Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

  • 2.568 Antworten
  • Letztes Antwortdatum

Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

  • Ja

    Stimmen: 220 77,5%
  • Nein

    Stimmen: 37 13,0%
  • Nein, erst muss das Handy zur Reparatur.

    Stimmen: 27 9,5%

  • Umfrageteilnehmer
    284
haben wir hier auch schon mehrfach erwähnt...vielleicht könnte badfriend mal einige grundlegende dinge in den ausgangspost aufnehmen, damit wir hier nicht gefühlte 10 000 mal die gleiche dubiose antwort geben müssen...

soll heißen, wir wissen nicht, inwieweit das mit der rückabwicklung über ebay und mit fremd-rechnungsadressen ist...

da hilft nur nachfragen...
 
Und eigentlich hab ich für diese sondefälle auch nen sonderthread gestartet. Bei den "echten" o2lern ist die sachlage klar, aber bei allen ebay/mediamarkt handies ist guter rat teuer...
Ich hab mein galaxy vor 3 wochen bei ebay verkauft.
Hatte auch eins aus nem myhandy vertrag der nicht auf mich lief. Ich könnt grad kotzen dass ich net noch n bisschen gewartet hab
 
nicht_die_mama schrieb:
Frage:
Hat schon jemand eine Mailanfrage bzgl. wie lange Rückgabe des Galaxy gestellt ?

ich DENKE, dass das relativ unbefristet möglich ist. außer natürlich die schieben doch noch ein update mit 2.1 nach und bluetooth funzt.. :D NOT! :D
auf jeden fall kann es ja auch in 6 monaten erst passieren, dass jemand mit einem galaxy auf diesen thread hier stößt oder von woanders die info bekommt, dass er das gerät zurückgeben kann.. warum sollte o2 genau dem dann sagen, dass sie seins nicht mehr zurück nehmen? also SCHÄTZEN würde ich, dass du dein handy bis MAXIMAL 2jahre nach kaufdatum zurückgeben kannst.

die beworbenen funktionen fehlen einfach.
wie ein auto, dass keine achsen aber 4 räder hat.
 
  • Danke
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Meins ist nu heute im Shop geblieben :)
 
bedor schrieb:
also SCHÄTZEN würde ich, dass du dein handy bis MAXIMAL 2jahre nach kaufdatum zurückgeben kannst.

die beworbenen funktionen fehlen einfach.

Im Grunde vollkommen richtig. Die Mängel sind da und bleiben vermutlich auch. Es ist auch klar, dass sie bereits beim Kauf bestanden. Also gibt's auch kein Problem mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Aber nach 2 Jahren könnte o2 argumentieren, dass die Gewährleistungsansprüche verwirkt sind. Daraus könnte sich ein juristisch nicht uninteressanter Rechtsstreit entwickeln, bei dem ich o2 gute Chancen einräumen würde.

(Hab ich schon mal geschrieben, ich weiß...)

Grüße, Felix
 
der Shop hat es nach kurzer Diskussion und Verweiss auf Shopinfo doch zurück genommen, Problem was die hatten o2 hat die Aktion wohl mit heisser Nadel gestrickt sprich es gab keinen Prozess für die Rückabwicklung, nach längeren Telefonaten hat er mir dann das Geld ausgezahlt, Danke o2!!! habe gleich einen Blackberry mitgenommen und muss erstmal bye bye Android sagen
 
fexpop schrieb:
Im Grunde vollkommen richtig. Die Mängel sind da und bleiben vermutlich auch. Es ist auch klar, dass sie bereits beim Kauf bestanden. Also gibt's auch kein Problem mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Aber nach 2 Jahren könnte o2 argumentieren, dass die Gewährleistungsansprüche verwirkt sind. Daraus könnte sich ein juristisch nicht uninteressanter Rechtsstreit entwickeln, bei dem ich o2 gute Chancen einräumen würde.

(Hab ich schon mal geschrieben, ich weiß...)

Grüße, Felix

danke fexpop! genau so meinte ich das! ;)
eine frage aber: du nennst 6 monate.. gibts dafür einen speziellen grund? denn dann wären die, die ihr gerät im juli bekommen haben schon am a. :D
ich denke, dass die aktion noch ne weile laufen wird. aber auf keinen fall länger als bis kurz vor ablauf der 2-jahres-frist. bis dahin sind wahrscheinlich eh die meisten galaxys verschrottet.. :D
 
  • Danke
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bedor schrieb:
du nennst 6 monate.. gibts dafür einen speziellen grund? denn dann wären die, die ihr gerät im juli bekommen haben schon am a.

Gewährleistungsansprüche hat der Käufer nur bezüglich Mängeln, die bereits beim Kauf bestanden. Tritt in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ein Mangel auf, so gilt die Grundsatzvermutung, dass dieser Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Ein leistungsunwilliger Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen.

Danach wird die Beweislast umgekehrt: Der Käufer muss dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat, um Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können.

Beim Galaxy ist offensichtlich, dass die Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren. Die Beweislastumkehr gilt trotzdem, ist aber auf Grund der Offensichtlichkeit kein Problem.

Also, am A... ist keiner.

Interessant ist derzeit übrigens die weitere Bewerbung der Youtube-Funktion des Galaxy. Momentan funktioniert das ja nicht wirklich gut (beim Hero übrigens auch nicht). Da kann man vielleicht auch später noch mal was mit machen.

Grüße, Felix
 
fexpop schrieb:
Interessant ist derzeit übrigens die weitere Bewerbung der Youtube-Funktion des Galaxy. Momentan funktioniert das ja nicht wirklich gut (beim Hero übrigens auch nicht). Da kann man vielleicht auch später noch mal was mit machen.

Grüße, Felix

du bist der geilste.. :Dwarum schreibst du nicht ein buch: wie werde ich mein galaxy los in 10 tagen?

übrigens auch ein wenig merkwürdig von samsung, nicht ein wenig die eigenen geräte zu testen, bovor sie etwas bewerben.. hm... gerade jetzt wo so viele ihr galaxy zurück geben, youtube auf dem galaxy zu bewerben, wobei doch so viele probleme damit haben ist echt ein schuss ins eigene bein.

oder?
 
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bedor schrieb:
du bist der geilste.. :Dwarum schreibst du nicht ein buch: wie werde ich mein galaxy los in 10 tagen?

Weil die Zahl der potentiellen Buchkäufer derzeit rapide sinkt ... es hat ja bald kaum noch einer ein Galaxy :D
 
auch wahr. irgendwie glaube ich aber nicht, dass die zahl hier im poll stimmt. ich wette, es haben schon mehr hier im forum ihr galaxy zurückgegeben, nehmen aber nicht an der umfrage teil.. demnach hast du 2 optionen:
1. das buch trotzdem schreiben, denn ich glaube es gibt ne menge galaxy-user die hier nicht im forum rumtingeln.
2. statt des galaxys ein iphone-rückgabe-buch schreiben.. in der werbung geht alles nochmal 10 mal schneller als in der realität.. ;)

grüße
 
  • Danke
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Hi,

erstmal danke für den kompletten Thread!

Ich hab da etwas "Probleme":

Und zwar hab ich das Gerät auch über ein Forum jmd abgekauft, der es damals in Verbindung mit einem Vertrag PK32 (IP mit Handy?) gekauft hatte. Auf der Rechnung steht ein Betrag von 481 Euro für das Handy, abzüglich -391,01 Euro für den Vertrag, sodass der Endbetrag eben 89,99 Euro war.

Nun habe ich mit dem Shop geredet der es ihm verkauft hat und er meint das er nur das Gerät zurücknehmen kann, den Vertrag auf Ohne Handy runterstuft und das Geld was bisher FÜR DAS HANDY gezahlt wurde dem Kunden des Vertrages gutschreibt.

Bringt MIR persönlich ja gar nichts, da es ja nicht mein Vertrag ist ...

Gibt es da schon erfahrungen?

Edit: Die Dame an der o2 Hotline (nicht shop!) meinte zu mir, das es keine Probleme zwecks dem anderen Namen auf der Rechnung geben sollte

Danke & Gruß
Andi
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir Vertragsverlängerung mit PK04 (177€ Vergünstigung) mit Zuzahlung von 260€.
Mir wurden 2 Optionen angeboten:
- die 260€ ausgezahlt bekommen
- neues Handy aussuchen, dann gibts auch wieder die Vergünstigung,
also schätzen wir mal 480€ fürs das Desire macht dann 480-260-177= 43€ :)
 
Off-Topic:

bedor schrieb:
2. statt des galaxys ein iphone-rückgabe-buch schreiben.. in der werbung geht alles nochmal 10 mal schneller als in der realität..

Auf den Geschwindigkeitsunterschied wird in der deutschen Werbung für das iPhone aber hingewiesen.

Grüße, Felix
 
bedor schrieb:
übrigens auch ein wenig merkwürdig von samsung, nicht ein wenig die eigenen geräte zu testen, bovor sie etwas bewerben.. hm... gerade jetzt wo so viele ihr galaxy zurück geben,oder?

naja, nativ kann das ding ja daten transfer, da bluetooth hardwareseitig implementiert ist. die androidschnittstelle ist da eher die ursache, und nicht samsung.

bedor schrieb:
youtube auf dem galaxy zu bewerben, wobei doch so viele probleme damit haben ist echt ein schuss ins eigene bein.

oder?

das ist auch ein android ding, das mit 1.6 eigentlich obsolet sein sollte.
 
Achtung Off-Topic:

telefonmann schrieb:
naja, nativ kann das ding ja daten transfer, da bluetooth hardwareseitig implementiert ist. die androidschnittstelle ist da eher die ursache, und nicht samsung.

"Nativ" in dem Sinne, den ich aus deinem Beitrag herauslese, kann das Ding gar nichts: Dann wäre es ein Klumpen Hardware ohne Betriebssystem Gerätetreiber etc. Es könnte nicht einmal Daten aus dem Speicher lesen um sie anschließend zu übertragen.

Es geht aber auch nicht darum, warum das Gerät etwas nicht kann, was die Hardware durchaus leisten könnte. Es geht darum, wer etwas bewirbt, das nicht vorhanden ist.


telefonmann schrieb:
das ist auch ein android ding, das mit 1.6 eigentlich obsolet sein sollte.

Natürlich ist das ein Problem, mit dem alle Android 1.5 Geräte zu kämpfen haben. Aber auch hier gilt wieder: Es geht darum, wer etwas bewirbt, das nicht vorhanden ist.

Grüße, Felix
 
fexpop schrieb:
Achtung Off-Topic:



"Nativ" in dem Sinne, den ich aus deinem Beitrag herauslese, kann das Ding gar nichts: Dann wäre es ein Klumpen Hardware ohne Betriebssystem Gerätetreiber etc. Es könnte nicht einmal Daten aus dem Speicher lesen um sie anschließend zu übertragen.

Es geht aber auch nicht darum, warum das Gerät etwas nicht kann, was die Hardware durchaus leisten könnte. Es geht darum, wer etwas bewirbt, das nicht vorhanden ist.




Natürlich ist das ein Problem, mit dem alle Android 1.5 Geräte zu kämpfen haben. Aber auch hier gilt wieder: Es geht darum, wer etwas bewirbt, das nicht vorhanden ist.

Grüße, Felix

ich räume ein, dass es unverantwortlich ist, das gerät nicht in richtung funktionalität aller beworbener specs weiterzupflegen - daher auch meine wandlung.

jedoch ist samsung nicht der vertreiber des galaxy; daher ist es eine eher legitime lücke, die reine hardware und potentielle fähigkeiten zu bewerben als ein o2 oder verwandtes.

es ist auch noch in meinen augen fraglich, ob samsung zum produktionszeitpunkt einschätzen konnte, ob das gerät mit donut (damals gab es ja noch wilde spekulationen, ob "donut" das 2.0 update sein wird oder doch nur ein zwischenschritt) filetransfer-fähig sein wird.
man weiss desweiteren nicht, ob samsung nicht vielleicht doch noch an einer 2.1 pre-alpha werkelt.
daher finde ich es schwierig, einem hersteller -sobald dritte einbezogen sind, die gegebene faktoren beeinflussen (google)- das bewerben möglicher prinzipiell realisierbarer fähigkeiten grundsätzlich abzusprechen.
 
Es bleibt Off-Topic:

telefonmann schrieb:
ich räume ein, dass es unverantwortlich ist, das gerät nicht in richtung funktionalität aller beworbener specs weiterzupflegen

Das Gerät muss beim Verkauf bereits die beworbenen Eigenschaften besitzen. Darauf haben Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch. "in richtung funktionalität aller beworbener specs weiterzupflegen" reicht nicht.


telefonmann schrieb:
daher ist es eine eher legitime lücke, die reine hardware und potentielle fähigkeiten zu bewerben als ein o2 oder verwandtes.

Nein, daran ist gar nichts legitim!
Nach deiner Logik dürfte das Gerät übrigens auch als Windows CE Gerät beworben werden. Schließlich könnte man es auf der Hardware zum Laufen bringen.

telefonmann schrieb:
es ist auch noch in meinen augen fraglich, ob samsung zum produktionszeitpunkt einschätzen konnte, ob das gerät mit donut [...] filetransfer-fähig sein wird.

Das ist völlig irrelevant. Samsung wusste sehr wohl, was das Gerät zum Auslieferungszeitpunkt konnte und was nicht. Nur das ist wichtig (zumindest im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche).

telefonmann schrieb:
man weiss desweiteren nicht, ob samsung nicht vielleicht doch noch an einer 2.1 pre-alpha werkelt.

Völlig egal.

telefonmann schrieb:
daher finde ich es schwierig, einem hersteller -sobald dritte einbezogen sind, die gegebene faktoren beeinflussen (google)- das bewerben möglicher prinzipiell realisierbarer fähigkeiten grundsätzlich abzusprechen.

Niemand außer Samsung hat Einfluss darauf, was ein von Samsung hergestelltes Gerät kann und was nicht.
Das Bewerben nicht vorhandener Eigenschaften ist schlicht und ergreifend unlauterer Wettbewerb. Das ist überhaupt nicht schwierig, das jemandem "abzusprechen".

Zum Abschluss: Wir sollten das jetzt wirklich nicht mehr hier weiterdiskutieren.

Grüße, Felix
 
fexpop schrieb:
Es bleibt Off-Topic:



a) Niemand außer Samsung hat Einfluss darauf, was ein von Samsung hergestelltes Gerät kann und was nicht.


b) Zum Abschluss: Wir sollten das jetzt wirklich nicht mehr hier weiterdiskutieren.

Grüße, Felix

a)google stellt android und nicht samsung.
b)korrekt

danke für die argumentation
 
Ich war gerade im O2 Laden in Frankfurt/Berger Str. Zunächst meinte der Verkäufer die Funktionen würde funktionieren. Sein Kollege meinte jedoch, als er erfuhr was los war, das es eine Info von O2 gab, dass Galaxys zurück genommen werden sollen.
Die Rücknahme funktionierte also Reibungslos. Die Anzahlung erhielt ich sofort zurück, die bezahlten Raten werden mir in den nächsten 4 Wochen überwiesen.

Was für einen Androiden hol ich mir jetzt nur *überleg* :)
 

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