Note 3 - Massive Probleme (Bootloop, Dienste angehalten)

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Habe meine base karte seit gestern raus habe keine reboots mehr kann das an base liegen?

Gesendet von meinem SM-N9005 mit der Android-Hilfe.de App
 
Die Karte selbst zugeschnitten?
 
Nein war combo karte

Gesendet von meinem SM-N9005 mit der Android-Hilfe.de App
 
Mein Note war nun zweimal in der Werkstatt, und nun läuft es erstmals perfekt!
 
Ja schon komisch woran das liegt die einen sagen ohne Sim oder SD Karte habe sie keine Probleme, bei den anderen bringt es wiederum nichts...
 
Oh, Leidensgenossen!
Hallo, erstmal.
Wie hier schon oft beschrieben wurde, habe auch ich Streß mit Bootloops und Abstürzen bei meinem Note III. Mittlerweile stürzt es so häufig ab, dass ich über die Pineingabe selten hinaus komme.
Jetzt das beste an der Sache: es war schon zwei mal zur Reparatur und funktioniert immer noch nicht. Angeblich wurden beim zweiten mal sogar zwei Teile ausgetauscht. Zum einen die Platine und zum anderen irgendwas anderes, das nicht benannt wurde.
Habe das Gerät neu und in OVP von privat gekauft, ursprünglich kommt es von einem Amazonhändler. Dieser weigert sich vehement, sich um mein Problem zu kümmern. Er behauptet, er hätte keinerlei Verpflichtung mit gegenüber, schließlich habe ich ja das Gerät von privat erworben. Kennt sich damit einer aus zufällig? ...
Samsung hat mir angeboten, das Gerät zu reparieren, bisher hat das aber nicht funktioniert. Ich zahle jedes mal die Versand- und Verpackungskosten und kriege das defekte Gerät zurück. Auf meine Nachfrage hin, ob es möglich ist, ein Austauschgerät oder eine Rückzahlung des Kaufpreises zu erhalten, wurde ich mit "aus logistischen Gründen nicht möglich" abgewiesen. Kann das sein?
Hat vielleicht einer 'ne Idee, was ich jetzt noch machen kann?
Rooten oder dergleichen kommt für mich nicht in Frage. Das kann ich erstens nicht und zweitens will ich nicht riskieren, dass es dadurch schlimmer wird als es eh schon ist.
Bin wirklich ratlos und mittlerweile sehr wütend auf Samsung. Kundenfreundlichkeit ist das wirklich nicht. :sad:
 
Hattest Du es mit ausführlicher Fehlerbeschreibung eingeschickt? War es auch in Flensburg? Das ist jetzt nämlich die Werkstatt meines Vertrauens. Die in Thüringen sind einfach zu faul zum Lesen oder Analphabeten. Ruf den Kundenservice an und bestehe auf einer anderen Werkstatt!!
 
Kloschlange wenn du Belege hast, verlange dein Geld zurück. Mache alle entstandenen Kosten beim Verkäufer geltend in dem du ihn abmahnst.

Sollte er nicht reagieren, geh in ein Geschäft für Bürobedarf und besorge dir einen automatischen Mahnbescheid. Proffesionelle Läden haben sowas. Den füllst du aus und bringst ihn zum Gericht.

§ 439 BGB Nacherfüllung - dejure.org

BGH-Urteil: Gewährleistung bei eBay-Privatverkauf

Wenn du dir das nicht selbst zutraust, suche dir einen Anwalt.
 
An wen soll er sich denn wenden? An den Privatverkäufer, der vermutlich in zulässigem Umfang die Gewährleistung ausgeschlossen hat oder an den Amszonhändler, mit dem er überhaupt kein Vertragsverhältnis hat? So einfach ist das alles nicht.
 
1mauritz schrieb:
Hattest Du es mit ausführlicher Fehlerbeschreibung eingeschickt? War es auch in Flensburg? Das ist jetzt nämlich die Werkstatt meines Vertrauens. Die in Thüringen sind einfach zu faul zum Lesen oder Analphabeten. Ruf den Kundenservice an und bestehe auf einer anderen Werkstatt!!
Ja, genau, war in Flensburg. Die scheinen auch nicht so die Ahnung zu haben da. Beim ersten Versuch haben sie nämlich lediglich die Software neu aufgespielt. & das, obwohl ich das Problem ausführlich beschrieben und auch benannt habe. Schließlich kommt ja direkt beim ersten Googleeintrag, dass es wohl ein Chipsatzproblem ist & sich nicht durch Aufspielen neuer Software erledigen lässt. Vor allem nicht, wenn das Gerät noch "Original" ist.

bitstopfen schrieb:
Kloschlange wenn du Belege hast, verlange dein Geld zurück. Mache alle entstandenen Kosten beim Verkäufer geltend in dem du ihn abmahnst.

Sollte er nicht reagieren, geh in ein Geschäft für Bürobedarf und besorge dir einen automatischen Mahnbescheid. Proffesionelle Läden haben sowas. Den füllst du aus und bringst ihn zum Gericht.

§ 439 BGB Nacherfüllung - dejure.org

BGH-Urteil: Gewährleistung bei eBay-Privatverkauf

Wenn du dir das nicht selbst zutraust, suche dir einen Anwalt.
Kann da leider nicht viel abmahnen, weil die Gewährleistung natürlich ausgeschlossen würde dem Privatverkäufer gegenüber. Ansonsten hat der ja auch nix verkehrt gemacht. Habe das Gerät neu und OVP übernommen. Der hätte gar nicht wissen können, dass da was dran ist.
Semenchkare schrieb:
An wen soll er sich denn wenden? An den Privatverkäufer, der vermutlich in zulässigem Umfang die Gewährleistung ausgeschlossen hat oder an den Amszonhändler, mit dem er überhaupt kein Vertragsverhältnis hat? So einfach ist das alles nicht.
Eben ... das ist das Ding an der Sache. Mir bleibt eigentlich nur Samsung & die zeigen mir ja nen gewaltigen Mittelfinger & kümmern sich null darum, dass ich schon seit nem halben Jahr auf einem nicht funktionierenden Gerät sitze. Die wollen nur immer wieder reparieren, verlangen Versandkosten & schicken dann das vermeintlich reparierte und immer noch nicht funktionierende Gerät zurück. Davon hab ich rein gar nix.:confused2:
 
Weil Samsung dir gegenüber auch gar nicht haftet, sonderm dem Käufer (nach fehlgeschlagener Nachbesserung) zum Tausch/Ersatz verpflichtet ist. Genauso hast du dich an deinen Händler zu richten.
Semenchkare schrieb:
An wen soll er sich denn wenden? An den Privatverkäufer, der vermutlich in zulässigem Umfang die Gewährleistung ausgeschlossen hat oder an den Amszonhändler, mit dem er überhaupt kein Vertragsverhältnis hat? So einfach ist das alles nicht.

Unsinn man kann auch als Privatverkäufer keine Gewährleistung ausschließen. Wobei das nicht mal mehr so genannt wird.

Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?

Bis auf den Schadensersatzanspruch sind alle gesetzlichen Mängelansprüche verschuldensunabhängig. Das heißt der Verkäufer haftet auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung auch, wenn er den Mangel nicht zu vertreten hat. Er haftet somit auch, wenn er den Mangel nicht kennt oder er die Sache eines Dritten weiterverkauft. Der Verkäufer hat daher ein verständliches Interesse daran, das Risiko, wegen Mängeln der Kaufsache haften zu müssen, möglichst überschaubar zu gestalten.
Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt gemäß § 307 BGB für Unternehmer und Privatverkäufer, dass Klauseln unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligen. Für die Beschränkung von Mängelansprüchen gilt darüber hinaus § 309 Nr. 8 b) BGB.
 
Zuletzt bearbeitet:
oh je, so eine vertrackte Situation. Habe mein Gerät jetzt ein drittes Mal eingeschickt.
Ob ich nun einen Anspruch darauf habe oder nicht ... ich bezweifle, dass der Typ, von dem ich das Telefon gekauft habe, mir irgendwie freiwillig weiter helfen möchte.

Werd euch auf dem laufenden halten, ob mein Telefon jetzt endlich mal repariert wird ...

Daumendrücken ist angesagt.
 
Gent mir ähnlich, Gerät lief nach der zweiten Reparatur ein paar Tage gut, jetzt werden die Boots wieder häufiger. Ich denke gerade darüber nach, es ein drittes Mal einzuschicken.
 
Guten Abend =)
Nur eine kurze Frage: waren die verwendeten SIM-Karten bereits älter als 6 Monate?
Auch wenn es je nach Anbieter ein paar Euro kostet, eine neue SIM zugeschickt zu bekommen, finde ich es eine Überlegung wert...oder als kostengünstigere Alternative, Bekannte/Freunde/Familie fragen ob jemand seine (nach Möglichkeit natürlich recht neue) SIM für einen kurzen Test zur Verfügung stellt ^^
 

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