V
Verdammter
Ambitioniertes Mitglied
- 17
@A D Essler,
sofern ein Schaden an der Hardware vorhanden ist und dieser nicht behoben werden kann, ist eine Rücknahme bzw. der Rücktritt vom Kaufvertrag zweifelsfrei gerechtfertigt.
Wenn sporadisch ein Reboot auftritt oder aber "angeblich" immer alle WLAN Verbindungen gelöscht werden, so kann eine Inkompatibilität vorhanden sein die es gilt zu beheben, und das nicht auf Kosten des Herstellers.
Man hört klar heraus, dass der besagte User hier nicht gewillt ist, die Fehlerquelle auch mal an seinem Router zu suchen. Ist sein gutes Recht, aber dann nicht meckern, dass es nicht geht.
@hpk,
Richtig, die Geräte gehen in einen RMA Prozess und werden meist vergünstigt angeboten, z.B. bei Amazon.
Manche nutzen es aber halt aus, so mein Eindruck.
sofern ein Schaden an der Hardware vorhanden ist und dieser nicht behoben werden kann, ist eine Rücknahme bzw. der Rücktritt vom Kaufvertrag zweifelsfrei gerechtfertigt.
Wenn sporadisch ein Reboot auftritt oder aber "angeblich" immer alle WLAN Verbindungen gelöscht werden, so kann eine Inkompatibilität vorhanden sein die es gilt zu beheben, und das nicht auf Kosten des Herstellers.
Man hört klar heraus, dass der besagte User hier nicht gewillt ist, die Fehlerquelle auch mal an seinem Router zu suchen. Ist sein gutes Recht, aber dann nicht meckern, dass es nicht geht.
@hpk,
Richtig, die Geräte gehen in einen RMA Prozess und werden meist vergünstigt angeboten, z.B. bei Amazon.
Manche nutzen es aber halt aus, so mein Eindruck.