Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

  • 2.568 Antworten
  • Letztes Antwortdatum

Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

  • Ja

    Stimmen: 220 77,5%
  • Nein

    Stimmen: 37 13,0%
  • Nein, erst muss das Handy zur Reparatur.

    Stimmen: 27 9,5%

  • Umfrageteilnehmer
    284
jpde schrieb:
Das mit der "Unmöglichkeit der Nacherfüllung" dürfte ziemlich schwierig sein, oder? Ich mein, es scheint ja möglich zu sein, dem Galaxy Bluetooth zu verpassen etc, nur müsste man dazu eben mal Android 2.1 annen Start bringen oder sonst irgendein Wunderwerk vollbringen. Aber theoretisch _möglich_ ist es ja schon.
Unmöglichkeit bedeutet jedoch auch wenn es subjektiv nicht möglich ist. Bzw wenn die kosten in keinem Verhältnis stehen.
 
sanni schrieb:
du meinst, ich soll mir von dem mitarbeiter schriftlich geben lassen, dass bluetooth funktioniert?
ich hab ja schon emails, in der mir gesagt wird, ich soll ne app ausm market ziehen und egal, wie oft ich sage, dass es auch mit der app nicht funktionieren wird, das zieht nicht...


wie wo was? der Suppporter sagen einem man solle ein App herunterladen? Wo hat man denn mal was unterschrieben das man selbst für Nachbesserung zu sorgen hat... eigentlich muss der Kunde nicht mal eine neue Firmeware installieren...

Einfach fordern das der nette Herr vom Support den Teil im Kaufvertrag vorliest wo drin steht, dass man selbstständig etwas durchführen muss, damit das Gerät funktioniert.
 
Hallo es tut mir leid ,dass ich mir jetzt nicht alle 33 Seiten durchlesen möchte aber habe hier mal eine Frage.Habe mir das Handy bei ebay bestellt , mit garantie unsw. und möchte nun gerne wissen ob ich das handy zurückgeben kann bei O2 .Es war übrigens ein Privatkauf!
 
da kann ich jetzt keine eindeutige aussage treffen...

die rechnung läuft ja nicht auf deinen namen oder?

btw: was hat ebay mit o2 zu tun?
 
Zuletzt bearbeitet:
Handykäufer;191955 schrieb:
Hallo es tut mir leid ,dass ich mir jetzt nicht alle 33 Seiten durchlesen möchte aber habe hier mal eine Frage.Habe mir das Handy bei ebay bestellt , mit garantie unsw. und möchte nun gerne wissen ob ich das handy zurückgeben kann bei O2 .Es war übrigens ein Privatkauf!


Für dich wäre jetzt wichtig zu wissen ob der Verkäufer bei Ebay das im Text drin stehen hatte. Wenn er z.b. auf O2 verwiesen hat und die hatten es zu der Zeit drinnen stehen, dann musst du dich an ihn wenden.

Ich bezweifel das O2 das mitmachen würde, nen versuch wäre es wert. Hast du die Originalrechnung?
 
ja und o2 ist auch der händler , der verkäufer kann kaum ein wort deutsch^^
 
ein grund warum ich nix bei ebay kaufe
 
Also, ich hab mich ja gestern ein wenig mit einer Juristin unterhalten und mich ein bisschen aufklären lassen (Das folgende stellt KEINE Rechtsberatung dar, wenn ihr die haben wollt fragt bitte einen Anwalt!):
Werbung (egal ob Flyer, Onlineshop o.ä.) stelle nur eine "invitatio ad offerendum" dar und die beworbenen Eigenschaften seien nicht Teil bzw. Grundlage des Kaufvertrages! Beschweren könne sich in diesem Fall lediglich ein Wettbewerber von Samsung wegen unlauterem Wettbewerb.
Der einzige Punkt, bei dem wir als Kunden ansetzen könnten wäre, wenn am Produkt selber (z.B. Verpackung oder Handbuch) oder im Vertrag eine Eigenschaft zugesichert würde, die nicht vorhanden sei.

Auf der OVP steht irgendetwas von wegen "16M Display", die Formulierung ist also nicht sehr deutlich, aber das könnte der einzige Hebel für uns sein. Ansonsten sind wir so wie es aussieht leider tatsächlich auf die Kulanz von o2 angewiesen :(
 
Hey das sind aber leider keine Guten Nachrichten. :(
 
Galaxyfan schrieb:
Also, ich hab mich ja gestern ein wenig mit einer Juristin unterhalten und mich ein bisschen aufklären lassen (Das folgende stellt KEINE Rechtsberatung dar, wenn ihr die haben wollt fragt bitte einen Anwalt!):
Werbung (egal ob Flyer, Onlineshop o.ä.) stelle nur eine "invitatio ad offerendum" dar und die beworbenen Eigenschaften seien nicht Teil bzw. Grundlage des Kaufvertrages! Beschweren könne sich in diesem Fall lediglich ein Wettbewerber von Samsung wegen unlauterem Wettbewerb.
Der einzige Punkt, bei dem wir als Kunden ansetzen könnten wäre, wenn am Produkt selber (z.B. Verpackung oder Handbuch) oder im Vertrag eine Eigenschaft zugesichert würde, die nicht vorhanden sei.

Auf der OVP steht irgendetwas von wegen "16M Display", die Formulierung ist also nicht sehr deutlich, aber das könnte der einzige Hebel für uns sein. Ansonsten sind wir so wie es aussieht leider tatsächlich auf die Kulanz von o2 angewiesen :(


also ich für meinen teil kann mir nicht vorstellen dass das so eindeutig ist, die werbung ist ausschlagebend für die entstehung des kaufvertrages ^^, je nachdem wie sich o2 anstellt muss ich mal bei meiner rechtsschutzversicherung anklopfen

Definition von einem Sachmangel laut: Sachmängel beim Kauf - Begriff - Internetangebot Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz


Wurde nach dem Vertrag keine bestimmte Verwendung vorausgesetzt, so ist die Sache mangelhaft, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und wenn sie eine Beschaffenheit aufweist, die nicht bei Sachen der gleichen Art üblich ist und vom Käufer deswegen erwartet werden kann. Hierzu gehören grundsätzlich auch Werbeaussagen des Verkäufers oder Herstellers der Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Galaxyfan schrieb:
Also, ich hab mich ja gestern ein wenig mit einer Juristin unterhalten und mich ein bisschen aufklären lassen (Das folgende stellt KEINE Rechtsberatung dar, wenn ihr die haben wollt fragt bitte einen Anwalt!):
Werbung (egal ob Flyer, Onlineshop o.ä.) stelle nur eine "invitatio ad offerendum" dar und die beworbenen Eigenschaften seien nicht Teil bzw. Grundlage des Kaufvertrages! Beschweren könne sich in diesem Fall lediglich ein Wettbewerber von Samsung wegen unlauterem Wettbewerb.
Der einzige Punkt, bei dem wir als Kunden ansetzen könnten wäre, wenn am Produkt selber (z.B. Verpackung oder Handbuch) oder im Vertrag eine Eigenschaft zugesichert würde, die nicht vorhanden sei.

Auf der OVP steht irgendetwas von wegen "16M Display", die Formulierung ist also nicht sehr deutlich, aber das könnte der einzige Hebel für uns sein. Ansonsten sind wir so wie es aussieht leider tatsächlich auf die Kulanz von o2 angewiesen :(

Hallo,

vielleicht wäre der Ansatz im Handbuch auf Seite 70 zu finden:
"Machen Sie sich mit den Fähigkeiten Ihres Geräts vertraut, sich zum Datenaustausch und zur Verwendung der Freisprechfunktion mit anderen Drahtlosgeräten zu verbinden."

GRTNX ... Ogger

-------------------------------
Was mich am Galaxy nervt? Kein 2.x!
 
Iltis schrieb:
Wurde nach dem Vertrag keine bestimmte Verwendung vorausgesetzt, so ist die Sache mangelhaft, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und wenn sie eine Beschaffenheit aufweist, die nicht bei Sachen der gleichen Art üblich ist und vom Käufer deswegen erwartet werden kann. Hierzu gehören grundsätzlich auch Werbeaussagen des Verkäufers oder Herstellers der Sache.

Ich hab gerade noch einmal in meinem Wirtschaftslehrebuch beim Thema Kaufvertragsrecht nachgeschlagen: Sachmängel liegen vor wenn "der Ware Eigenschaften fehlen, die der Käufer aufgrund von Werbeaussagen oder der Kennzeichung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, das die Kaufentscheidung dadurch nicht beeinflusst wurde".
Was stimmt jetzt also? :confused:
 
beides :p

deine definition sagt das selbe aus wie die von der anderen hp, aber werbung beeinflusst immer die kaufentscheidung also ^^
 
Also Ich sehe es so:
In der Gebrauchsanweisung steht auf Seite 24, dass man via Bluetooth Daten übermitteln kann. Die Werbung ist daher in dem Fall nicht wirklich relevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
ALso ich wollt nochmal nen allgemeinen Tipp in die Runde werfen. Wenn ich mich irre freu ich mich über Berichtigungen.

Tatsächliche Mängel des Galaxy:
- flackernder Bildschirm
- Entsperrtaste funktioniert nicht gut
- Akkuanzeige ist unzuverlässige
(springt halt schlagartig auf 50% und 5 min später auf 10%)
- Aufladeanzeige ist genauso, man kann nicht erkennen ob das Handy geladen ist oder nicht, bzw. wie weit der Fortschritt ist
- Telefon wird beim Telefonieren sehr sehr warm
(kommt halt drauf an wie weit man Wärme verträgt)
- Akku! Ein Tag bei minimaler Funktionalität und 2-4 Stunden bei Nutzung mehrere Handyfunktionen ist definitiv zu kurz, mit einen Handy sollte man schon mindestens ein Tag ohne Aufladen klar kommen
(immerhin will man mobil erreichbar sein, wer hat schon immer nen Generator bei sich...)
- Handy schaltet, bei zu geringer Akkuladung, zu spät ab
(man kann keine Notrufe mehr absenden, ist das erste Handy wo ich sowas erleben durfte)

I.d.R. reicht schon ein technischer Mangel aus um Nachbesserung zu beanspruchen. Jetz hat man immenoch die Wahl sein Problem überspitzt darzustellen.

Bsp.: Ich habe Angst das mein Handy explodiert bei der Temperaturentwicklung.

mfg ^.^
 
Zuletzt bearbeitet:
also bei der beschaffenheit ist das bgb doch EINDEUTIG:

§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB
Danach ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Nach dem somit vorrangig geltenden subjektiven Fehlerbegriff liegt ein Sachmangel vor, wenn die Ist-Beschaffenheit des Kaufgegenstands für den Käufer nachteilig von einer vertraglich vereinbarten Sollbeschaffenheit abweicht.

§ 434 Abs. 1 S. 3 BGB
Zur Beschaffenheit der Kaufsache nach § 434 I 2 Nr. 2 gehören allerdings auch diejenigen Eigenschaften, die der Käufer nach den Äußerungen des Herstellers in seiner Werbung erwarten kann, § 434 Abs. 1 S. 3 BGB.

werbung, egal, ob von o2 oder von samsung, fällt in den bereich...

man kann also erwarten, dass das handy die beworbenen eigenschaften besitzt. ist das nicht der fall, so liegt ein sachmangel vor, der den käufer dazu berechtigt, vom kaufvertrag zurückzutreten...
 
so, feine sache, gerade emails gecheckt. folgende antwort bekam ich von o2, als ich nach der applikation gefragt habe, die bluetooth ermöglicht:

Guten Tag Frau XY,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir leider keinen Support für Software-Produkte fremder Hersteller anbieten können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Samsung Tel.: 01805 -7267864
Öffnungszeiten Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr, Sa. 09:00 - 17:00 Uhr
Kosten
Festnetz der DTAG: 0,14 EUR/min
o2 DSL: 0,14 EUR/min
o2 Postpaid: 0,69 EUR/min
o2 Prepaid: 0,79 EUR/min.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.

Einen angenehmen Sonntag wünschen wir Ihnen.

Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Freundliche Grüße

Ihr o2 Team

das ist doch wirklich mehr als LÄCHERLICH!!!^^
 
An deiner Stelle würde ich jetzt auch einfach zu einem Samsung Support Partner gehen und das Handy einschicken lassen, kurze Mail an O2 schicken das du die über den Schritt informierst.
 
Iltis schrieb:
beides :p

deine definition sagt das selbe aus wie die von der anderen hp, aber werbung beeinflusst immer die kaufentscheidung also ^^

Ich hab mich auch missverständlich ausgedrückt, die Frage was jetzt stimmt bezog sich auf die Auskunft meiner Freundin. Was die anderen Mängel (Bildschirmflackern, Akkulaufzeit etc.) angeht ist die Sache ja auch eigentlich klar, da bezieht man sich ja nicht auf die Werbung mit nicht vorhandenen Features sondern auf offenkundige technische Mängel des Handys. Von daher bin ich jetzt auch wieder viel optimistischer als heute Morgen (Zumal mein Kater auch langsam nachlässt ;))
 
Zonnex schrieb:
An deiner Stelle würde ich jetzt auch einfach zu einem Samsung Support Partner gehen und das Handy einschicken lassen, kurze Mail an O2 schicken das du die über den Schritt informierst.

mein handy ist gerade bei avarto... :p

naja, wir werden mal sehen, wie sie reagieren, wenn ich noch zig emails schreibe. solange mein telefon in der reparatur ist, schreibe ich email über email und frage immer wieder nach.
morgen wird es dann ne email geben, dass auch samsung an diesem problem nichts ändern kann, o2 aber als mein händler für mich zuständig ist, blabla...
 

Ähnliche Themen

2
Antworten
2
Aufrufe
2.534
27825
2
O
Antworten
9
Aufrufe
14.496
kazwo
K
K
Antworten
1
Aufrufe
1.610
Bodo
Bodo
Zurück
Oben Unten