Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

  • 2.568 Antworten
  • Letztes Antwortdatum

Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

  • Ja

    Stimmen: 220 77,5%
  • Nein

    Stimmen: 37 13,0%
  • Nein, erst muss das Handy zur Reparatur.

    Stimmen: 27 9,5%

  • Umfrageteilnehmer
    284
wie gesagt, kann sein, dass sie dir eine gutschrift anbieten und keine barauszahlung...

oder aber auch ein anderes telefon mit oder ohne gutschrift, je nach preis des neuen telefons...
 
m1m1 schrieb:
Ich meine eig. ändert sich doch für den Tarif nichts wenn ich einfach nur das Geld wiederbekomme, welches ich für das Handy gezahlt habe.

das wäre allerdings sehr schlecht für dich. du hast ja maximal 69,-€ bezahlt, weshalb bei der rückgabe der tarif mit einbezogen werden sollte.
 
Wenn du den Vertrag hast und damals Geld für das Handy bezahlt hast, (bei mir waren es 189€ Zuzahlung, weil es gerade erst eine Woche verfügbar war), dann werden Sie dir ein Telefon anbieten, welches den gleichen Wert haben wird. Wenn du dich für ein Handy entscheidest, welches günstiger ist, dann bekommt du die Differenz zwischen Zuzahlung des neuen Handys und dem Galaxy.

Du tritts ja trotzdem vom Kaufvertrag zurück und dann erhälst du auch dementsprechend die Leistung zurück, die du damals getätigt hast. Also deine Anzahlung. Und von dem gleichen Geld kaufst du dir dann ein anderes Handy.
 
ich habe ~360€ bezahlt da meine Oma nur einen sehr kleinen, schon recht alten und nicht mehr erhältlichen Tarif hat.
 
m1m1 schrieb:
ich habe ~360€ bezahlt da meine Oma nur einen sehr kleinen, schon recht alten und nicht mehr erhältlichen Tarif hat.

Und jetzt? Was soll uns das jetzt sagen? ;)
 
das entkräftigt Aussagen wie
"du hast ja maximal 69,-€ bezahlt"
 
back to topic pls
 
Hi! Nachdem mich BadFriend im "Galaxy vs. Nexus"-Threat "angezählt" hat, bin ich schon neugierig geworden!

ABER: Ich habe mein Handy gebraucht von Ebay ersteigert. Habe dafür damals noch 302€ bezahlt. Ich habe auch die Rechnung noch - jedoch WARUM AUCH IMMER mit rausgeschnittenem Adressteil. Die Adresse kenne ich zwar (war Versandadresse) aber die Rechnung ist eben ein wenig zerschnibbelt. Alles Andere ist natürlich auf der Rechnung vermerkt. Rechnungsnummer, Kundennummer etc...

Jetzt habe ich also 302€ bezahlt und das NICHT an O2. Mein O2-Vertrag hat also demnach auch nichts mit dem Galaxy zu tun. Gilt dann hier bei meinem Fall irgendein "Rücktrittsrecht"?

ps: BadFriend: du könntest ja für denau meinen Fall (gebraucht gekauft etc.) auch eine Art FAQ erstellen.
 
Bei Gebraucht hast du 1 Jahr Gewährleistung. Du musst nur das Angebot von damals mit den Daten vergleichen, die im ersten Post bereits aufgelistet sind. Der Thread bezieht sich nicht nur auf o2. Aber über o2 wurden wohl die meisten Galaxys verkauft.

Wichtig ist halt nur, ob dein Händler damals die gleichen Funktionen beschrieben hat. Allerdings wird sich der "dubiose Händler" (in meinen Augen dubios) wohl etwas quer stellen.

Offtopic: Schick mir mal ne PN, welcher Händler das war. Habe gerade mit einem Händler einen Rechtsstreit, der auch Samsung LCD gebraucht verkauft. Wäre ja Zufall, wenn es der gleiche ist ^^

Gilt dann hier bei meinem Fall irgendein "Rücktrittsrecht"?
Ansonsten gelten die Tipps auch für jeden anderen Händler und Kaufvertrag.
 
Nenee.. ich hab das von einer Privatperson gekauft, die das Handy bei O2 gekauft hat. Also eine Rechnung von O2 habe ich. Nur eben nicht auf meinen Namen. Der Vorbesitzer hat wohl 89,99€ bezahlt und einen neuen Vertrag (Mobile Online) abgeschlossen.
Also mit welchen Daten soll ich dann das Schreiben ausfüllen? Sollte ich sogar schreiben, dass ich es von Ebay habe?
 
Igor01 schrieb:
Nenee.. ich hab das von einer Privatperson gekauft, die das Handy bei O2 gekauft hat. Also eine Rechnung von O2 habe ich. Nur eben nicht auf meinen Namen. Der Vorbesitzer hat wohl 89,99€ bezahlt und einen neuen Vertrag (Mobile Online) abgeschlossen.
Also mit welchen Daten soll ich dann das Schreiben ausfüllen? Sollte ich sogar schreiben, dass ich es von Ebay habe?

Tja das kann ich dir jetzt nicht mehr sagen. Ich würde es einfach mal probieren. Könnte ja zum Beispiel dein Schwager sein. Ich würde da mal bei o2 anrufen und doof fragen. Sonst musst du den Vorbesitzer fragen, ob er das für dich abwickeln würde.
 
Igor01 schrieb:
Nenee.. ich hab das von einer Privatperson gekauft, die das Handy bei O2 gekauft hat.

Dann hast du keinerlei Rückgaberechte.

Grüße, Felix
 
Schade.. aber danke trotzdem =)
 
fexpop schrieb:
Dann hast du keinerlei Rückgaberechte.

Grüße, Felix

Warum denn immer so pessimistisch?

Die Gewährleistungsrechte sind grundsätzlich abtretbar. Also spricht erstmal nichts dagegen, dass der Privatverkäufer mit dem Verkauf die ihm zustehenden Gewährleistungsrechte abgetreten hat.
 
die faxnummer der kundenbetreuung in nürnberg ist übrigens 01805/571766. (sollte in den startpost)

habe die vorlage aus dem thread benutzt und an meinen fall (vertrag inkl. handy) angepasst.
ging eben als fax raus via sipgate
werde es noch als vorlage hier posten, sobald ich meine persönlichen daten entfernt habe.

EDIT: vorlage für tarif mit handy, der weiter als tarif ohne handy genutzt werden soll angehangen. (ich habe explizit das "online" an den tarif angehangen und die preisdifferenz ausklamüsert, damit o2 einen nicht "versehentlich" vom onlinetarif in den normalen packt o.ä.) ich bin kein jurist und übernehme keinerlei verantwortung für das geschriebene. jeder sollte selbst wissen, was er am ende abschickt.
ps: die vorlage kann gern mit in den startpost übernommen werden.
 

Anhänge

  • Anscheiben O2 Tarif mit Handy.doc
    30 KB · Aufrufe: 1.073
Zuletzt bearbeitet:
kris781 schrieb:
Warum denn immer so pessimistisch?

Die Gewährleistungsrechte sind grundsätzlich abtretbar. Also spricht erstmal nichts dagegen, dass der Privatverkäufer mit dem Verkauf die ihm zustehenden Gewährleistungsrechte abgetreten hat.

Soweit ich weiß, ist die Abtretbarkeit von Gewährleistungsansprüchen umstritten, mit einer Tendenz zu "geht nicht". Ich meine auch mal gelesen zu haben, dass die Abtretung auch in den AGB des Erstverkäufers ausgeschlossen werden kann.

Die Schlüsselwörter sind hier "soweit ich weiß" und "ich meine". Ich würde als Nichtjurist also nicht mehr als 5 EUR auf die Richtigkeit verwetten ;)

Grüße,

Felix
 
Sagt mal ihr hübschen!

Was mache ich eigentlich wenn sich o2 während der 14 Tage Frist nicht meldet?
 
bibabutzi schrieb:
Sagt mal ihr hübschen!

Was mache ich eigentlich wenn sich o2 während der 14 Tage Frist nicht meldet?


  1. Nicht wundern.
  2. Hängt davon ab, was du wie geschrieben hast, und ob du das Gerät gleich mitgeschickt hast.
  3. Im Zweifelsfall gehst du dann zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale.
Grüße, Felix
 
o2 meldet sich schon...haben sie bei mir auch eben getan...

scheint so, als bräuchte ich einen langen atem :p
 
sanni schrieb:
o2 meldet sich schon...haben sie bei mir auch eben getan...

scheint so, als bräuchte ich einen langen atem :p


Wann hast Du Dein Fax/Brief den an O2 gesendet? Hoffe ja auch jeden Tag das sich O2 bei mir meldet noch vor ablauf der Frist. Aber ich denke da ist meine Einstellung zu optimistisch.
Wie hat sich O2 jetzt in Deinem Fall dazu geäußert?
Hab da echt nicht soviel Geduld! Überleg gerade ob ich meine Internetflat erstmal kündige bis ich wieder eine Internetfähiges Handy habe.
 

Ähnliche Themen

2
Antworten
2
Aufrufe
2.533
27825
2
O
Antworten
9
Aufrufe
14.493
kazwo
K
K
Antworten
1
Aufrufe
1.608
Bodo
Bodo
Zurück
Oben Unten