Samsung Garantie über Herstellungsdatum ohne Rechnung möglich?

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amar7

amar7

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Hallo,
ich habe in Erinnerung, dass Samsung den Garantiefall behandelt, aufgrund des im Chip hinterlegten Herstellungsdatum, wenn die Rechnung abhanden gekommen ist. Ist das so richtig?
 
nein , das ist nicht ganz richtig ,

Bei der Ersteinrichtung wird das Datum festgehalten (IMEI) und ab da beginnt i.d.R. die Gewährleistung.
Alleine schon der Umstand , dass Lagerware länger liegen kann , macht dies so erforderlich.

Hintergrundservice ist der SEAP/KNOX-Process bei Samsung
 
Zuletzt bearbeitet:
@swa00 Ok, das heißt wenn die Rechnung abhanden gekommen ist, reicht dieses Datum in der IMEI für einen Gewährleistungsfall?
 
Du hast mich nicht ganz verstanden - es ist kein Datum in der IMEI, sondern ein Datum im Server von Samsung .
Also müsstest du dich direkt an Samsung wenden, um dies abschliessend zu klären.
 
Zuletzt bearbeitet:
@swa00
Bist du dir da sicher?
Ich kenne es von Samsung bisher nur so, dass es ohne Rechnung nach dem Herstellungsdatum geht.
@w-support kann da bestimmt genaueres dazu sagen?
 
Ich bin relativ sicher aus aktuellem Anlass mit ca. 300 Geräten einer Lieferung aus 2018.

Die Gewährleistung tritt erst dann in Kraft, wenn die Geräte entsiegelt und eingeschaltet werden .
In dem Moment wird an die Samsung-Server die IMEI übermittelt und KNOX greift.

Wären alle noch nicht verbauten Geräte bereits mit Rechnungserstellung aus der Gewährleistung heraus,
(z.b. heutiger Tag) würde kein Betrieb mehr Lagerware ordern .
 
@swa00 Heißt dass zB wenn ich ein Handy heute kaufe, aber erst im August sagen wir registriere, dass ich bis August 2022 die Gewährleistung habe?

Und wenn ich ein neues Handy aus Kleinanzeigen kaufe, das aber ohne Rechnung kommt, habe ich dann ab Anfang der Registrierung eine gültige Gewährleistung ohne Kaufbeleg oder Rechnung?
 
So wird es zumindest bei Lagerware gehandhabt , solange es sich um Neuware handelt.
Allerdings dürfen die Geräte kein einziges mal eingeschaltet worden sein.

Ob und wie lange dann der Hersteller tatsächlich noch eine Reparatur innerhalb dieser Zeit kostenfrei anbietet,
obliegt ihm und er kann dir eine anteilige Rückerstattung oder ein vergleichbares Neugerät jüngerer Bauart anbieten.
 
@swa00 Also das bloße einschalten genügt ohne einloggen mit Google Konto?

Meine Frage ist Samsung spezifisch und wie die es handhaben. Ich wollte mir ein Handy aus Kleinanzeigen kaufen und das sind einige Anbieter die das neu und ovp aber ohne Rechnung anbieten, daher die Frage wie Samsung damit umgeht.

Bzw w support hat sich immer noch nicht zu Wort gemeldet.
 
@amar7

Das blose Einschalten ab KNOX 2.x genügt bereits.

Wird dann eine Online -Verbindung aufgebaut, findet als erstes ein Prüfkontakt an die SEAP Server von
Samsung statt. (Auch zwecks KNOX-Configure)

Dazu ist weder ein Samsung , noch ein Googlekonto notwendig.

Ich wollte mir ein Handy aus Kleinanzeigen kaufen und das sind einige Anbieter die das neu und ovp aber ohne Rechnung anbieten, daher die Frage wie Samsung damit umgeht.

Mit dem oben genannten Hintergrund, würde ich also davon abraten. Zwar bietet der Anbieter ovp an ,
erwähnt allerdings nicht , ober der Siegel original ist.

Und ohne Rechnung (oder zumindest Kopie) ist schon sehr dubios.
 
Zuletzt bearbeitet:
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