und Kostspielig!
Hatten wir nicht nen Anwalt hier ......???
 
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Soll er sich zu erkennen geben der Herr Advokat:D
 
BIG_I schrieb:
Vor allem kann man doch Taschen usw. zurück senden an Amazon und dann die Rechnung an Samsung schicken und doppelt kassieren...wie wollen die das machen?:)
Vorsätzlich ...

Ich habe absolut kein Problem damit meine Tasche und das ganze Klimbim mit ins Paket zu packen nur damit ich für das nun Nutzlose wenigstens das Geld zurück bekomme. Zumal bei mir die Rückgabe nicht mehr möglich ist.
 
Einen Anwalt benötigt man dafür nicht unbedingt :biggrin:
Wir müssen wie bereits erwähnt Samsung ein dreimaliges Recht der Ausbesserung oder Austausch des Gerätes einräumen, sonst nichts.
Da dieses nicht der Fall ist und nicht sein wird, greift hier das europäische Recht und jeder hat das Recht auf Wandlung / Rückzahlung des Kaufbetrages.

Nachtrag: Ist auch verankert im BGB §323
 
Es geht hier aber nicht um die gesetzliche Gewährleistung nach BGB sondern um einen Rückruf nach dem Produktsicherheitsgesetz ProdSG.
 
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