Akkusymbol der Ladeanimation im Display eingebrannt

  • 105 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Ist die Ladedisko noch vorhanden?
 
Ja, weil die Version H8 auf dem Samsung läuft. Auf die Firmware werden die Service-Arbeiter keinen Zugriff haben.

Zumindest habe ich nun ein jungfräuliches Display. Das Handy wird von nun an auch erstmal nur im FLight-Mode geladen.
 
Apropo Display, erkennst du in deinem neuen Display so einen Zeilenlauf wie schon öfter diskutiert?
 
Ja das ist mir sowohl beim alten als auch beim neuen/reparierten Display aufgefallen. Allerdings passiert mir das nur sporadisch, wenn ich mich sehr nahe an anderen elektronischen Geräten (z.B. TV) befinde.
 
Kurze Frage: Hab jetzt einen Tag das Galaxy und das Update auf o2 IIH5 (24.09.2009) - also das aktuelle über das NPS - eingespielt. Dieser DiscoDings :) ... ist der da auch mit dabei und wenn JA, wo bekomme ich den Bootloader her, der das Problem nicht mehr hat ... Danke für Eure Antworten ... und Hilfe.

Schönen Sonntag, Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
MTBTier schrieb:
Ja das ist mir sowohl beim alten als auch beim neuen/reparierten Display aufgefallen. Allerdings passiert mir das nur sporadisch, wenn ich mich sehr nahe an anderen elektronischen Geräten (z.B. TV) befinde.
Siehst du den Zeilenlauf auch im Stockfinsterem?
 
Nö. ... bin aber auch brillenträger. ;-)
 
MTBTier schrieb:
Nö. ... bin aber auch brillenträger. ;-)
ich versuch nur heraus zu bekommen, wann und warum diese Phänomen auftritt, weil manchmal ist es wirklich weg..meistens ists aber da..und ich kann einfach keine Zusammenhänge finden..
 
So muss dieses Thema nochmal hoch ziehen :( Seit zwei Tagen habe ich auch das eingebrannte Symbol. Nun habe ich heute bei O2 angerufen die das für mich klären sollten. Da ich mein Gerät schon seit erscheinen in Deutschland habe, ist es jetzt kein Grund mehr es auf Garantie reparieren zu lassen. Jetzt werde ich aber langsam sauer! Also Samsung war das letzte Phone was ich mir gekauft habe. Ich könne es aber einschicken, und sie reparieren es. Aber löhnen muß ich dann.
 
Ecki schrieb:
So muss dieses Thema nochmal hoch ziehen :( Seit zwei Tagen habe ich auch das eingebrannte Symbol. Nun habe ich heute bei O2 angerufen die das für mich klären sollten. Da ich mein Gerät schon seit erscheinen in Deutschland habe, ist es jetzt kein Grund mehr es auf Garantie reparieren zu lassen. Jetzt werde ich aber langsam sauer! Also Samsung war das letzte Phone was ich mir gekauft habe. Ich könne es aber einschicken, und sie reparieren es. Aber löhnen muß ich dann.

hä? hast doch noch Garantie drauf o.O
oder versteh ich dich grad falsch?
 
Jo, würd ich auch sagen... dass sie es nicht gleich austauschen ist eine Sache, haben ja das Recht nachzubessern. Aber da dürfte nicht nur die Garantie, sondern sogar die Gewährleistung greifen. Und zahlen müssen dürftest Du dafür eigentlich nicht...
 
Zu beachten ist, dass nach einem 1/2 Jahr (was beim Galaxy noch nicht rum ist, wenn Du zu den ersten gehört hast - das wäre erst ab 08.01.2010 der Fall) sich die Beweispflicht umkehrt - also Du musst dann beweisen, dass der Defekt schon immer im Gerät war. Innerhalb des 1/2 Jahrs müsste O2 (wenn sie es drauf anlegen) beweisen, dass der Defekt Dein Verschulden ist.

Und ich behaupte, dass das Gerät mittels Ladekabel/Netzteil aufladen nicht als Dein Verschulden gilt (egal, ob eingeschaltet oder ausgeschaltet geladen).
 
Also da muss ich mich mal mit reinhängen. das was hier zur garantie des galaxy geschrieben wurde stimmt so nicht ganz. 6 Monate Garantie und der Rest Gewährleistung ist die gesetzliche Vorgabe. Auf Handys, egal welcher Hersteller, gibt es seit 2006 24 Monate VOLLE Herstellergarantie.

Hier ein Auszug von Samsung:

Samsung gewährt für dieses Produkt eine Garantie gegen Material und Verarbeitungsfehler für einen Zeitraum von zwölf Monaten und von sechs Monaten auf im Lieferumfang befindliches Zubehör. Bei Erwerb nach dem 01.05.2006 gewährt Samsung für dieses Produkt eine Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler für den Zeitraum von vierundzwanzig Monaten und von sechs Monaten auf im Lieferumfang befindliches Zubehör.

d.h. man muss überhaupt nichts beweisen.

Wenn bei mir irgendein Fehler dergleichen auftreten würde, würde ich mein Galaxy ohne zu zögern, in meinem Fall zur KOMSA schaffen und reparieren lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ecki schrieb:
So muss dieses Thema nochmal hoch ziehen :( Seit zwei Tagen habe ich auch das eingebrannte Symbol. Nun habe ich heute bei O2 angerufen die das für mich klären sollten. Da ich mein Gerät schon seit erscheinen in Deutschland habe, ist es jetzt kein Grund mehr es auf Garantie reparieren zu lassen. Jetzt werde ich aber langsam sauer! Also Samsung war das letzte Phone was ich mir gekauft habe. Ich könne es aber einschicken, und sie reparieren es. Aber löhnen muß ich dann.

Hat dir das ein Hotlinemitarbeiter erzählt?

In meinem französischen Forum haben schon einige Leute ihr Telefon wieder repariert zurück. (ohne zahlen zu müssen)
 
drhibbert schrieb:
d.h. man muss überhaupt nichts beweisen.

Wenn bei mir irgendein Fehler dergleichen auftreten würde, würde ich mein Galaxy ohne zu zögern, in meinem Fall zur KOMSA schaffen und reparieren lassen.
Schön, dass Du Garantie und Gewährleistung teilweise in einen Topf wirfst. Wenn Du die Gewährleistung in Anspruch nimmst, dann kehrt sich die Beweislast nach 1/2 Jahr vom Händler(!) auf den Käufer um. Die Garantie ist davon unberührt und ist eine freiwillige Sache der Hersteller(!).

Und wenn Du im Schadensfall Dich an den Hersteller wendest, ist das zwar schön und gut, aber wenn er darauf eingeht ist das reine Kulanz, denn Deinen Vertrag hast Du mit dem Händler geschlossen, nicht mit dem Hersteller.
 
ich will mich jetzt nicht rumstreiten, aber der Vertrag mit dem Händler ist völlig unwichtig, da die Garantieabwicklung vom Hersteller bezahlt wird, der Händler steht da außen vor. Egal wo man sein Gerät reparieren lässt, die Kosten trägt immer der Hersteller. und 24 Monate VOLLGARANTIE ab Kaufdatum heißt, der Hersteller garantiert, dass das Gerät keine Fehler in dieser Zeit aufweißt, und falls doch, er es repariert bzw. nachbessert. Das hat nichts mit Kulanz oder Freiwilligkeit zu tun. Eine Gewährleistung gibt es in dieser Form bei Handys nicht. Kulanz würde bedeuten dass man nach der garantiezeit noch etwas repariert bekommt oder ähnliches.
 
drhibbert schrieb:
ich will mich jetzt nicht rumstreiten, aber der Vertrag mit dem Händler ist völlig unwichtig, da die Garantieabwicklung vom Hersteller bezahlt wird, der Händler steht da außen vor.

Du musst entscheiden, welche Art von Hilfe du in Anspruch nehmen möchtest:

  1. Die gesetzliche Gewährleistung, oder
  2. die freiwillige Garantie des Herstellers.
Für Gewährleistung ist ausschließlich der Händler verantwortlich. Wie bei Garantieansprüchen zu verfahren ist, entscheidet der Hersteller selbst in seinen Garantiebedingungen.

Die Garantie ist freiwillig in dem Sinne, dass sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern eine über das Gesetz hinausgehende Leistung des Herstellers ist. Da ein Hersteller in Garantiefällen nur an seine eigenen Garantiebedingungen gebunden ist, empfiehlt sich immer der Weg über die Gewährleistung, also über den Händler.

Darüberhinaus kannst du dir unter Umständen Probleme bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen einhandeln, wenn du vorher Reparaturen durchführen lässt, die nicht über den Händler laufen.

drhibbert schrieb:
Egal wo man sein Gerät reparieren lässt, die Kosten trägt immer der Hersteller.

Nein, das ist falsch. Gerade in Garantiefällen wirst du denke ich keinen Hersteller finden, der dir Reparaturen bei egal wem bezahlt. Das hängt natürlich von seinen Garantiebedingungen ab. Die darf er aber eben selbst bestimmen.

Im Gewährleistungsfall kann man unter Umständen auch selbst eine Reparatur beauftragen und die Kosten an den Händler weiterreichen, allerdings nur, wenn er selbst sich weigert.

drhibbert schrieb:
und 24 Monate VOLLGARANTIE ab Kaufdatum heißt, der Hersteller garantiert, dass das Gerät keine Fehler in dieser Zeit aufweißt, und falls doch, er es repariert bzw. nachbessert.

Was Vollgarantie bedeutet regelt der Hersteller in seinen Garantiebedingungen.

drhibbert schrieb:
Eine Gewährleistung gibt es in dieser Form bei Handys nicht.

Aber natürlich gibt es auch bei Handys die Gewärhleistungspflicht des Händlers.

Grüße, Felix
 
Dem habe ich eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, außer dem Hinweis, dass der Vertrag mit den Händler alles andere als "unwichtig" ist.
 
setz dich einfach mit Samsung in Verbindung, die reparieren dir das schon kostenlos
wenn die Herstellergarantie geben, dann gilt diese Garantie mit dir, nicht mit dem Händler, wobei ich trotzdem immer zum Händler bin, da diese das Gerät in der Regel kostenlos für dich einschicken - zumindest war dies mehrmals bei mir schon der Fall
 
drhibbert schrieb:
ich will mich jetzt nicht rumstreiten, aber der Vertrag mit dem Händler ist völlig unwichtig, da die Garantieabwicklung vom Hersteller bezahlt wird, der Händler steht da außen vor. Egal wo man sein Gerät reparieren lässt, die Kosten trägt immer der Hersteller. und 24 Monate VOLLGARANTIE ab Kaufdatum heißt, der Hersteller garantiert, dass das Gerät keine Fehler in dieser Zeit aufweißt, und falls doch, er es repariert bzw. nachbessert. Das hat nichts mit Kulanz oder Freiwilligkeit zu tun. Eine Gewährleistung gibt es in dieser Form bei Handys nicht. Kulanz würde bedeuten dass man nach der garantiezeit noch etwas repariert bekommt oder ähnliches.

Ne. Stimmt irgendwie nur die Hälfte von.
 

Ähnliche Themen

L
  • Lucas Brückner
Antworten
5
Aufrufe
2.605
DAEF13
D
B
Antworten
1
Aufrufe
5.861
presseonkel
presseonkel
W
  • Woerni
Antworten
4
Aufrufe
5.495
DAEF13
D
Zurück
Oben Unten