Samsung Dive / uTrack / Fernsteuerung / Ortung

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Als EIGENTÜMER gilt lt. Gesetz die geschäftsfähige Person, die den besagten Gegenstand auf legitime Art und Weise erworben hat.

In diesem Falle ist dies nicht gegeben, der Besitz als auch der Ankauf von Hehlerware stellt in DE eine vollendete Straftat dar.

Sicherlich, wenn man eine Ortung z.B. bei seinem Partner durchführt, stimmt Deine Aussage vollkommen überein - hier in diesem Falle ist sie nichtig. Andernfalls würde es ggf. noch Klagen von Autodieben geben, die anhand des verbauten GPS getrackt worden sind.

Wie Du selbst sagtest, der "Täter" hat sicherlich auch seine Rechtsmittel - aber einer solchen Klage zuzustimmen bzw. diese generell überhaupt einzureichen zeugt von Intelligenzlegasthenie und schlichter Profitgier. Kein Gericht dieser Welt würde hier der Klage zustimnen (wobei in den USA wohl auch eine solche Klage nicht abwegig wäre).

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AVS78 schrieb:
Als Besitzer gilt lt. Gesetz die geschäftsfähige Person, die den besagten Gegenstand auf legitime Art und Weise erworben hat.

In diesem Falle ist dies nicht gegeben, der Besitz als auch der Ankauf von Hehlerware stellt in DE eine vollendete Straftat dar.

Sicherlich, wenn man eine Ortung z.B. bei seinem Partner durchführt, stimmt Deine Aussage vollkommen überein - hier in diesem Falle ist sie nichtig. Andernfalls würde es ggf. noch Klagen von Autodieben geben, die anhand des verbauten GPS getrackt worden sind.

Wie Du selbst sagtest, der "Täter" hat sicherlich auch seine Rechtsmittel - aber einer solchen Klage zuzustimmen bzw. diese generell überhaupt einzureichen zeugt von Intelligenzlegasthenie und schlichter Profitgier. Kein Gericht dieser Welt würde hier der Klage zustimnen (wobei in den USA wohl auch eine solche Klage nicht abwegig wäre).

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Falsch. Punkt.
 
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Arckhaist schrieb:
......und den Hinweis zu geben beim nächsten teuren Handy eine Diebstahlversicherung abzuschließen - die zahlt im Übrigen auch bei Raub, zwei verschiedene Delikte, wegen der Tatobjektsnähe aber identisch behandelt.
Ein unsinniger Rat ist der Hinweis, eine unnötige Versicherung abzuschließen, um sich doppelt zu versichern!

Bei Raub (nicht bei räuberischer Erpressung) zahlt die ganz normale Hausratversicherung. Ich denke, dass dies auch dem TE bekannt ist und er den Schaden seiner Hausratsversicherung gemeldet hat. Von dieser wird er entschädigt und bei einem "Auffinden" des geraubten Handys geht dies in das Eigentum des Versicherers über.

Der ursprüngliche Beitrag von 09:26 Uhr wurde um 09:31 Uhr ergänzt:

AVS78 schrieb:
Als Besitzer gilt lt. Gesetz die geschäftsfähige Person, die den besagten Gegenstand auf legitime Art und Weise erworben hat.
Du solltest erstmal den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer lernen, das erspart dir künftig das Kundtun falschen Wissens.

Ach ja, das Gesetz heißt BGB. Viel Spaß beim (mehrjährigen) Jurastudium.:thumbup:
 
Freddie schrieb:
@Flamey gut geschrieben und trifft den Nagel (fast) auf den Kopf.

Was ist das denn bloß für ein Unsinn? Und nein, er hat noch nicht mal in den meisten Fällen recht, sondern lediglich was die Statistiken anbelangt, welche sich auf wiedergefundene Handys per Ortung beziehen. Und selbst hier....auch wenn, seiner Aussage nach, die Chance eher gering ist (was aber auch er nicht belegen kann), so ist es zumindest eine Chance. Aber der Rest ist schlichtweg Quatsch. Es sollte sich lieber einmal mit Eigentumsrechten befassen, bevor er hier so etwas wie Rechtsverletzung der Privatsphäre vom Stapel lässt.

Sehr geehrter Herr Staranwalt Bossi,

Sie machen aus einer Mücke einen Elefanten.

Was hat denn das bitte mit Eigentumsrechten zu tun? Die Ansprüche aus seinem Eigentum bringen ihm herzlich wenig, wenn ihm sein Handy geklaut wurde. Hier stehen doch nicht zwei Aussagen gegeneinander wem das Handy denn nun gehört so dass interessant wäre wer jetzt Eigentümer ist.
Die Sache hier ist erstmal allein Sache des Strafrechts / Öffentlichen Rechts. In diesem Zusammenhang bestehen doch überhaupt keine Zweifel.
Wirf mal einen Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch und sag mir wo da steht das er sein Handy durch Zauberhand wiederbekommt nur weil er der Eigentümer ist.
Eigentumsrecht...so ein Unsinn!
Ich hatte lediglich zur Vorsicht angeraten dem Threadersteller hier Ratschläge zu geben deren Vollzug er nicht in der Hand hat.
Er hat Strafanzeige gestellt, das war es erstmal.
Wenn der "Besitzer" des Handys später die Herausgabe verweigert, dann kommt - idealerweise per Anwalt - eine Geltendmachung des Herausgabeanspruchs aus Eigentum in Betracht.
 
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Arckhaist schrieb:
Was hat denn das bitte mit Eigentumsrechten zu tun?

Sehen Sie, Herr Bossi, ich wusste doch, dass Sie kein Staranwalt sind, sondern höchstens ein kleiner Provinzler ohne Zulassung.

Was für ein Diskussion, die weit ab vom Topic ist. Hast Du Langeweile, oder was?

@HTCDesire
Recht hast Du. Zudem es auch immer wieder Versicherungen gibt, die versuchen sich rauszureden und nur ungerne bezahlen.
 
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HTCDesire schrieb:
Ein unsinniger Rat ist der Hinweis, eine unnötige Versicherung abzuschließen, um sich doppelt zu versichern!

Bei Raub (nicht bei räuberischer Erpressung) zahlt die ganz normale Hausratversicherung. Ich denke, dass dies auch dem TE bekannt ist und er den Schaden seiner Hausratsversicherung gemeldet hat. Von dieser wird er entschädigt und bei einem "Auffinden" des geraubten Handys geht dies in das Eigentum des Versicherers über.

Der ursprüngliche Beitrag von 09:26 Uhr wurde um 09:31 Uhr ergänzt:


Du solltest erstmal den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer lernen, das erspart dir künftig das Kundtun falschen Wissens.

Ach ja, das Gesetz heißt BGB. Viel Spaß beim (mehrjährigen) Jurastudium.:thumbup:

Ist klar. Der gelehrte Jurist hat gesprochen. :D

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Naja, das mit Besitzer/Eigentümer hast du wirklich versemmelt..! ;)
Denn der Dieb ist jetzt Besitzer, der Käufer aber immer noch Eigentümer (aber halt ohne Eigentum).

Aber ich glaube, das interessiert den TE jetzt irgendwie überhaupt nicht und wir kommen auch viel zu weit vom Thema ab! :)
 
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Vorab: Ich habe nicht den gesamten Thread gelesen...

Tipp.

Als Zeuge, denn das bist du als Geschädigter, kannst du "einzelne Beweiserhebungen" beantragen. Dazu zählt auch, dass du einen sog. IMEI-Suchlauf bei allen Betreibern beantragen kannst. Natürlich durch die Polizei. Rechtsgrundlage sind hier zum einen die sog. Katalogtat (§§ 249, 250(?) StGB) und die Voraussetzunen der §§ 100g, h StPO und 96 TKG.
Einfach gesagt ist das diese Vorratsdatenspeicherung die alle immer so verteufeln. Auf dem Wege lassen sich in über 50% aller Fälle das Handy wiederfinden und die Täter ermitteln (Zahlen für Köln...). Gesucht wird hier nach dem Absatzweg des Handys und dann zurück bis zum Räuber. Wenn du die Jungs dann noch auf Fotos wieder erkennen kannst, Bingo.

Ist für die Polizei ein erheblicher Aufwand aber im Verbrechensbereich durchaus verhältnismäßig. Sollten sich die Ordnungshüter ohne schlüssige Gründe weigern, muss man sich mal um deren strafrechtliches Verhalten kümmern. Natürlich muss ein Richter diese Maßnahmen anordnen, das geschieht aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft und zuvor der Polizisten.

Ich kann dies nur empfehlen.
Ach ja, die Hausrat zahlt dir dennoch ein neues Handy....

Viel Erfolg!
 
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Mit Besitzer war Eigentümer gemeint - das sollte aus der restlichen Formulierung hervorgehen... Nevermind. Warten wir ab was passiert, der TE gibt Infos sobald er welche hat.

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Trotzdem ist es natürlich gefährlich, was manche hier mit Hinweis auf "Genugtuung" oder "gesunden Menschenverstand" an Ratschlägen verbreiten - und trotz schlüssigem Widerspruch von offensichtlich besser informierten Leuten immer noch darauf bestehen, im Recht zu sein.
 
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Möchte mal sehen, wie du darüber denkst, wenn du zu klump geschlagen würdest, und dein hart erarbeitetes S3 und deine Patte wird dir lachend abgenommen...

Du würdest natürlich aus Rücksicht auf die privatsphäre der armen Täter, die ja nur Opfer dieser bösen gesellschaft sind, die Sache als "notwendiges Übel" abtun, und dir alles neu zusammensparen...
 
Daemonarch schrieb:
Du würdest natürlich aus Rücksicht auf die privatsphäre der armen Täter, die ja nur Opfer dieser bösen gesellschaft sind, die Sache als "notwendiges Übel" abtun, und dir alles neu zusammensparen...

Woraus genau schließt Du das? Kennst Du mich?
 
Das Phantom schrieb:
Vorab: Ich habe nicht den gesamten Thread gelesen...

Tipp.

Als Zeuge, denn das bist du als Geschädigter, kannst du "einzelne Beweiserhebungen" beantragen. Dazu zählt auch, dass du einen sog. IMEI-Suchlauf bei allen Betreibern beantragen kannst. Natürlich durch die Polizei. Rechtsgrundlage sind hier zum einen die sog. Katalogtat (§§ 249, 250(?) StGB) und die Voraussetzunen der §§ 100g, h StPO und 96 TKG.
Einfach gesagt ist das diese Vorratsdatenspeicherung die alle immer so verteufeln. Auf dem Wege lassen sich in über 50% aller Fälle das Handy wiederfinden und die Täter ermitteln (Zahlen für Köln...). Gesucht wird hier nach dem Absatzweg des Handys und dann zurück bis zum Räuber. Wenn du die Jungs dann noch auf Fotos wieder erkennen kannst, Bingo.

Ist für die Polizei ein erheblicher Aufwand aber im Verbrechensbereich durchaus verhältnismäßig. Sollten sich die Ordnungshüter ohne schlüssige Gründe weigern, muss man sich mal um deren strafrechtliches Verhalten kümmern. Natürlich muss ein Richter diese Maßnahmen anordnen, das geschieht aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft und zuvor der Polizisten.

Ich kann dies nur empfehlen.
Ach ja, die Hausrat zahlt dir dennoch ein neues Handy....

Viel Erfolg!

Richtig und gut so !
Das war mal für den jungen Mann endlich ein nützlicher Hinweis !:thumbup:
Wichtig sind in der Tat die Zeugenaussagen..

Wenn die Polizei Interesse und Engagement zeigt kommt man in jedem Fall weiter...

Und durch Raub ist man noch lange kein berechtigter Besitzer und Eigentümer !
Um das unterscheiden zu können befarf es logisch rationalem Sachverstand auch ohne Jura Studium:biggrin:

Spätestens wenn der Richter Grünes Licht gibt, können die Gestze ausgeschöpft werden...

Der ursprüngliche Beitrag von 11:22 Uhr wurde um 11:26 Uhr ergänzt:

Flamey schrieb:
Mag ja sein das du in den meisten Fällen recht hast...

Jedoch geht es hier auch ein wenig um Genugtuung! Das Opfer hier wurde vermöbelt und anschließend um sein Portmonee und Handy erleichtert, da ist es mir kackegal, dass ich seine "Privatsphäre" mit der Ortung MEINES Eigentums verletze!!! Aber jemanden des Halbwissens bezichtigen ist immer schön einfach... Anscheinend hast du Jura studiert und bist jetzt als erfolgreicher Fachanwalt für Strafrecht unterwegs. :eek:
Kein Richter der Welt würde das Verfahren zulassen...

Hauptsache das eigene Halbwissen wird in eine seriöse Formulierung gepackt, damit sich das echter oder besser liest als die Kommentare und Beiträge davor!

Naja man sollte nun wirklich abwarten, wie es sich weiter entwickelt... Erfolgreiche Ortung heisst ja nicht, dass man sein Handy wieder sieht! Es gibt lediglich Informationen zur Ergreifung eines Tatverdächtigen!

Guten Tag
Flamey

Eben, so ist es !!

In erster Linie geht es nämlich auch darum die Täter mit allen möglichen Sachhinweisen zu ermitteln, auch technischen Mitteln !

Der Besserw....... "Arkhaist" hat wohl ganz vergessen, dass auch Körperverletzung im Spiel war !

Der ursprüngliche Beitrag von 11:26 Uhr wurde um 11:30 Uhr ergänzt:

Arckhaist schrieb:
Eine richterliche Anordnung ist grundsätzlich so sicher wie das Wetter!

Der ursprüngliche Beitrag von 06:35 Uhr wurde um 06:43 Uhr ergänzt:



Ich weiss gar nicht warum das hier so abgetan wird. Selbstverständlich stellt eine solche Ortung eine Rechtsverletzung dar. Sagt einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand. Ob diese Verletzung letztlich gerechtfertigt ist muss dann ein Richter entscheiden...so der Täter überhaupt Klage gegen die erfolgte Ortung einlegt.
Im Übrigen finde ich es sehr witzig wie alle hier mit der Ortung argumentieren.
Hat irgendjemand hier die Zahlen jährlich geklauter Handys parat? Insbesondere die interessante Zahl der zurückgeführten Geräte? Ich kann mich dunkel daran erinnern dass diese Zahl nicht sonderlich hoch ist, werde aber nochmal recherchieren.
Das große Problem ist aber eigentlich, dass sich hier lauter Leute - aus guter Motivation heraus, keine Frage und Unterstützung ist auch wichtig aber - zu Wort melden, die von der Materie sowie der rechtlichen Lage eigentlich überhaupt keinen blassen Schimmer, dafür aber eine umso stärkere Meinung haben. Diese Meinung wird bestärkt durch Artikel in etwaigen Magazinen bzw Online-Portalen und wird sodann - sobald sie stark genug zu sein scheint - auch munter verbreitet. Dass es sich hierbei bestenfalls um "gefährliches Halbwissen" handelt wird dabei geflissentlich ignoriert, dem Threadersteller wird fleißig Hoffnung gemacht so dass er sich bereits sicher ist das Handy am nächsten Tag wieder in Händen zu halten.
Ist das möglich? Sicher...möglich ist alles!
Ist es wahrscheinlich? Wenn man sich die Zahlen ansieht wohl leider eher nicht.
Ich plädiere daher ganz stark dafür Mitgefühl auszusprechen, Mut zu machen auf keinen Fall aufzugeben und den Hinweis zu geben beim nächsten teuren Handy eine Diebstahlversicherung abzuschließen - die zahlt im Übrigen auch bei Raub, zwei verschiedene Delikte, wegen der Tatobjektsnähe aber identisch behandelt.

Mfg

Sagen Sie mal, schreiben Sie so einen eloquenten unlogischen Unsinn auch im Spiegel Online Forum !?

In erster Lin ie geht es doch auch darum die Täter zu lokalisieren, oder irre ich mich da ?

Soll man sich in dieser Gutemenschen Volvo- Bikkembergs- Prenzel Gesellschaft alles gefallen lassen,oder wie ?!:sneaky:
 
@Arckhaist

Wieso ich mich persönlich angegriffen fühle?
Weil ich es nicht ab haben kann, wenn jemand die Privatsphäre von Tätern verteidigt. Hier wird von einer Ortung des persönlichen Eigentums gesprochen, welche in krimineller Art & Weise den Besitzer gewechselt hat. Dies widerspricht auch nicht der Verletzung der Privatsphäre, wenn nachweislich 1-2 Stunden nach der Tat, damit telefoniert und geschrieben wurde. Für mich ist dann klar das derjenige auch in irgendeiner Weise mit der Tat zu tun hat! Weil niemand schafft es morgens am Wochenende zwischen 6-8 Uhr ein aktuelles Smartphone ohne Rechnung und Ladekabel an einen unschuldigen Bürger zu veräußern, ohne das bei ihm alle Alarmglocken läuten. Deswegen kann ich die Diskussion in diesem Fall, von wegen Privatsphäre, nicht verstehen!
Wenn jemand eine Ortung des Handys vornimmt, weil er/sie denkt das seine/sein Freundin/Freund ihn/sie betrügt, ist das eine gaaaaaanz andere Geschichte!

Vielleicht ist das ein Grund warum ich auf sowas allergisch reagiere. Ich muss mich mit ein paar sehr guten Freunden in naher Zukunft vor Gericht der gefährlichen Körperverletzung und Misshandlung verantworten, weil das vermeintliche Opfer "verschwiegen" hat, dass er uns mit dem Messer bedroht und angegriffen hat und wir ihn deshalb eine Mitgegeben haben. Wir kommen quasi vor Gericht auf Grund einer Lüge...

Deswegen finde ich gut das der Threadersteller so viele Informationen sammelt wie möglich! Ich hoffe er schreibt wie es weiter geht und ob die Informationen geholfen haben...

Ich persönlich halte die Ortung des eigenen Handys für ein sinnvolles Instrument, auch wenn dies in einigen Fällen problematisch ist und durchaus in die Privatsphäre einiger eindringt.
Ich will jedoch keine Grundsatzdiskussion los treten... Die ist wahrscheinlich im Off topic Bereich besser aufgehoben!
 
Der_Objektive schrieb:
Soll man sich in dieser Gutemenschen Volvo- Bikkembergs- Prenzel Gesellschaft alles gefallen lassen,oder wie ?!:sneaky:

Nein. Trotzdem ist Selbstjustiz in Deutschland verboten. Aus gutem Grund übrigens.

Übrigens ging es ja nicht um die Frage, was jeder einzelne persönlich für angemessen hält, sondern um die rechtliche Seite. Warum jemand beschimpft wird, weil er hierzu fundiert argumentiert, will sich mir nicht erschließen.

Und noch was, gewöhn Dir mal dieses ständige unsägliche Fullquote des gesamten bisherigen Threads ab. Das nervt.

Der ursprüngliche Beitrag von 11:36 Uhr wurde um 11:38 Uhr ergänzt:

Flamey schrieb:
Weil ich es nicht ab haben kann, wenn jemand die Privatsphäre von Tätern verteidigt.

Und genau das tut er doch nicht. Er sagt doch nur, wie die rechtliche Seite aussieht. Und die hat er doch nicht zu verantworten. Oder?
 
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Rafi1989 schrieb:
Hallo liebe Community,

bis vor kurzem war ich ein sehr zufriedener Besitzer eines weißen Samsung Galaxy S3. Doch dieses Wochenende wurde ich auf dem Heimweg von einer Disco von paar Leuten überfallen, zusammengeschlagen und ausgenommen. Dabei ist natürlich auch das Galaxy S3 entwendet worden :/

Eine Anzeige habe ich bereits gestellt und die IMEI ist auch auf der Samsung Blacklist. Allerdings würde ich die Polizei auch gerne noch etwas bei den Ermittlungen unterstützen, zumal ich glücklicherweise ein Samsung Konto auf dem Telefon eingerichtet habe. Nachdem ich mich bei Samsungdive.com eingeloggt habe, erschien direkt die Meldung hinsichtlich einer gewechselter Sim-Karte. Jedoch wurde mir keine neue Nummer angezeigt. Ich bekomme jeglich die Meldung "no phone number" zu Gesicht.

Jetzt hatte ich natürlich gelesen, dass einige Netzbetreiber die Rufnummer nicht auf der SIM Karte speichern und deswegen auch nichts angezeigt wird. Kann der Täter somit einer Ortung vollständig entgehen ?! :( :(

Nehmen wir mal folgendes an:
- Täter nutzt SIM-Karte ohne gespeicherter Nummer
-> Samsungdive.com zeigt "no phone number"

Kann ICH dennoch (falls das Handy online ist) auf die Ortungsfunktionen und CallLog Funktionen zugreifen ? Oder ist Dive so leicht auszutricksen ?


Als mir mein Smartphone gestohlen wurde, war mein Akku fast leer (glaub max. 5 %) und Wlan / GPRS aktiviert. Kann der "no phone number" Eintrag zu Stande gekommen sein, weil die Täter das Handy OHNE Sim-Karte eingeschalet haben und sich dabei unabsichtlich ins WLAN eingeloggt haben ?

Soweit ich richtig verstanden habe, können die Typen allerdings DIVE nicht ohne Kenntnis meines Samsung Kennwortes entfernen, oder ? (ausser mit einem Root + FW Flash)


Ich bin über jede Info, Ratschlag, Tip etc. super dankbar.

lg
Raphael

Hallo Raphael,

noch ein ergänzender Hinweis:
Wo ist es passiert ?
In der Großstadt ?

In der Nähe von U- bahnstationen ?

Im Innenstadtbereich ?

Vielleicht hat die ein oder andere Videoakamera ja was aufgezeichnet ?!
Oder auch Verkehrskameras in Innenstädten ?
Wer weiß...

Und gerade wenn es in der Nähe von S- Bahn, oder U- Bahnstationen passiert ist, dann wurden die Täter vielleicht auch aufgezeichnet ?!
 
Würdest Du bitte endlich aufhören, hier alles vollzuspammen? Danke!
 
Hotz schrieb:
Würdest Du bitte endlich aufhören, hier alles vollzuspammen? Danke!
Sorry, aber Sie helfen hier nicht weiter mit Ihren Kommentaren derzeit !

Es reicht !

und was hat das bitteschön mit Vollspammen zu tun ?!
 

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