Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

  • 2.568 Antworten
  • Letztes Antwortdatum

Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

  • Ja

    Stimmen: 220 77,5%
  • Nein

    Stimmen: 37 13,0%
  • Nein, erst muss das Handy zur Reparatur.

    Stimmen: 27 9,5%

  • Umfrageteilnehmer
    284
akku laufzeiten von 3-5 tagen sind nur möglich ohne internet!
 
Logo, wenn man jeden tag 10 Stunden surft, geht das wohl auch kaum.
 
hierich1 schrieb:
Logo, wenn man jeden tag 10 Stunden surft, geht das wohl auch kaum.

deswegen finde ich so aussagen auch blöd mein akku hält 24h opder 30h jeder nutzt es anderst oder hat andere apps drauf
 
Mal ehrlich, ich hab nebenbei auch nen netbook---Wer nutzt dann wirklich täglich 10 Stunden mitm Galaxy das Internet, auf nem winzigen Display?
Klar, wenn noch BT und W-Lan läuft, ist der AKku schnell am Ende, aber da wirste beim anderen Handy auch keine Monsterlaufzeiten bekommen.

Klar ist der Akku nicht der beste, aber ich behaupte mal, für 90% aller User völlig ausreichend.

Läuft aber wohl beim HTC, was ja hier so mächtig als Alternative angepreisen wird, aber keinen Deut länger:
https://www.android-hilfe.de/forum/htc-magic.15/akku-laufzeit-stromspartipps-htc-magic.1958.html
 
Zuletzt bearbeitet:
hierich1 schrieb:
Klar ist der Akku nicht der beste, aber ich behaupte mal, für 90% aller User völlig ausreichend.
Ja, sehe ich genau so.

Wenn ich mal überlege: Das Galaxy (oder hoffentlich bald das Desire HD … fluxi-Schatzi? *g* Wie sieht’s aus? Dieses Quartal noch?) ist permanent online, synchronisiert regelmäßig die Mails (IMAP-IDLE geht ja leider nicht … Geht das eigentlich mit neueren Android-Versionen endlich?), die Twitter-Timeline, etc. und ist so leistungsstark, wie ein Einsteiger-Computer, und ein Mobiles Gerät. Irgendwie muss diese Leistung ja auch „bezahlt“ werden.

Das moderne Always-Online-Smartphones, kleine, tragbare Computer mit Telefoniefunktion, eben nicht die Aufzeit eines P1i (bei normaler Verwendung kam, und komme ich derzeit auf etwa sechs Tage ohne laden zu müssen) erreichen ist schon klar.

Das Galaxy (oder jedes andere hochentwickelte Smartphone dieser Art) Montags vom Stromnetz zu trennen, und sich erst Freitagabends wieder ums Laden zu kümmern, ist eben nicht möglich. Wer das einmal begriffen hat, dem macht es auch nichts mehr aus, das Gerät eben jeden Abend wieder anzuschließen …

Wobei das Galaxy ja nun eben eine BESONDERS schlechte Akkuleistung erbrachte. Zumindest bei mir war es so, dass die behaupteten ~ 500 Stunden eben nicht auch nur ansatzweise erreicht wurden. Dass bei diesen Angaben seitens der Hersteller eh immer dreist gelogen wird (was sie so natürlich nicht sagen), ist mir schon immer klar gewesen, aber nicht mal ein Zehntel der Laufzeit? Das war echt bitter.
 
Zuletzt bearbeitet:
kurze frage, langer thread:

ich kann das galaxy ohne angabe von gründen zurückgeben bei o2?
war auch einer von den ersten der das gekauft hat. juli 09
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurze Antwort: Nein

Du mußt mindestens das fehlende BT als Grund nennen und du mußt dein Handy zu der Zeit gekauft haben als die Artikelbeschreibung von 02 so fehlerhaft war
 
marwei27 schrieb:
kurze frage, langer thread:

ich kann das galaxy ohne angabe von gründen zurückgeben bei o2?
war auch einer von den ersten der das gekauft hat. juli 09

Überleg mal die Antwort auf deine Frage selber....
 
is ja gut^^
könnte ja auch sein das o2 jetzt das wieder eingestellt hat diese "rückrufaktion"

ok ansonsten weiß ich bescheid, hab ja nochn bissl recherchiert
also: nach dem shop mit vertrag und handy etc. hingehen, sagen wegen bluetooth etc, falls der shop nix weiß davon wegen rückgabe, ihn bitten bei o2 händlerhotline anzurufen.

könnte ich das handy dann nicht einfach eintauschen gegen ein gleichwertiges vom preis her oder muss der ganze vertrag (my handy) storniert oder so werden und dann ein neuer gemacht werden?
 
Steht zwart schon alles hier!

Aber nein der MyHandy Vertrag wird aufgelöst du bekommst dein Geld zurück und mußt nen neue Vertag machen
 
  • Danke
Reaktionen: marwei27
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :D
 
hierich1 schrieb:
Akkuleistung bei mir ca 3-4 Tage, reicht mir völlig aus--Ram reicht mir auch völlig aus--Firmenserverkommunikation für mich irrelevant und in sozialen Netzwerken bin ich nirgends angemeldet, also auch uninteressant---also bleibe ich beim Galaxy---Design isr relativ und updates brauch ich keine, da ja sonst alles läuft---

Für dich hat sich der Tausch dann sicherlich gelohnt.


Achja, kann man mit dem HTC auch telefonieren??? :D


Ja geht auch, selbst mit Todesgriff ;)

Das HTC Legend war für mich ein Unterschied wie Tag und Nacht zum Galaxy, als ich es das erste mal einschaltete. Schon das halbwegs smoothe Homescreen-Scrolling unter Sense (fast iPhone Niveau) und die Apps von HTC sind die Sache wert.

Das perfekte Android ist es aber auch noch nicht, dazu sind wohl noch 1-2 Generationen der Geräte und von Android selbst nötig.
Ich verfolge natürlich auch, was Samsung so in Zukunft bringt. Aber das Galaxy S hat mich auch nicht wirklich überzeugt.

yours
gebranntes Kind
 
Servus,
MobileJoker hat jetzt meinem Rücktrittsgesuch stattgegeben. Will aber eine Nutzungsentschädigung abziehen. Was kann ich da tun? Muss ich die zahlen oder nicht? Hätte das Galaxy ja schon früher zurückgegeben wenn ich das mit den Updates gewusst hätte.

Grüße,

Charon
 
Charon schrieb:
Servus,
MobileJoker hat jetzt meinem Rücktrittsgesuch stattgegeben. Will aber eine Nutzungsentschädigung abziehen. Was kann ich da tun? Muss ich die zahlen oder nicht? Hätte das Galaxy ja schon früher zurückgegeben wenn ich das mit den Updates gewusst hätte.

Grüße,

Charon

also ich würde einspruch einlegen ! bisschen googel um zu wissen was genau mein recht ist und dann berufst dich auch EUGH-Urteil das es nicht zulässig ist in der garantiezeit sie zu erheben!
 
Naja, ne Nutzungsentschädigung,das wird ja immer alberner, sorry.
Nimm dir doch nen Anwalt oder reich Klage beim BVG ein.

S.
 
habe das samsung galaxy i7500 vor kurzem bei ebay ersteigert...
bin selber kunde bei o2 und wollte es für meinen o2o vertrag benutzen

habe nun hier erfahren, dass einige funktionen nicht dabei sind.. BT, display, ect... kann ich es also auch zurückgeben?

das bei ebay ersteigerte i7500 ist erst 7 Monate alt und ich habe den originalen Kaufvertrag meines Vorbesitzers aus dem o2 Shop Trier mit dabei...
Gibts da eine Möglichkeit das ebenfalls zurückzugeben? :)
 
nein so kulant sind sie dann doch wiederum nicht, steht hier glaube paar mal drin das leute es so probiert haben!
 
tomtom79 schrieb:
nein so kulant sind sie dann doch wiederum nicht, steht hier glaube paar mal drin das leute es so probiert haben!

hm habs mir fast gedacht, aber im grunde könnte der vorbesitzer ja auch noch den Anspruch erheben von daher ?!
 
wenn in kennst ist es bestimmt möglich!
 
zur info:
hab grad bei o2 angerufen und die nette dame bestätigte mir das es noch zurückgenommen wird, aufgrund der fehlenden bluetooth-funktionaliät
einfach nachn händler gehen und falls er davon nix weiß, freundlich bitten sich bei o2 zu erkundigen:D

soviel dazu damit alle nächsten fragenden bescheid wissen:D
 

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