[ABGELAUFEN!] 100 Euro Cashback beim Kauf eines Note 3 zwischen 22.11. und 01.12.2013

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Gut Ding will Weile haben! Find ich jetzt nicht schlimm. Von den 30 Werktagen hab ich im Übrigen nie was gelesen. Und selbst wenn ... Ob ich das Geld nun im Januar, Februar oder März bekomme, ist mir eigentlich relativ egal. Das wandert ohnehin in den Spartopf und geht dann vielleicht mal ins Note 4 (wenn es denn gut wird) ...
 
Sehr geehrte(r) ,

die Überweisung Ihrer Rückvergütung wurde veranlasst. In den nächsten 2-3 Tagen finden Sie die Rückvergütung auf Ihrem uns benannten Konto.
Wir hoffen, Ihnen hat die Aktion sowie die laufende Information gefallen und Sie fühlten sich während der Aktion gut informiert und betreut.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem neuen Samsung-Produkt.

Status der Bearbeitung: Die Bearbeitung Ihrer Rückvergütung ist abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Markt und Analyse

im Auftrag von
Ihrem Samsung-Produktmanagement-Team
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die Überweisung Ihrer Rückvergütung wurde veranlasst. In den nächsten 2-3 Tagen finden Sie die Rückvergütung auf Ihrem uns benannten Konto.
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Neueste Mail :) könnte jetzt endlich was werden...
 
Aus folgendem Grund kann Ihnen keine Rückvergütung gewährt werden:
Ihr Gerät wurde bereits in anderen Aktionen bonifiziert.

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Das ist heute angekommen. Die Gedult ist langsam am Ende. Hat noch jemand eine entsprechende E-Mail bekommen?
 
Hast du denn an einer anderen Aktion teilgenommen? Wenn nicht, wäre das schon richtig mies. Erste Mail seit Registrierung?
 
qu1gon schrieb:
Aus folgendem Grund kann Ihnen keine Rückvergütung gewährt werden:
Ihr Gerät wurde bereits in anderen Aktionen bonifiziert.

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Mit freundlichen Grüßen
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Das ist heute angekommen. Die Gedult ist langsam am Ende. Hat noch jemand eine entsprechende E-Mail bekommen?


Also ich habe noch keine Rückmeldung bekommen, aber habe beispielsweise auch bei der Aktion teil genommen, bei der es diese Gutscheine im Wert von 50€ gab. Es stand aber auch nirgendwo, dass dies nicht geht.
 
Das geht schon allein deswegen nicht, weil sich die Aktionszeiträume nicht überschneiden. Der Kaufzeitpunkt fällt nur maximal in einen Aktionszeitraum.
 
Nein, an welcher Aktion sollte ich denn teilgenommen haben...!?
Darüber verliert man nämlich kein Wort und man muss sich wieder hinsetzen und denen das aus der Nase ziehen.

Hab nur an der Winterbonusaktion teilgenommen.
Aktion mitbekommen, mitgemacht und jetzt nach inzwischen 3 Monaten darf man seinem Geld hinterher rennen.
Es sind zwei Note 3 welche bei MM gekauft wurden.

Mails wurden vorher schon ausgetauscht. Wo-bleibt-das-Geld-Mails. Als Antwort kam meist nur nichts konkretes.
Teilweise wurde nicht einmal auf gestellte Fragen eingegangen. Man fühlte sich ja schon hingehalten und
inzwischen sogar auf den Arm genommen um es milde auszudrücken.
 
qu1gon schrieb:
Es sind zwei Note 3 welche bei MM gekauft wurden.
Das sollte eigentlich gehen. Maximal zwei Geräte je Haushalt waren erlaubt. Frag noch mal nach, vermutlich ist das nur ein Versehen.
 
Ja schon passiert. Mal schauen was die schreiben. Jedenfalls ist wie erwähnt die Gedult am Ende.
Sollte es ergebnislos bleiben und ich erneut nur halbinformative Mails als Antwort bekommen etc.
wird der Anwalt eingeschaltet und der Verbraucherschutz.

Ist schon die Höhe was sich da Samsung leistet, finde ich.
 
Ganz ruhig! Fahr Dich mal ein bisschen runter. Es ist eine Bonus Aktion! Ich weiß gar nicht, warum sich hier einige dermaßen heiß machen, weil es ein wenig dauert, eh man das Geld auf dem Konto hat ...

Wenn ich jetzt schon von Anwalt und Verbraucherschutz lese, finde ich es langsam ein bisschen albern.
 
Dadof3 schrieb:
Das geht schon allein deswegen nicht, weil sich die Aktionszeiträume nicht überschneiden. Der Kaufzeitpunkt fällt nur maximal in einen Aktionszeitraum.

Wieso sollte das nicht gehen?:confused2:

Die Cash Back Aktion ging ja bis zum 10. Dezember.

Dann gab es diese Gutschein Aktion, bei der man einen Gutschein bekommen konnte, wenn man das Note 3 zwischen dem 30.11. und 22.12.2013 gekauft hat.
 
Wir mögen ja unterschiedliche Ansichten haben, von ganz ruhig bleiben kann man nicht mehr reden.
Von 30 Tagen war die Rede und nun sind wir bei dem dreifachen.
Dann noch dieses "Hinterhergerenne" etc.
Konnte mir auch nicht drei Monate Zeit lassen mit dem Bezahlen, hab auch über 1000 Euro auf den tisch geleget und bezahlt,
somit meinen Teil eingehalten. Jetzt ist es wohl das mindeste das ich nach drei Monaten etwas verärgert sein darf.
Erst Recht wenn auch noch ne Mail kommt mit der Info es gäbe keine Rückvergütung und dem Satz man wünsche mir auch noch
viel Spaß mit dem Produkt. Also bitte.

Jetzt muss der Kunde auch noch bangen um sein Geld. Immerhin 200,- Euronen.
 
Das ist zwar leider wieder OT, aber ich habe nirgendwo etwas von 30 Tagen gelesen. Einen Rechtsanspruch zu konstruieren, halte ich auch für fragwürdig. Und ein Hinterhergerenne habe ich auch nicht. Ich habe damals meine Email erhalten. Habe vor kurzem eine erneute E-Mail erhalten und werde in Kürze sicherlich auch - wieder ohne jegliches Zutun - meinen Bonus erhalten und mich darüber freuen.

Warum das andere nicht können, ist mir schleierhaft, es sei denn, man hat beim Kauf mit dem Geld des Bonus kalkuliert. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand so etwas macht, weil das völliger Irrsinn wäre. Man rechnet nie mit Geld, welches man nicht hat.

Der ursprüngliche Beitrag von 19:45 Uhr wurde um 19:47 Uhr ergänzt:

qu1gon schrieb:
Jetzt muss der Kunde auch noch bangen um sein Geld.

In genau dem Satz liegt Dein Denkfehler ;) Ich sehe und sah hier nie den verbindlichen Rechtsanspruch, den einige hier vermutlich gerne sehen würden. Es handelt sich um eine Bonus Aktion und nicht um einen nachträglich vereinbarten geringeren Kaufpreis, der eine vertragliche Grundlage hätte und den ich mir gegebenenfalls auch noch einklagen kann.

Es ist eine Bonusaktion und als solche ein Entgegenkommen/Werbung ;)

Das mit den 30 Werktagen war nie und nirgends derartig eindeutig verbindlich verkündet worden. Ich würde eher denken, dass es sich um 30 Tage nach Feststellung der wirksamen Teilnahme an der Aktion handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, so einseitig kann man das nicht sehen. Selbstverständlich habe ich mit den 100€ kalkuliert. 540€ ist mir kein Handy wert. Für 440€ habe ich es aber genommen (dass ich es jetzt nicht mehr hergeben würde, steht auf einem anderen Blatt ;) ). Dass man die 100€ trotzdem über haben sollte, ist klar.
Weiterhin besteht hier mit Sicherheit ein Rechtsanspruch. Entgegen der landläufigen Meinung kann sich ein Unternehmen nicht völlig willkürlich aussuchen, mit wem es Geschäfte macht. Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass es sich hier um ein Versehen handelt, welches mit einem vernünftigen Telefonat aus der Welt geschafft werden kann. Also nicht überreagieren. Ein Rechtsstreit dauert mit Sicherheit noch länger :D .
 
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qu1gon schrieb:
Wir mögen ja unterschiedliche Ansichten haben, von ganz ruhig bleiben kann man nicht mehr reden.
Von 30 Tagen war die Rede und nun sind wir bei dem dreifachen.
Dann noch dieses "Hinterhergerenne" etc.
Konnte mir auch nicht drei Monate Zeit lassen mit dem Bezahlen, hab auch über 1000 Euro auf den tisch geleget und bezahlt,
somit meinen Teil eingehalten. Jetzt ist es wohl das mindeste das ich nach drei Monaten etwas verärgert sein darf.
Erst Recht wenn auch noch ne Mail kommt mit der Info es gäbe keine Rückvergütung und dem Satz man wünsche mir auch noch
viel Spaß mit dem Produkt. Also bitte.

Jetzt muss der Kunde auch noch bangen um sein Geld. Immerhin 200,- Euronen.

Selten solch einen Schwachsinn gelesen! Sei froh das solche freiwilligen!!! Aktionen überhaupt angeboten werden.
 
Ich bin mir fast sicher, dass es hier keinen Rechtsanspruch gibt, aber dazu müsste man die zugrunde liegenden AGBs genauer unter die Lupe nehmen. Ich kann es mir aber bei bestem Willen nicht vorstellen. Ich würde eher annehmen, dass man im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung den Kürzeren zieht und damit gutes Geld schlechtem hinterher wirft.

Edit:

Bei Teilnahme an der Bonusaktion hat man die Aktionsbedingungen akzeptiert. In diesen ist verankert, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Insofern dürfte dieser Punkt geklärt sein.

Ich verstehe nicht, wie hier einige an so einer Aktion teilnehmen und ernsthaft meinen, einen Rechtsanspruch zu haben ...

Eigentlich gehört das ja auch alles in den extra eingerichteten Plauderthread, aber entschuldigung liebe Mods, das musste jetzt mal raus, da hier wirklich verstärkt wieder ein einziges Geningel losgegangen ist.

Im Übrigen kann die Dauer auch nachvollziehen, da Samsung mehrere Aktionen in zeitlich kurzem Abstand laufen hatte und da man sich mit der Bearbeitung des ganzen sicherlich eines Drittanbieters bedient, wird man diesen auch nur einmal beauftragt haben.
 
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arab81 schrieb:
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auch gestern bekommen. Danke Samsung.
 
number nine schrieb:
Edit:

Bei Teilnahme an der Bonusaktion hat man die Aktionsbedingungen akzeptiert. In diesen ist verankert, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Insofern dürfte dieser Punkt geklärt sein.

Ich verstehe nicht, wie hier einige an so einer Aktion teilnehmen und ernsthaft meinen, einen Rechtsanspruch zu haben ...

Ganz einfach, Gier frisst Hirn, isso und wird immer so sein, dass zeigten ja schon die überlegungen im Ursprungsthread ala "Gerät kaufen, Registrieren, Kohle einsacken und dann Gerät zurückgeben"

Man kann echt nur noch mit dem Kopf schütteln...

Edit:

Mir persöhnlich ist es egal wie lange es dauert, bekomme ich was wieder freue ich mich, wenn nicht ist auch okay.
 
  • Danke
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qu1gon schrieb:
Sollte es ergebnislos bleiben und ich erneut nur halbinformative Mails als Antwort bekommen etc.
wird der Anwalt eingeschaltet
Das mach mal, dann wird dir der Anwalt für weitere 100 € erklären, dass er da nichts machen kann.

Domski schrieb:
Wieso sollte das nicht gehen?:confused2:
Die Cash Back Aktion ging ja bis zum 10. Dezember.

Bis zum 10. Dezember durfte man die Anträge einreichen, der Kaufzeitpunkt musste spätestens der 27. November sein. Außerdem stand in den Aktionsbedingungen: "3. Der Winterbonus ist nicht kombinierbar mit anderen Gutscheinen, Zuschüssen, Boni oder Rabattaktionen."

number nine schrieb:
Warum das andere nicht können, ist mir schleierhaft, es sei denn, man hat beim Kauf mit dem Geld des Bonus kalkuliert. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand so etwas macht, weil das völliger Irrsinn wäre. Man rechnet nie mit Geld, welches man nicht hat.
Dann dürftest du dir nie ein Haus kaufen. Ich kann darin keinen Irrsinn erkennen, sondern normales betriebswirtschaftliches Kalkül.

number nine schrieb:
Das ist zwar leider wieder OT, aber ich habe nirgendwo etwas von 30 Tagen gelesen. ...

Das mit den 30 Werktagen war nie und nirgends derartig eindeutig verbindlich verkündet worden.
"Eindeutig verbindlich" nicht, aber im Grundsatz wurde es schon versprochen, hier noch unter Punkt 10 nachzulesen: Samsung Winterbonus gestartet: 100 Euro Cashback beim Kauf eines Galaxy Note 3

"Die Überweisung der Rückzahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Werktagen, ..."

Kuehmi schrieb:
Weiterhin besteht hier mit Sicherheit ein Rechtsanspruch.
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Du hast keinen Vertrag mit Samsung geschlossen. Daher kann sich der Anspruch nur auf einer einseitigen Willenserklärung gründen. Diese wäre hier aber ein Schenkungsversprechen, das nach § 518 BGB einer notariellen Beurkundung bedarf. Eine solche liegt hier nicht vor. Und die gesetzliche Verankerung der Garantieansprüche aus § 443 BGB gilt ausdrücklich nur für "Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien", nicht für Geldzusagen.

number nine schrieb:
Bei Teilnahme an der Bonusaktion hat man die Aktionsbedingungen akzeptiert. In diesen ist verankert, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.
Man kann den Rechtsweg nicht ausschließen. Entweder gibt es einen Rechtsanspruch oder es gibt ihn nicht. Diese Floskel soll nur ahnungslose Verbraucher abschrecken.
 
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