BadFriend
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Dirt schrieb:Also bei mir hat es mit der Rückabwicklung doch nicht geklappt...
Samsung ist ja schon raffiniert und hat am Akku nen winzigen Aufkleber drauf, der sich verfärbt bei Feuchtigkeit, zu meiner Schande muss ich gestehen, dass es mir mal runter gefallen ist, alles auseinander gefallen ist (Akkudeckel + Akku) als es auch noch am regnen war. Hab ich denen aber nicht erzählt und verwundert geschaut, als sie mir das zeigten...
Jetzt haben sie mir zwar das Handy in 'Reparatur' geschickt, um zu prüfen ob ein Defekt durch Nässe entstanden ist und das wurde dann auch noch bestätigt. Ich kann mein Gerät jetzt wieder abholen und ein Umtausch könne nicht stattfinden. Das Galaxy hatte aber keinen wirklichen Defekt durch die Nässe, es hat nach dem trocknen alles normal funktioniert, aber die Rückabwicklung bezieht sich doch auf andere Defekte, bzw Fehler die vom Hersteller ja gegeben sind. Jetzt werd ich die mal drauf anhauen, was das eine mit dem anderen zu tun hat und warum ich es nicht trotzdem zurück geben kann, oder seh ich das falsch?
Ist das ein o2 Handy? Wenn ja, dann hat der Akku eigentlich nichts mit den fehlenden Eigenschaften zu tun. Wenn die sich quer stellen würde ich mal einen Anwalt um Rat fragen. Mein Anwalt (LCD Fernseher) hat das bei mir kostenlos gemacht. Die Frage die ich dann stellen würde ist:
"Beim Kauf das Gerätes waren die Mängel bereits beim Kauf vorhanden. Liegt also eine arglistige Täuschung oder ähnliches vor?"