A
AVS78
Stamm-User
- 70
Als EIGENTÜMER gilt lt. Gesetz die geschäftsfähige Person, die den besagten Gegenstand auf legitime Art und Weise erworben hat.
In diesem Falle ist dies nicht gegeben, der Besitz als auch der Ankauf von Hehlerware stellt in DE eine vollendete Straftat dar.
Sicherlich, wenn man eine Ortung z.B. bei seinem Partner durchführt, stimmt Deine Aussage vollkommen überein - hier in diesem Falle ist sie nichtig. Andernfalls würde es ggf. noch Klagen von Autodieben geben, die anhand des verbauten GPS getrackt worden sind.
Wie Du selbst sagtest, der "Täter" hat sicherlich auch seine Rechtsmittel - aber einer solchen Klage zuzustimmen bzw. diese generell überhaupt einzureichen zeugt von Intelligenzlegasthenie und schlichter Profitgier. Kein Gericht dieser Welt würde hier der Klage zustimnen (wobei in den USA wohl auch eine solche Klage nicht abwegig wäre).
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
In diesem Falle ist dies nicht gegeben, der Besitz als auch der Ankauf von Hehlerware stellt in DE eine vollendete Straftat dar.
Sicherlich, wenn man eine Ortung z.B. bei seinem Partner durchführt, stimmt Deine Aussage vollkommen überein - hier in diesem Falle ist sie nichtig. Andernfalls würde es ggf. noch Klagen von Autodieben geben, die anhand des verbauten GPS getrackt worden sind.
Wie Du selbst sagtest, der "Täter" hat sicherlich auch seine Rechtsmittel - aber einer solchen Klage zuzustimmen bzw. diese generell überhaupt einzureichen zeugt von Intelligenzlegasthenie und schlichter Profitgier. Kein Gericht dieser Welt würde hier der Klage zustimnen (wobei in den USA wohl auch eine solche Klage nicht abwegig wäre).
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
Zuletzt bearbeitet: