K
Kid Stardust
Erfahrenes Mitglied
- 26
Jetzt will ich auch mal berichten und einen Rat aussprechen.
Meine Kamerataste klemmt wie bereits erwähnt ebenfalls mit den bekannten Symptomen. Zunächst hatte ich das Handy im Shop gelassen um es zur Reparatur einschicken zu lassen, habe mich aber kurz vorher umentschieden und mich gegen ein Einschicken gesträubt. Man hat als Verbraucher nach § 439 I BGB die Wahl, ob der Mangel an einer mangelhaften Kaufsache beseitigt wird (Repartur) oder ob er eine mangelfreie Sache bekommen kann.
Diese Wahl kann der Verkäufer gemäß § 439 III S.1 BGB u.a. wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, ablehenen und auf die andere Art der Nacherfüllung verweisen.
Offizieller Stand von O2 (wird einem im Shop und bei der Hotline gesagt) ist, dass kein Austausch von Geräten stattfindet sondern immer Reparatur. Das ist natürlich mit dem BGB unvereinbar, weil dem Verbraucher die Wahl nicht gegeben wird, er stattdessen nur auf die Reparatur verwiesen wird.
Nach einigem Grübeln einigen Gesprächen mit einer Freundin die RAin ist, ist mir klar geworden, dass das was einem im Shop und der Hotline erzählt wird nur die halbe Wahrheit ist. Damit der Verkäufer feststellen kann, ob er repariert oder austauscht, muss er die Ware zunächst einmal sehen, was natürlich erst in der Werkstatt und nicht im Shop möglich ist.
Hat er die Ware gesehen, kann es immer noch sein, dass eine Reparatur nicht möglich oder zu teuer ist und er die Ware austauscht.
Bis mir das klar geworden ist, hatte ich einige Streitgespräche im Shop und der Hotline geführt, die einem ja immer sagen: "Ne O2 tauscht nicht, die reparieren immer!", was natürlich bulls*** ist. Jetzt befindet sich mein Galaxy bei der Reparatur. (Ein Austauschgerät muss O2 einem übrigens für diese Zeit nicht zur Verfügung stellen.)
Nun der Rat an alle auch an equinox, ihr habt entweder über MyHandy oder u.U. sofort 437,50 für das Teil bezahlt, gebt euch für den Preis nicht mit einem mangelhaften Sache zufrieden, auch wenn ihr die Kamerataste nicht benutzt. Ist die Taste verklemmt, so kann man die anderen Tasten (Menü) u.U. nicht benutzen. Die Gewährleistungsrechte sind in den ersten 6 Monaten verbraucherfreundlich ausgelegt, so dass angebnommen wird, dass die Sache bei Auslieferung mangelhaft war, das Gegenteil muss der Verkäufer in diesen Zeitraum beweisen. Ist diese Zeit rum, ist der Käufer in der Beweislast, d.h. er muss nachweisen, dass der Mangel nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und dass kann in manchen Fällen sehr anstrengend sein.
Ich muss wieder an die Arbeit,
Gruß
Kid Stardust
Meine Kamerataste klemmt wie bereits erwähnt ebenfalls mit den bekannten Symptomen. Zunächst hatte ich das Handy im Shop gelassen um es zur Reparatur einschicken zu lassen, habe mich aber kurz vorher umentschieden und mich gegen ein Einschicken gesträubt. Man hat als Verbraucher nach § 439 I BGB die Wahl, ob der Mangel an einer mangelhaften Kaufsache beseitigt wird (Repartur) oder ob er eine mangelfreie Sache bekommen kann.
Diese Wahl kann der Verkäufer gemäß § 439 III S.1 BGB u.a. wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, ablehenen und auf die andere Art der Nacherfüllung verweisen.
Offizieller Stand von O2 (wird einem im Shop und bei der Hotline gesagt) ist, dass kein Austausch von Geräten stattfindet sondern immer Reparatur. Das ist natürlich mit dem BGB unvereinbar, weil dem Verbraucher die Wahl nicht gegeben wird, er stattdessen nur auf die Reparatur verwiesen wird.
Nach einigem Grübeln einigen Gesprächen mit einer Freundin die RAin ist, ist mir klar geworden, dass das was einem im Shop und der Hotline erzählt wird nur die halbe Wahrheit ist. Damit der Verkäufer feststellen kann, ob er repariert oder austauscht, muss er die Ware zunächst einmal sehen, was natürlich erst in der Werkstatt und nicht im Shop möglich ist.
Hat er die Ware gesehen, kann es immer noch sein, dass eine Reparatur nicht möglich oder zu teuer ist und er die Ware austauscht.
Bis mir das klar geworden ist, hatte ich einige Streitgespräche im Shop und der Hotline geführt, die einem ja immer sagen: "Ne O2 tauscht nicht, die reparieren immer!", was natürlich bulls*** ist. Jetzt befindet sich mein Galaxy bei der Reparatur. (Ein Austauschgerät muss O2 einem übrigens für diese Zeit nicht zur Verfügung stellen.)
Nun der Rat an alle auch an equinox, ihr habt entweder über MyHandy oder u.U. sofort 437,50 für das Teil bezahlt, gebt euch für den Preis nicht mit einem mangelhaften Sache zufrieden, auch wenn ihr die Kamerataste nicht benutzt. Ist die Taste verklemmt, so kann man die anderen Tasten (Menü) u.U. nicht benutzen. Die Gewährleistungsrechte sind in den ersten 6 Monaten verbraucherfreundlich ausgelegt, so dass angebnommen wird, dass die Sache bei Auslieferung mangelhaft war, das Gegenteil muss der Verkäufer in diesen Zeitraum beweisen. Ist diese Zeit rum, ist der Käufer in der Beweislast, d.h. er muss nachweisen, dass der Mangel nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und dass kann in manchen Fällen sehr anstrengend sein.
Ich muss wieder an die Arbeit,
Gruß
Kid Stardust