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Mister-X
Neues Mitglied
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Hallo zusammen,
da ich das Forum hier schon seit längerer Zeit verfolge und es mir bei einigen Problemen geholfen hat, wollte ich jetzt auch mal was davon zurückgeben.
In einem Gespräch heute, welches ein O2 Mitarbeiter mit Samsung geführt hat, wurde mir mitgeteilt, (weil ich mein Galaxy zurückgeben will) dass es in nächster Zeit KEINE BEHEBUNG VON BLUETOOTH UND TETHTERING seitens Samsung geben wird.![Mad :mad: :mad:](/styles/uix/ah/smilies/vb/mad.gif.pagespeed.ce.ldcIXAgoMI.gif)
Wie zuverlässig diese Aussage ist, kann ich nicht beurteilen.
Wenn schon das nicht behoben wird, dann Spiel ich mal Nostradamus und behaupte, auf Android 2.0 können wir bis zum Ende aller Tage warten.
Außerdem möchte ich an dieser Stelle noch meine Vorgehensweise erläutern, mit der ich vorläufig ein "Einschicken zur Reparatur" verhindert habe.
Wie vielen, oder auch allen hier, versuchte man mir die Reparatur anzudrehen. Dies verweigerte ich, mit der Begründung, dass mir Aufgrund des Nacherfüllungsgesetztes die Wahl frei steht, Reparatur oder Austauschgerät. Der O2 Mitarbeiter sagte mir,dass das nicht möglich sei, da Nacherfüllung durch eine Reparatur vertraglich geregelt sei.
Ich teilte ihm daraufhin höflich mit, dass das rechtswidrig sei (solche Zusätze in Verträgen oder AGBS sind ungültig, da sie geltendes Recht beschneiden) und eine Reparatur nur bei Sonderanfertigungen oder Unikaten angewendet wird. Hier hat der Kunde kein Wahlrecht. Ich fügte noch hinzu, dass ich mich beim Verbraucherschutz informiert habe und nicht zu der Gruppe von blauäugigen Kunden gehöre, bei denen sowas zieht.
Tja was soll ich sagen, der Shop Mitarbeiter stutzte, notierte daraufhin die von mir angegebenen Sachmängel und leitete einen Rücktritt vom Kaufvertrag ein. Dies muss laut seiner Aussage aber intern noch geprüft werden.
Hoffe meine kleine Beschreibung hat euch gefallen. Feedback erwünscht.
mfg Mister-X
da ich das Forum hier schon seit längerer Zeit verfolge und es mir bei einigen Problemen geholfen hat, wollte ich jetzt auch mal was davon zurückgeben.
In einem Gespräch heute, welches ein O2 Mitarbeiter mit Samsung geführt hat, wurde mir mitgeteilt, (weil ich mein Galaxy zurückgeben will) dass es in nächster Zeit KEINE BEHEBUNG VON BLUETOOTH UND TETHTERING seitens Samsung geben wird.
![Mad :mad: :mad:](/styles/uix/ah/smilies/vb/mad.gif.pagespeed.ce.ldcIXAgoMI.gif)
Wie zuverlässig diese Aussage ist, kann ich nicht beurteilen.
Wenn schon das nicht behoben wird, dann Spiel ich mal Nostradamus und behaupte, auf Android 2.0 können wir bis zum Ende aller Tage warten.
Außerdem möchte ich an dieser Stelle noch meine Vorgehensweise erläutern, mit der ich vorläufig ein "Einschicken zur Reparatur" verhindert habe.
Wie vielen, oder auch allen hier, versuchte man mir die Reparatur anzudrehen. Dies verweigerte ich, mit der Begründung, dass mir Aufgrund des Nacherfüllungsgesetztes die Wahl frei steht, Reparatur oder Austauschgerät. Der O2 Mitarbeiter sagte mir,dass das nicht möglich sei, da Nacherfüllung durch eine Reparatur vertraglich geregelt sei.
Ich teilte ihm daraufhin höflich mit, dass das rechtswidrig sei (solche Zusätze in Verträgen oder AGBS sind ungültig, da sie geltendes Recht beschneiden) und eine Reparatur nur bei Sonderanfertigungen oder Unikaten angewendet wird. Hier hat der Kunde kein Wahlrecht. Ich fügte noch hinzu, dass ich mich beim Verbraucherschutz informiert habe und nicht zu der Gruppe von blauäugigen Kunden gehöre, bei denen sowas zieht.
Tja was soll ich sagen, der Shop Mitarbeiter stutzte, notierte daraufhin die von mir angegebenen Sachmängel und leitete einen Rücktritt vom Kaufvertrag ein. Dies muss laut seiner Aussage aber intern noch geprüft werden.
Hoffe meine kleine Beschreibung hat euch gefallen. Feedback erwünscht.
mfg Mister-X
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