Dadof3
Dauer-User
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Wie kommst du darauf? Die Aktion wurde nie auf Geräte bestimmter Herkunft eingeschränkt.Domski schrieb:Ich hatte auch eigentlich kein deutsches Gerät, sondern ein tschechisches Teil, welches für die Aktion eigentlich nicht zugelassen war...
Das muss nicht viel bedeuten ... aber § 288 BGB i. V. m. § 286 und § 657 BGB sollte nach Mahnung und Fristsetzung als Anspruchsgrundlage ausreichen, wobei man sich darüber streiten kann, wann die Fälligkeit gegeben ist.number nine schrieb:Ich bin mir wirklich nicht sicher, auf welcher Basis hier Verzugszinsen verlangt werden sollten. So richtig klassisch will mir hier § 286 BGB nicht in den Sinn kommen. aber wenn es die Welt schreibt ....
§ 657 BGB ist mir übrigens letztens erst in den Sinn gekommen - wir hatten ja weiter oben bezweifelt, ob es eine rechtliche Anspruchgrundlage gibt, aber mit diesem relativ unbekannten § sollte das gegeben sein.