maik005
Legende
- 43.297
@p21121970
es muss eine Rechnung haben aus dem Aktionszeitraum.
Ob du dann aber - als nicht Erstkäufer - die Aktion in Anspruch nehmen kannst ist denke ich Auslegungssache und nicht festgelegt?
es muss eine Rechnung haben aus dem Aktionszeitraum.
Ob du dann aber - als nicht Erstkäufer - die Aktion in Anspruch nehmen kannst ist denke ich Auslegungssache und nicht festgelegt?