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schmiddi86
Fortgeschrittenes Mitglied
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fexpop schrieb:Was genau verstehst du unter einem "normalen O2-Kunden"?
Für Online-Käufer bei o2:
Der Weg über die Reparaturversuche ist natürlich immer gangbar, aber auch nicht unbedingt mit gefühlter Sicherheit versehen: Die Reparaturberichte werden von o2 nicht als durchgeführte Reparaturen aufgefasst, das war bei mir auch schon so.
Am Ende läuft es also ohnehin darauf hinaus, dass man vom Vertrag zurücktritt und das Gerät wegschickt, ohne dass dir o2 nach internen Ablaufvorgaben den Erfolg deiner Rückgabe zusichert. Dann kannst du dir die Reparaturversuche (max. 2!) auch gleich sparen, und das Gerät sofort mit einem Vertragsrücktrittsschreiben zurückschicken
Für Käufer im Shop:
Schaut Euch die Rechnung an und ermittelt Euren Vertragspartner bzgl. des Kaufvertrages. Dem teilt ihr mit, dass ihr auf Grund der Unmöglichkeit einer Nacherfüllung vom Kaufvertrag zurücktretet. Sollte sich ein Shopbetreiber darauf nicht einlassen, also dem Vertragsrücktritt widersprechen oder seinen aus dem Rücktritt entstehenden Pflichten nicht nachkommen, dann solltet ihr besser direkt einen Anwalt einschalten: Das erspart viele eigene Mühen, die Erfolgsaussichten sind außerordentlich gut (ich denke: 100%). Das kostet Euch also voraussichtlich nichts, sondern nur den Händler!
Grüße, Felix
Also es steht auf meiner Shop Rechnung folgendes:
Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der Telefonica o2 Germany GmbH & Co OHG.
--> Aloso steht o2 selber im Zugzwang, richtig?