Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

  • 2.568 Antworten
  • Letztes Antwortdatum

Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

  • Ja

    Stimmen: 220 77,5%
  • Nein

    Stimmen: 37 13,0%
  • Nein, erst muss das Handy zur Reparatur.

    Stimmen: 27 9,5%

  • Umfrageteilnehmer
    284
So habe denen jetzt mal geantwortet und mich auf das Urteil des EuGH vom 17. April 2008 gestützt. Damit sollte der Fall dann eigentlich geklärt sein. Danke für die Hilfe.

Grüße,

Charon
 
hi, ich will hier net spammen... hab nur wenige seiten gelesen... aber es geht hier doch "nur" um das galaxy 7500? und nicht um das galaxy s oder?
 
Kudi schrieb:
hi, ich will hier net spammen... hab nur wenige seiten gelesen...
Das erste Posting hätte gereicht. Ja, es geht nur um das I7500.
 
So,es ist vollbracht.Wandlung hat funktioniert: in den Shop rein,Verkäufer völlig ahnungslos,Händlerhotline bestätigt Richtigkeit,2 Tage warten,2 Unterschriften,30 Euro,tada... ein nagelneues Desire ist mein.
 
Zuletzt bearbeitet:
So nun ist es bei mir nach wochenlanger Prozedur auch endlich durch. Hab mein volles Geld zurückerstattet bekommen. Endlich weg vom Galaxy, das neue wird wohl das Desire HD werden, wenn HTC es auf der IFA vorstellt.

Grüße,
Charon
 
Charon schrieb:
… wenn HTC es auf der IFA vorstellt.
Du meinst, nachdem HTC es auf der IFA vorgestellt hat :)

Das „ob“ stellt sich ja mittlerweile nicht mehr *g*
 
So, hab mein altes Galaxy auch wieder in den Shop zurückgegeben. In den nächsten Tagen sollte der Vorgang durch sein.

Der Shop wusste natürlich auch von nix, der hat mein Schreiben einfach zu o2 gefaxt. Ne Woche später kam der Bestätigungsanruf. Hab mit der Telefontante gesprochen, es werden ALLE Galaxys (I7500) zurückgenommen. Ein Bekannter hat seins im Februar diesen Jahres gekauft, Umtausch gegen anderes Gerät hat auch geklappt.

Hab mich auch, wie so viele, für das Desire entschieden und muss zum Glück nix drauf zahlen. Es war damals schon teuer genug... Nie wieder ein Handy von Samsung (sonst bin ich mit Samsung eigentlich zufrieden: Laptop, Monitor, Laserdrucker)! Das neue Galaxy I9000 mag ja vom Funktionsumfang und von der Hardware spitze sein, aber spätestens wenn es in ein paar Monaten schon wieder keine Updates gibt, beißen sich die Leute in den Hintern. Ich hab draus gelernt.

Grüße und danke für die vielen Infos hier im Forum!
 
Zuletzt bearbeitet:
So, auch ich habe meines jetzt zurückgegeben im O2 Shop am Orleansplatz in München. Die Dame war wie zu erwarten natürlich auch ahnungslos, hat dann aber in meinem Beisein bei der Hotline angerufen und dann mein Gerät in Empfang genommen. Sie hat eine RMA in Auftrag gegeben die dann auch schön drei volle Wochen gedauert hat. Egal, Ende gut, alles gut.

Jetzt bin ich sehr, sehr glücklich mit meinem neuen Nexus One. Das ist echt ein Unterschied wie Tag und Nacht zum Galaxy. :D
 
Man glaubt es kaum, aber nach langen hin und her hat der Shop auch mein Galaxy zurück genommen und eingeschickt. :cursing:

Allerdings ist das erst passiert, nach dem ich mich schriftlich bei o2 über den Vorgang beschwert habe. Telefonisch lief da gar nichts.

1. Versuch: Der Shop sagte: Nur mit allem Zubehör können wir das einschicken.

2. Versuch: Der Shop sagte: Das können wir gar nicht einschicken. Die Hotline wurde vom Shop-Mitarbeiter überredet, das es wohl wirklich nicht vom Shop zurück genommen werden kann.

3. Versuch: Obwohl mir die Hotline Dame gesagt hat, ich könnte das Handy an Avarto einschicken, kam das Galaxy von Avarto zurück, mit dem freundlichen Hinweis, dass das Galaxy im Handel erworben wurde.

4. Versuch: Ich fragte dann eine weitere Hotline Dame, was ich denn nun machen soll. Antwort: "Ihr Shop nimmt das Gerät zurück". Ich habe ihr dann gesagt, dass weder Shop noch Avarto das Handy zurück nimmt. Die Dame konnte mir dann nicht weiterhelfen, woraufhin ich dann mich bei o2 über die Vorgehensweise sowie die Hotline Dame beschwert habe.

5. Versuch: Der Shop sagte: "Kommen sie vorbei, wir schicken das Gerät ein und Sie erhalten dann ein neues Telefon." Im Shop wurde mir dann was von der Beschwerde erzählt und der Kollege wäre verständnislos, warum sein Kollege das Handy nicht zurück genommen hat.

Nun ist es auf dem Weg ins Nirgendwo und ich warte auf die Bestätigung, dass ich das neue Gerät abholen kann.
 
Hat jemand es bisher geschafft ein o2 Handy was nicht auf sein Namen gekauft wurde zu zurück gegeben ? Also geld wieder bekommen ?

Habe die Original Rechnung von o2 und alle Zubehör vom 12.02.2010 aber es läuft nicht auf mein Namen, und ich jetzt öfter geslesn hab das leute die 1Jahr das handy hatten auch zurück genommen wurd und der betrag ausgezahlt wurd. dh die frage.
 
KiLLiNGFREZZi schrieb:
Hat jemand es bisher geschafft ein o2 Handy was nicht auf sein Namen gekauft wurde zu zurück gegeben ? Also geld wieder bekommen ?

Habe die Original Rechnung von o2 und alle Zubehör vom 12.02.2010 aber es läuft nicht auf mein Namen, und ich jetzt öfter geslesn hab das leute die 1Jahr das handy hatten auch zurück genommen wurd und der betrag ausgezahlt wurd. dh die frage.

Jo, hab meins Anfang der Woche in die Rückabwicklung gegeben und werde mein neues Gerät die nächsten Tage in Empfang nehmen.
Ich hatte es auch jemandem abgekauft, der das Galaxy in nem Laufzeitvertrag erworben hatte.
Der Verkäufer meinte, dass rein rechtlich dann auch dem originalem Käufer das Geld zu steht. Also entweder brauchst du nen Beleg, dass der ursprüngliche Käufer auf das Geld verzichtet. Vielleicht tuts auch ein Kaufvertrag.
Alternativ (wenn du den Käufer kennst) kannst du ihn auch mit in den O2-Shop zerren.
Ich mach letztere Variante.

Grüße
 
Wen ich ein gerät mit orginal kaufbeleg kauf gehört mir das gerät! Sonst könnte ich auch keine Garantie beantragen was aber ohen probleme möglich ist.

Es ist ja keine Kopie der rechnung sonder die originale.
 
Der Meinung bin ich auch.
Der Verkäufer aber meinte, dass der Vertrag an den damaligen Käufer gebunden ist und er das Recht auf die Kohle hat.
Es gab da wohl schonmal Ärger, sagte er.
 
Natürlich, nur der Originalkäufer hat die Rechte aus dem Vertrag, die sind nicht übertragbar im Allgemeinen, wenn dann nur mit einem weiteren Vertrag, aber nur wenn der Originalvertrag das zulässt. Ist sogar bei der gesetzlichen Gewährleistung so, Der Händler muss nur gegenüber dem Erstkäufer Gewähr leisten.

Viele machen es trotzdem, aber das ist Kulanz und nicht gesetzlich festgelegt.

Fazit: Man kann es versuchen, aber "im Recht" ist man nicht.

- Oliver
 
Hallo Leute,

habe auch das Galaxy von O2 und will es umtauschen, am besten gegen HTC Desire. Mein Gerät wurde online mit Vertrag gekauft. Klar ist, dass ich es einschicken muss, aber das Problem ist, dass der Vertrag nicht auf mich, sondern auf den Typen läuft, der mir das Handy bei Ebay verkauft hat. Bei der Hotline haben die erzählt, dass das Geld an den Vertragspartner rückerstattet wird uswm ausserdem kann der vom Vertrag, zumindest soweit dieser dazu dient das Handy zu finanzieren zurücktreten.

Ich will aber natürlich nicht, dass er das Geld zurückbekommt, sondern dass die ein neues Handy an mich schicken.

Rechtlich gesehen ist dies kein Problem die Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, da hab ich mich auch gut beraten lassen. Im Übrigen gibt es hier einen guten Thread:

Jura ad acta - Abtretung der Gewährleistung oder Garantie möglich bei Weiterverkauf? - Die Hardware-Community für PC-Spieler - PC GAMES HARDWARE EXTREME

Wie sieht es aber praktisch aus? Kann ich schon bei der Reklamation sagen, ich will das Desire, bitte schickt das an meine Adresse oder muss ich erstmal einschicken und warten, bis die mir ein Handy anbieten...

Kann einer reinposten, wie genau der Umtausch bei Einschicken über arvato läuft?

Danke :)
 
Smeagle schrieb:
Natürlich, nur der Originalkäufer hat die Rechte aus dem Vertrag, die sind nicht übertragbar im Allgemeinen, wenn dann nur mit einem weiteren Vertrag, aber nur wenn der Originalvertrag das zulässt. Ist sogar bei der gesetzlichen Gewährleistung so, Der Händler muss nur gegenüber dem Erstkäufer Gewähr leisten.

Viele machen es trotzdem, aber das ist Kulanz und nicht gesetzlich festgelegt.

Fazit: Man kann es versuchen, aber "im Recht" ist man nicht.

- Oliver


Hmm also grundsätzlich ist das so, dass nur der Vertragspartner, dh der ursprüngliche Käufer Gewährleistungsrechte geltend machen kann, ausser die werden an den Zweitkäufer abgetreten, im Zweifel geschiet dies konkludent, dh durch schlüssiges Verhalten, indem der Erstkäufer die Original-Rechnung mit dem Gerät mitgibt.
 
Smeagle schrieb:
Der Händler muss nur gegenüber dem Erstkäufer Gewähr leisten.
Derjenige, der etwas kauft, erwirbt automatisch einen Gewährleistungsanspruch (zwei Jahre ab Kaufdatum) gegenüber demjenigen, der etwas verkauft. Dies gilt auch bei Privatkauf, sofern im Kaufvertrag eine Gewährleistung nicht teilweise oder vollständig ausgeschlossen ist. Bei einem Defekt meldet man sich deshalb beim Verkäufer (egal, welcher Rechtsform dieser angehört).

Das schöne ist aber: Mit der Garantie (sofern Garantieschein vorhanden) oder der Gewährleistungspflicht des Herstellers (Mängelhaftung) hat das allerdings nichts zu tun, hier reicht ein gültiger Eigentumsnachweis aus. (Bzw. ein Garantieschein, sofern eine Garantie in Anspruch genommen werden soll und es nicht unter Mängelhaftung fällt.)
 
Dirk schrieb:
Derjenige, der etwas kauft, erwirbt automatisch einen Gewährleistungsanspruch (zwei Jahre ab Kaufdatum) gegenüber demjenigen, der etwas verkauft. Dies gilt auch bei Privatkauf, sofern im Kaufvertrag eine Gewährleistung nicht teilweise oder vollständig ausgeschlossen ist. Bei einem Defekt meldet man sich deshalb beim Verkäufer (egal, welcher Rechtsform dieser angehört).

Das schöne ist aber: Mit der Garantie (sofern Garantieschein vorhanden) oder der Gewährleistungspflicht des Herstellers (Mängelhaftung) hat das allerdings nichts zu tun, hier reicht ein gültiger Eigentumsnachweis aus. (Bzw. ein Garantieschein, sofern eine Garantie in Anspruch genommen werden soll und es nicht unter Mängelhaftung fällt.)

soweit ich das verstehe, geht es hier aber um Gewährleistung aus dem Kaufvertrag, denn das Galaxy ist - rechtlich gesehen - mangelhaft, weil bestimmte Eigenschften (BT, Farben usw, s.o. erster Post), die von O2 (Verkäufer) verprochen wurden, fehlen (und können auch nicht nachgeliefert/nachgebessert) werden, deshalb geht es hier auch richtigerweise darum, eben diese - erstmal nur demjenigen, der bei O2 gekauft hat - zustehenden Rechte geltdend zu machen, dies ist nur dann möglich, wenn der Zweitkäufer die Rechte vom Erstkäufer abgetreten bekommen hat.. aber wie oben von mir geschrieben ist in der Regel dann von Abtretung auszugehen, wenn die Originalrechnung mitgegeben wurde (wozu gibt man die sonst mit, wenn nicht dazu eben die dem Erstkäufer zustehenden Rechte geltend zu machen)
 
Sorry, nein. Es ist ein Vetrag zwischen (Erst-)Verkäufer und (Erst-)Käufer. Man kann nicht einseitig, also nur auf Käuferseite, die Rechte abtreten, das würde nur mit Einwilligung des (Erst-)Verkäufers gehen. Wie gesagt, praktisch klappt es meistens aus Kulanzgründen, aber es gibt keinen Rechtsanspruch.

Bei der Garantie ist es ganz anders, da kann der Hersteller machen was er will, die Garantie ist eine freiwillige Leistung. Nur die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

- Oliver
 
Smeagle schrieb:
… die Garantie ist eine freiwillige Leistung. Nur die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.
Du glaubst gar nicht, wie viele Leute Garantie und Gewährleistung synonym verwenden! :(
 

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