Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

  • 2.568 Antworten
  • Letztes Antwortdatum

Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

  • Ja

    Stimmen: 220 77,5%
  • Nein

    Stimmen: 37 13,0%
  • Nein, erst muss das Handy zur Reparatur.

    Stimmen: 27 9,5%

  • Umfrageteilnehmer
    284
wow vom oktober

glückwunsch aber ich muss sagen mein neues geht top ohne mucken aber das forum hier fehlt schon und die fehlersuche und und:)
 
Sie nehmen es zurück. O man, Dodge, hätte ich keine Freundin ich würde dir einen Antrag machen. Und hätte meine Freundin nicht mich, würde sie dir auch einen Antrag machen :D
Das ist der Hammer :D
Defy wir koooommen :p
 
  • Danke
Reaktionen: Dodge
Ich kann nur positives berichten. Gekauft am 20.10.2009 und heute zurück gegeben. Wenn man die Verkäufer freundlich animiert bei der händlerhotline anzurufen klappt das. Ganze acht Minuten hat der Vorgang gedauert und ich bin ohne Vorankündigung hin gegangen.
 
Bei meiner Freundin und mir hat es alleine 20 Minuten gedauert bis jemand an der Händler-Hotline dran ging :D
Aber war ein nettes Pläuschchen mit dem Mitarbeitern im Shop :)
 
obiwan schrieb:
Ich kann nur positives berichten. Gekauft am 20.10.2009 und heute zurück gegeben. Wenn man die Verkäufer freundlich animiert bei der händlerhotline anzurufen klappt das. Ganze acht Minuten hat der Vorgang gedauert und ich bin ohne Vorankündigung hin gegangen.


Nach 1,5 Jahren ist dir eingefallen, dass dir das Handy nicht mehr gefällt?
Sorry, ich finde diese Regelung mehr als lächerlich.
 
hierich1 schrieb:
Nach 1,5 Jahren ist dir eingefallen, dass dir das Handy nicht mehr gefällt?
Sorry, ich finde diese Regelung mehr als lächerlich.

1,25 jahren.
Warum eigentlich lächerlich? Ob es mir nun früher oder später einfällt ändert doch nichts. Wäre es den moralisch vertretbar gewesen wenn ich es vor einem jahr zurück gegeben hätte weil mir der bluetooth datentransfer fehlt? Ich hab auch nicht gegen das Gesetz verstoßen! Es gibt diese Regelung nunmal und ich hatte jetzt die möglichkeit sie zu nutzen.
Ich hab früher selbst im einzelhandel(foto) gearbeitet und einiges erlebt/gesehen/getan und jetzt kein problem damit meine möglichkeiten als kunde zu nutzen.

Mal davon abgesehen war ich die ganze zeit ein wenig unzufrieden mit dem galaxy, hab mich aber stets bemüht und auch eingbracht wenns darum ging probleme zu lösen. Auch hab ich den galaxy updater gekauft und zusätzlich dem drakaz für seine sehr gute arbeit geld gegeben.

Haltet mich eben für bekloppt, stört mich nicht im geringsten.
 
Für mich bleibt die Regelung nen Witz. Nach fast 1,5 Jahren fällt einem ein, oh mir ist das Produkt nicht recht, ich tauschs mal um, ob das nun legal ist oder nicht, meine Meinung.
 
hierich1 schrieb:
Für mich bleibt die Regelung nen Witz. Nach fast 1,5 Jahren fällt einem ein, oh mir ist das Produkt nicht recht, ich tauschs mal um, ob das nun legal ist oder nicht, meine Meinung.

Ist doch OK, wenn es deine Meinung ist. Ich bin halt anderer.
 
O² bietet es an, wir nutzen es. Hätte ich vor 6 Monaten gewusst das die Regelung noch gilt, hätte ich es da schon zurückgebracht. (Siehe auch meine Überraschung hier im Forum das die Regel noch gilt.)
Du kannst uns gerne sagen das das moralisch verwerflich ist. Wenn O² keine Frist setzt nach dem Motto "Nur Geräte gekauft vor Datum xy", wie es am Anfang hieß, dann ist das definitiv nicht mein Problem. Das Teil war das Geld nie wert.
 
Ich finde die REGELUNG nen Witz, nicht die Tatsache, das ihr die in Anspruch nehmt.
 
Die Sachmängelhaftung ist also für dich ein Witz, oder wie soll ich das nun verstehen?
 
Ne, sicher nicht, aber der Zeitraum, wo man sowas reklamieren kann, sollte zeitlich begrenzt sein.
Denn wenn ich den Sachmangel habe, dann kann es nicht sein, das mir das erst nach mehr als einem Jahr auffällt.

Stellen wir uns mal vor, ich kaufe ein Auto, das mit ESP beworben wurde, nach 2 Jahren stelle ich fest, oh es hat keins, ich gehe hin tausche es um und bekomme nen Neuwagen....
Das wäre echt toll....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hehe, da hast du natürlich recht :p
 
hierich1 schrieb:
Stellen wir uns mal vor, ich kaufe ein Auto, das mit ESP beworben wurde, nach 2 Jahren stelle ich fest, oh es hat keins, ich gehe hin tausche es um und bekomme nen Neuwagen....
Das wäre echt toll....
Und genau so ist es. Das ist nicht nur toll, sondern dein gutes Recht, wenn eine beworbene oder zugesicherte Eigenschaft Mängel aufweist (oder fehlt) - und deinen Kaufpreis würdest du zurückbekommen vorausgesetzt, es lässt sich nicht nachrüsten oder die Behebung schlägt mehrfach fehl, wodurch du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst (wo ich mir allerdings unsicher bin, ist, ob der Händler einen Betrag in Form einer Nutzungspauschale behalten darf - dazu finde ich nichts eindeutiges :unsure: )

Und es ist doch zeitlich begrenzt, eben im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.

Aber genug davon, eine Grundsatzdiskussion zu dem Thema brauchen wir nicht ;)


EDIT: Bei dem Streitwert eines Neuwagen, werden aber wohl viele Händler das vor Gericht klären lassen, was vielleicht auch viele Verbraucher dann wieder abschreckt.
 
ein paar jahre rechtslehre sind doch immer wieder praktisch. :D

das ganze hier nennt sich sachmangel bzw. sachmängelhaftung.
die sache mit dem galaxy ist von o2 reine kulanz. denn nicht nur der hersteller, sondern auch der erwerber hat plichten.
einfach gesagt, der hersteller muss dafür sorgen, das die sache den dafür vorgesehen zweck durchschnittlich erfüllt.
besteht ein mangel, muss nachgebessert werden. ist das nicht möglich, wird der geschädigte, in dem fall der käufer, zu entschädigen. die klassische wandlung gibt es seit 2002 nicht mehr.

der erwerber hat die pflicht, die sache nach dem tausch, in diesem fall der kauf, zu prüfen und eventuelle mängel dem hersteller mitzuteilen.

dafür gibt es genau geregelte zeitrahmen. für elektronik andere wie für kraftfahrzeuge und wieder andere für dienstleistungen, usw.

alles nachzulesen im BGB.

also alles in allem sehr kulant von o2. denn ein angemessener zeitraum ist ein jahr und mehr nicht. zumal man auch ein nutzungsabschlag seitens des käufers zu zahlen wäre.



so, und wers noch genauer wissen will, muss ins bgb schauen. dazu hab ich jetzt keine lust.
 
Hallo,

ich habe aus aktuellem Anlass mal hier im Forum quer gelesen. Ohne die ganze Diskussion zu kennen setze ich mal folgenden Link ab, der eindeutig das Thema Nutzungsentschädigung regelt.

Pressemitteilung Nr.*217/08 vom*26.11.2008

Vielleicht kann der Ein oder Andere was damit anfangen.

Grüße,
Philophax
 
Danke für die Info.

Mir wurde eine Ersatzlieferung gar nicht in Aussicht gestellt, sonder vielmehr der Versuch unternommen, den Rückerstattungsbetrag via Nutzungsentschädigung zu drücken. Dieses ist mit der Info aus dem Link nun zumindestens geklärt.

Bei der Schlagwortsuche bin ich hier gelandet, daher dachte ich die Info wäre ev. von Bedeutung.

Falls nein....DELETE :unsure:
 
Hallo!:drool:

Ich habe folgendes Problem:
Habe vor fast einem Jahr ein HTC Desire bei ebay ersteigert. Es war eine Rechnung von O2 dabei, auf der steht, dass der Verkäufer monatlich 20€ "Miete" für das Gerät zahlt.

Jetzt habe ich aber einen defekt und möchte natürlich nicht, dass er das Geld zurück bekommt und ich mit leeren Händen da stehe.:sad:

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Herzlichen Dank!

:drool:
 
Da musste aufpassen.
Mein dad hat das mit dem Galaxy durch. hast ja Kaufvertrag, also ist es DEINS. somit bekommst auch DU das Geld.....

Anrufen, Fall schildern und nach der hinterlegten Bankverbindung fragen. Welche natürlich zu deiner geändert wird für die Rückzahlung.

Von da an, alle 2 tage anrufen und nach der hinterlegten Bankverbindung fragen, sie haben ohne Witz 4 mal oderso wieder die alte eingetragen.....

Penner ;)
Am ende hats geklapt, dank der Hartnäckigkeit. (das ganze zog sich so 2 MOnate)
 
dann würde ich aber doch nur Geld für das Erste Jahr, also ca. 12 Monate bekommen, oder? Das wäre scheiße.... 400€ bezahlt und 240€ zurück bekommen!
Oder können die das monatlichauch umbuchen für die restliche Zeit? :) Das wäre natürlich super geil ;-)
 

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