Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

  • 2.568 Antworten
  • Letztes Antwortdatum

Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

  • Ja

    Stimmen: 220 77,5%
  • Nein

    Stimmen: 37 13,0%
  • Nein, erst muss das Handy zur Reparatur.

    Stimmen: 27 9,5%

  • Umfrageteilnehmer
    284
o2 hat aber das manual als pdf auf seiner seite...
 
jpde schrieb:

Was da jetzt natürlich schade ist: Er bezieht sich nur auf Android1.5, obwohl ja inzwischen schon ein offizielles Android1.6-Update für's Galaxy erschienen ist (bzw. wirklich offiziell wird es wohl in Kürze erscheinen).
Da O2 sich ja wenig um Fakten schert,gibt es sicher wieder genug CCAs, die einen dann auf 1.6 verweisen (obwohl es da natürlich genauso wenig geht).
 
fexpop schrieb:

ne qualifizierte aussage enthält ne begründung...

ansonsten seh ich das einfach als kommentar.

ist nicht böse gemeint, aber mit 2 worten kann ich nicht viel anfangen...
 
haha, bin in der hotline, mittlerweile 3x anliegen erklärt und in ne andere abteilung durchgestellt worden
 
jpde schrieb:
haha, bin in der hotline, mittlerweile 3x anliegen erklärt und in ne andere abteilung durchgestellt worden

mittendrin statt nur dabei :D

live-stream oder wie?^^
 
Klar!

Der 4. fragt nun seinen Vorgesetzten was er machen kann :)

irgendwas muss man ja machen während die tolle wartemelodie läuft

Naja, er hat auch nur gesagt, dass ich das schriftlich nach Nürnberg schicken soll. Dann setz ich gleich mal ein Schreiben auf, packe schön die Screenshots von der o2-Seite dran, ebenso die Mail von Samsung und dann schauen wir mal.
 
Zuletzt bearbeitet:
"und damit schalten wir live zur o2-hotline zu unserem kollegen jpde:

jpde, was kannst du uns neues von der rücktrittsfront erzählen, wie ist die stimmung vor ort?"

:D
 
jpde schrieb:
Klar!

Der 4. fragt nun seinen Vorgesetzten was er machen kann :)

irgendwas muss man ja machen während die tolle wartemelodie läuft

Naja, er hat auch nur gesagt, dass ich das schriftlich nach Nürnberg schicken soll. Dann setz ich gleich mal ein Schreiben auf, packe schön die Screenshots von der o2-Seite dran, ebenso die Mail von Samsung und dann schauen wir mal.

hab ich letzte Woche Donnerstag gemacht... zuerst gefaxt und dann per Post... bis jetzt habe ich keine Antwort von denen :confused:
 
Also. Ich habe jetzt den Startpost noch mal aktualisiert und diesen in der jetztigen Form an meinen Anwalt weitergeleitet. Der schaut sich das Problem an und gibt mir dann Rückmeldung, ob da was zu machen ist.
 
macht es bei der Rückabwicklung eigentlich nen Unterschied ob man das Galaxy in nem O2 Partnershop oder nem originalen O2Shop erworben hat?
Ist für den normalen Laien ja nicht zu unterscheiden???
 
auf die rechnung schauen, da siehst du, wer dein ansprechpartner ist...
 
sanni schrieb:
auf die rechnung schauen, da siehst du, wer dein ansprechpartner ist...

ja nee... is klar :D aber auch ein Partnershop handelt im Namen der O2 Germany GmbH oder?
 
na, wenn o2 da drauf steht, dann ist o2 für dich verantwortlich...
 
sanni schrieb:
na, wenn o2 da drauf steht, dann ist o2 für dich verantwortlich...

jetzt hab ichs verstanden sanni :cool::p also immer O2 egal ob PA, Original oder Web :)
 
mhagen81 schrieb:
jetzt hab ichs verstanden sanni :cool::p also immer O2 egal ob PA, Original oder Web :)

O2 sagt aber der Shop in dem du es gekauft hast ist zuständig.
 
ja, aber nur fürs einschicken oder hab ich da was falsch verstanden?

emails oder hotline ist generell o2...(???)

langsam dreh ich hier ab...alles verwirrend Oo
 
An der Hotline wurde mir gesagt, dass ich mich an die Kundenbetreuung in Nürnberg wenden soll und der hat zumindest definitiv ins System geschaut (weil er Bestellung im Onlineshop auch gesehen hatte die nach Absprache mit der Hotline storniert wurde nachdem der Hermesfahrer meine Adresse angeblich nicht gefunden hat und ich so noch ewig hätte warten müssen). Ich erwähne es in meinem Schreiben aber auch nochmal, dass eben im Vertrag eindeutig o2 erwähnt wird, nicht der Shop an sich.
 
sanni schrieb:
ja, aber nur fürs einschicken oder hab ich da was falsch verstanden?

emails oder hotline ist generell o2...(???)

langsam dreh ich hier ab...alles verwirrend Oo

O2 sagt der Shop ist dein Ansprechpartner für Probleme und auch für den Rücktritt. Wie der Unterschied zwischen Partnershops und einem originalen O2 Shop ist weiss ich nicht.

Deswegen bringt es eigentlich nichts wenn man in einem o2 Partnershop gekauft hat und sich dann an O2 zwecks Mängelbeseitigung wendet. Zumindest nicht wenn sie den Kurs den sie bei mir gefahren haben beibehalten.

jpde schrieb:
An der Hotline wurde mir gesagt, dass ich mich an die Kundenbetreuung in Nürnberg wenden soll und der hat zumindest definitiv ins System geschaut (weil er Bestellung im Onlineshop auch gesehen hatte die nach Absprache mit der Hotline storniert wurde nachdem der Hermesfahrer meine Adresse angeblich nicht gefunden hat und ich so noch ewig hätte warten müssen). Ich erwähne es in meinem Schreiben aber auch nochmal, dass eben im Vertrag eindeutig o2 erwähnt wird, nicht der Shop an sich.

Ja die Tussi am Telefon hat mir auch gesagt das ich alles an O2 nach Nürnberg schicken soll. O2 Nürnberg hat es dann zurückgeschickt und mich an den Shop verwiesen. Meine Rechtsberatung meinte auch das eigentlich O2 zuständig wäre wegen:" Im Namen und auf Rechnung von O2".
 
Zuletzt bearbeitet:
mhagen81 schrieb:
jetzt hab ichs verstanden sanni :cool::p also immer O2 egal ob PA, Original oder Web :)

Leider ist der o2-partner-shop nicht gleich o2-shop oder Online-shop...
Meiner Erfahrung nach ist der Partnershop immer das, was für ihn in der jeweiligen Situation das Beste ist...
Als ich mein Galaxy zurückgeben wollte hieß es, ich müsse mich bitte an o2 schriftlich wenden, da sie ja nunmal ein o2-Shop sind...
Als ich dann mit einer E-Mail von o2 für den Partnershop gegangen bin, die die Anerkennung der Mängel und eine Empfehlung zum Gerätetausch oder Geld-Zurück-Option beeinhaltete, wollten die mit o2 plötzlich nichts mehr am Hut haben und haben auf ihre Selbsständigkeit verwiesen und die E-Mail als gegenstandslos betrachtet...
 

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