Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

  • 2.568 Antworten
  • Letztes Antwortdatum

Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

  • Ja

    Stimmen: 220 77,5%
  • Nein

    Stimmen: 37 13,0%
  • Nein, erst muss das Handy zur Reparatur.

    Stimmen: 27 9,5%

  • Umfrageteilnehmer
    284
Dracul schrieb:
Der O2 Shop schickt das normalerweise für dich ein. Nen paar Seiten vorher hat jemand gesagt es reicht wenn man zweimal beim Samsung Partner "reparieren" lässt. Ich persönlich weiss nicht ob es reicht.

Das war ich... die Shops zu denen du es einschickst machen auch nix anderes als die Ware an Samsung weiterschicken, weil nur der Hersteller und dessen berechtigte Partner Reparaturen an den Geräten vornehmen dürfen.

Entscheidend sind hierbei die jeweiligen Reparaturbestätigungen, welche man beim Erhalt der mehr oder weniger reparierten Ware bekommt. Aber wie gesagt sicherheitshalber würde ich vorher den Verkäufer in Kenntnis setzten und wenn der keine Einwände äußert, was sowieso nicht passieren sollte, kann man den Weg nehmen.

Und ich wurde dazu übrigens per E-Mail vom Verkäufer "angestiftet":

Sie können entweder das Gerät ohne Zubehör mit Rechnungskopie und dem beiliegenden Formular ans zuständige Servicecenter senden. Die Bearbeitungsdauer bis zur Rücksendung beträgt etwa 1-3 Wochen. Alternativ besteht für Sie aber auch die Möglichkeit der schnelleren direkten Abwicklung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen autorisierten Samsung-Servicepartner in Ihrer Nähe...
 
Hallo zusammen,

ich habe mir auch mal einen Rat von einem Juristen eingeholt:

"Die Rechte des Käufers ergeben
sich bei einer mangelhaften Kaufsache aus den §§ 437 ff. BGB sowie aus den §§ 474 ff. BGB.
Danach muss der Käufer dem Verkäufer grds. zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung geben, bevor
er vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Nachbesserung
(Reparatur) oder Lieferung eines neuen Geräts erfolgen. Ein Rücktritt ist erst möglich, wenn der Verkäufer
die zur Nacherfüllung gesetzte Frist ungenutzt verstreichen lässt, die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft
verweigert, die Nacherfüllung unmöglich ist oder 2 Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind, §§ 323, 326
Abs. 5, 440 BGB.
Deiner Schilderung nach ist die Behebung des Mangels technisch unmöglich, so dass der Verkäufer die
Nacherfüllung nicht zu erbringen braucht. Damit könntest Du ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung sofort
zurücktreten. Dieser Weg ist aber nur dann zu empfehlen, wenn Du Dir zu 100% sicher bist, dass eine Nach-
erfüllung (Reparatur oder Lieferung eines neuen, mangelfreien Geräts) tatsächlich unmöglich ist."

Alle Angaben hier ohne Gewähr!!!

Ich überlege gerade ob ich heute das Gerät normal einschicke im Laden oder zusätzlich noch ein Schreiben beilege, indem ich O2 eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung setze. :-?
 
robonaut-2003 schrieb:
Ich überlege gerade ob ich heute das Gerät normal einschicke im Laden oder zusätzlich noch ein Schreiben beilege, indem ich O2 eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung setze. :-?

einen versuch ist es ja wert...

wie oft hast du dein handy schon eingeschickt? oder wäre das das erste mal?
 
robonaut-2003 schrieb:
Ich überlege gerade ob ich heute das Gerät normal einschicke im Laden oder zusätzlich noch ein Schreiben beilege, indem ich O2 eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung setze. :-?

Beigefügte Schreiben werden laut telefonischer Auskunft (o2) vom Service-Partner in der Regel nicht einmal gelesen.

Grüße, Felix
 
Also ich hatte es gleich nach dem Kauf wegen einem Schönheitsfehler an der Annahmetaste eingeschickt. Glaube aber nicht, dass dieses eine mal schon zählt!?
Ich werde heute mal mit dem ganzen Schriftkram zu meinem Shop gehen, mal sehen was man da machen kann. Einer meiner Kumpels ist ja Jurist, da bekomme ich meine Infos kostenlos. Und wenn es doch vor Gericht landen sollte, wofür gibt es eine Rechtschutz? Aber soweit wird es hoffentlich nicht kommen.

Aufgeben werde ich jedenfalls nicht!!!
 
jop, wer wird schon aufgeben?...ich auch nicht

ich hab die ruhe weg, wobei ichs lieber heute als morgen los hätte, aber die mühlen der reparaturwerkstatt mahlen langsam :/
 
Ist leider nichts für so ungeduldige Menschen wie mich!
Vor allem wenn man schon vorher weis, dass eine Reperatur nichts bringen wird! :/
 
robonaut-2003 schrieb:
Ist leider nichts für so ungeduldige Menschen wie mich!
Vor allem wenn man schon vorher weis, dass eine Reperatur nichts bringen wird! :/

ja, ich kenn das, aber ändern kann man daran wohl nichts...leider.

und da ja in dem einen vermerk steht, das reparaturVERSUCHE ausreichen, nehm ich die aussage von o2, dass die reparatur ERFOLGREICH gewesen sein muss, auch nicht mehr so ernst...
 
Mail bekommen:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Datentransfer über Bluetooth ist in dem Betriebssystem Android 1.5 nicht implementiert. Somit ist diese Funktion nicht vorhanden. Dieses betrifft sämtliche Android Mobiltelefone mit der Version 1.5. Zum jetzigen Zeitpunktkönnen wir Ihnen noch nicht mitteilen, ob und wann eine Aktualisierung vorliegen wird, bei der dieser Datentransfer programmiert wurde.

Beiweiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach

Mxxx xxx

Ihre Samsung Kundennummer lautet: xxxxxxxxxx

Bitte beachten Sie, dass Sie aus technischen Gründen die
Antwort-Funktion Ihres E-Mail-Programms nicht nutzen können.

Zur Kontaktaufnahme kopieren Sie bitte den folgenden Link in Ihren
Browser: Kontakt von Samsung | Samsung Electronics GmbH

Samsung Electronics GmbH
Customer Communication Center
Tel: 0180 5 SAMSUNG oder 0180 5 7267864 (0,14 Euro/Min. Festnetz dt.
Telekom; aus dem Mobilfunknetz abweichend)
Fax: 0180 5 121214 (0,14 Euro/Min. Festnetz dt. Telekom)
Homepage:www.samsung.de

Samsung Electronics GmbH, 65824 Schwalbach,
ManagingDirector/Geschäftsführer: Sunny Lee,
Commercial Register/GerichtsstandKönigstein, HRB 4657,
WEEE Reg. No.: DE 57734404, USt.-ID: DE811710402
R
 
so, aber was machst du mit dieser aussage?

beworben wird ja nur audio-streaming mit dem headset...Oo
 
jpde schrieb:
Der Datentransfer über Bluetooth ist in dem Betriebssystem Android 1.5 nicht implementiert. Somit ist diese Funktion nicht vorhanden. Dieses betrifft sämtliche Android Mobiltelefone mit der Version 1.5. Zum jetzigen Zeitpunktkönnen wir Ihnen noch nicht mitteilen, ob und wann eine Aktualisierung vorliegen wird, bei der dieser Datentransfer programmiert wurde.

Mit anderen Worten: Eine Nachbesserung ist derzeit nicht möglich => sofortiger Vertragsrücktritt ist möglich.

[Edit:] Das gilt natürlich nur für diejenigen, die bei o2 gekauft haben, als dort der Datentransfer beworben wurde.


Grüße, Felix
 
Zuletzt bearbeitet:
sanni schrieb:
so, aber was machst du mit dieser aussage?

beworben wird ja nur audio-streaming mit dem headset...Oo

In der Anleitung wird Datentransfer eindeutig erwähnt (Seite 70ff) und laut Samsung ist dieser nicht möglich.
 
ja, ich kenne auch die anleitung und seite 70ff ist mein bester freund :D
 
jpde schrieb:
Hier übrigens auch dank fexpop ein paar Screenshots von der irreführenden o2-Werbung:
[OFFURL]https://www.android-hilfe.de/tarife-provider-fuer-samsung-galaxy/5645-o2-modem-bluetoothfunktionen-aus-produktbeschreibung-entfernt.html#post55384[/OFFURL]

aber es wurde ja im anfangspost verdeutlicht, dass das nur bis zu einem gewissen kaufdatum zieht, da der punkt aus der o2-werbung entfernt wurde.

was jedoch IMMER geht, ist der ansatz über das manual, denn da steht bluetooth datentransfer schon seit beginn drin...
 
sanni schrieb:
aber es wurde ja im anfangspost verdeutlicht, dass das nur bis zu einem gewissen kaufdatum zieht, da der punkt aus der o2-werbung entfernt wurde.

Was mir gerade auffällt ist das im Anfangspost aber nen falsches Enddatum genannt wird. Denn ich habe noch Screenshots vom 9.11.2009 auf dem vom Datentransfer zu lesen ist.

Wobei falsches Enddatum auch falsch ist, O2 hatte es wohl kurz rausgenommen und dann wieder zurückgeändert.
 
Joa, ich hatte es vorher gekauft aber bisher nicht an die Screenshots gedacht, deshalb hab ich sie hier nochmal erwähnt.

Ich überlege gerade, mal bei der o2 Hotline anzurufen. Eigentlich ist das ja sinnlos, aber irgendwie.. hm. Mal schauen. Erstmal produktiveres erledigen ;)
 
sanni schrieb:
was jedoch IMMER geht, ist der ansatz über das manual, denn da steht bluetooth datentransfer schon seit beginn drin...

Nein, Eigenschaften, die nur in der Bedienungsanleitung beschrieben werden, gelten meines Wissens nicht als vereinbart. Die Bedienungsanleitung ist ja auch nicht Teil der Werbung!

Grüße, Felix
 
fexpop schrieb:
Nein, Eigenschaften, die nur in der Bedienungsanleitung beschrieben werden, gelten meines Wissens nicht als vereinbart. Die Bedienungsanleitung ist ja auch nicht Teil der Werbung!

Grüße, Felix

das wird ja immer undurchsichtiger hier...:eek:

also der inhalt des manuals, das auf der werbeseite als verlinkung steht, zählt nicht als referenz?
kommt mir ziemlich seltsam vor, da man als potenzieller käufer ja sämtliche informationsquellen vor dem kauf zu rate zieht...

sprich: o2, samsung und manual...
 
sanni schrieb:
also der inhalt des manuals, das auf der werbeseite als verlinkung steht, zählt nicht als referenz?

Doch das könnte so eigentlich zählen, er meinte wohl eher das Manual in der Verpackung ;)
 

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