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steuerboy
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@Rintenfinten
Nach Ablauf der Wiederrufsfrist, 2 malige Nachbesserung muss wohl geduldet werden...wie der Hersteller dies macht...Reparatur oder Kompletter Wechsel des Gerätes obliegt ihm...danach bestünde die Chance vom Vertrag zurücktreten ganz ordentlich...bin kein Jurist aber glaub nach BGB wird das geregelt
§ 440 BGB
jedoch wiederum obliegt dem Hersteller manchmal die Option Gutschein oder Geld...in über 90 Prozent meiner Fälle von Problemen mit Technik gab es Geld
Nach Ablauf der Wiederrufsfrist, 2 malige Nachbesserung muss wohl geduldet werden...wie der Hersteller dies macht...Reparatur oder Kompletter Wechsel des Gerätes obliegt ihm...danach bestünde die Chance vom Vertrag zurücktreten ganz ordentlich...bin kein Jurist aber glaub nach BGB wird das geregelt
§ 440 BGB
jedoch wiederum obliegt dem Hersteller manchmal die Option Gutschein oder Geld...in über 90 Prozent meiner Fälle von Problemen mit Technik gab es Geld
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